aber ich frag mich wie das als beweis dienen soll.
Ich vermute jetzt mal. Irgendwo wurde das Schreiben veröffentlicht, mit dem dieser andere RA Sebastian beim LG Köln den Herausgabebeschluss zu den IPs bewirkt hat. Da wurde auf diese dubiose Software eingegangen, die aber wohl eher nur für Filesharing eingesetzt werden kann. Jedenfalls war da die Rede von Paketen und Hash-Werten.
Bei Internetübertragungen werden Daten ja aufgesplittet in Paketen verschickt. Beim Filesharing saugt man glaube ich nicht nur sondern man ist immer gleichzeitig auch Uploader. Der Download selber erfolgt aufgesplittet, also man zieht Teile der Daten (Pakete) aus unterschiedlichen Quellen. Nun wird man wohl aus den einzelnen Paketen Hashwerte bilden können, weil die Pakete ansich immer gleich sind. Man muss also nicht aus einer einzigen Quelle das komplette File beziehen sondern lediglich ein einzelnes Paket dieses Files. Stimmt der Hashwert mit einem der Hashwerte überein, die man zuvor aus allen einzelenen Paketen des Files gebildet hat, ist das das der Beweis dafür, dass die betreffende IP, die das Paket gesendet hat, quasi der bzw. einer der Uploader des betreffenden Files ist.
Klingt jetzt irgendwie wirr, aber ich weiß nicht, wie ich das besser beschreiben soll. Ich bin diesbezüglich fachlich auch nicht so versiert, dass ich das mit Gewissheit sagen kann. Aber wahrscheinlich muss das so irgendwie in der Art ablaufen.
Aber all das bezieht sich auf Filesharing und nicht aufs Streamen. Beim Streamen wird der Stream, wie alle Daten im Internet, natürlich auch in Paketen verschickt (
Transmission Control Protocol – Wikipedia ) und prinzipiell müsste man aus den Datenpaketen auch irgendwie Hashwerte bilden können. Wenn man nun an einem Knoten, z.B. im Rechenzentrum, in dem die Redtubeserver stehen, den Datenverkehr abfangen würde, kann man evtl aus allen einzelenen Paketen einen Hash bilden und so die dann die relevanten Pakete der empfangenden IP zuordnen. Wie das genau technisch möglich wäre, weiß ich auch nicht - und wenn es so geschehen wäre, dann wäre das wohl auch eine Straftat.
Aber ich glaube nicht, dass die Daten derart abgefangen worden sind. Da scheint mir die Vermutung eher zutreffend zu sein, dass die IPs einfach über eingeblendete Werbemittel bezogen worden sind. Das ist nämlich relativ einfach möglich, zumindest wenn das als Ad eingeblendete Banner von einem Drittserver bezogen wird, der unter der Kontrolle desjenigen steht, der die IP abfangen möchte.
So ein Script könnte ich locker in 2-3 Stunden selber programmieren. Der entscheidende Code ist dabei nur wenige Zeilen lang. Man braucht nur den Aufruf eines z.B. gifs nicht direkt das gif ausliefern lassen sondern jagt es zuvor durch den PHP-Interpreter und lässt stattdessen ein Script laufen, welches Referer, IP und Timestamp sichert und dann anschließend das gif ausliefert. Defakto kann derjenige, der dieses gif läd, nicht feststellen, was da passiert ist.
Gestern war in den Nachrichten übrigens schon nicht mehr die Rede von 10.000 Abmahnungen sondern von bis zu 100.000. - Und jetzt frage ich mich Folgendes: Die IPs sind wohl an lediglich zwei Tagen protokolliert worden, nur bekommt doch so ein oller Schinken nicht an zwei Tagen über 100.000 Aufrufe. Redtube mag zwar viel Traffic haben, aber das ist zu viel. Nur wie ist dann so viel Traffic auf diese Filme gekommen? Nachtigall ick hör Dir trapsen ... wenn da mal einer nicht extra Traffic eingekauft und in Blindframes, etc. extra auf diese Filme gelenkt hat.