Was ist neu?
Digital Marketing & Webmaster Forum

Digital Marketing, Internet-Technologien, Metaverse und mehr interessieren Dich? Registriere Dich gleich kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald Du angemeldet bist, kannst Du loslegen, Themen und Beiträge veröffentlichen und mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten! Wir wünschen Dir einen anregenden Austausch!

Streaming-Abmahnung für das Betrachten eines Videos...

mesh

- Premium Member -
So isses.
Allerdings schält sich der Verdacht heraus, daß da jemand den Hals nicht voll kriegen konnte und Schwierigkeiten hat, den Brocken runterzuschlucken.
Vielleicht mahnen sie ja in der Masse auch die TAZ unerkannt ab- wer weiß: Journalisten recherchieren schon mal.
Die Putzfrau im CVJM knabbert wahrscheinlich jetzt schon an den Nägeln...:D
 

MisterAustria

- Premium Member -
wobei die frage wie sie an die daten kamen eigentlich nebensächlich sein müsste.. auch wenn ein dritter aus welchen quellen auch immer die daten vielleicht verkauft hat. erinnert mich ja schon fast an die nummer mit den steuer-cd. da is es mit der moral diesbezüglich auch nicht weit her und wird verwendet.
können sich jetzt alle tube wm mitn verkauf von tube ip cd ein taschengeld verdienen :D

MA
 

Globi

- Premium Member -
ich frag mich da eh bischen wie das mit den ip's gehen soll.
ist mir schon klar, zeitstempfel und ip, so weis man wers war.

aber ich frag mich wie das als beweis dienen soll.

schlussendlich ist das eine textdatei, die jeder mit einem texteditor veraendern kann.
die nehmen da einfach stapelweise ausgedrucktes papier als beweis???
und das akzeptiert ein richter einfach so?

ich meine die daten koennen auf dem server schon veraendert werden, dann auf der festplate nochmal, x haende haben da zugrif drauf oder koenen bestochen worden sein.

ein foto kann man auch faelschen, aber es ist um einiges schwieriger das so zu machen das es echt wirkt.
bei ner ip oder einem namen braucht man aber nur par nummern auszutauschen.

aber naja, wie harry sagte, fuer unser geschaeft kanns nur gut sein wenn alle schiss haben solche tubes zu besuchen.
moegen sie die user fleissig zur kasse bitten, so das wir mit unseren seiten gerade mal billig wirken :)
 

derregenmacher

- Premium Member -
ich frag mich da eh bischen wie das mit den ip's gehen soll.
ist mir schon klar, zeitstempfel und ip, so weis man wers war.

aber ich frag mich wie das als beweis dienen soll.

schlussendlich ist das eine textdatei, die jeder mit einem texteditor veraendern kann.
die nehmen da einfach stapelweise ausgedrucktes papier als beweis???
und das akzeptiert ein richter einfach so?

ich meine die daten koennen auf dem server schon veraendert werden, dann auf der festplate nochmal, x haende haben da zugrif drauf oder koenen bestochen worden sein.

ein foto kann man auch faelschen, aber es ist um einiges schwieriger das so zu machen das es echt wirkt.
bei ner ip oder einem namen braucht man aber nur par nummern auszutauschen.

aber naja, wie harry sagte, fuer unser geschaeft kanns nur gut sein wenn alle schiss haben solche tubes zu besuchen.
moegen sie die user fleissig zur kasse bitten, so das wir mit unseren seiten gerade mal billig wirken :)

So ist es.
 

nachtschattengewaechs

- Premium Member -
aber ich frag mich wie das als beweis dienen soll.
Ich vermute jetzt mal. Irgendwo wurde das Schreiben veröffentlicht, mit dem dieser andere RA Sebastian beim LG Köln den Herausgabebeschluss zu den IPs bewirkt hat. Da wurde auf diese dubiose Software eingegangen, die aber wohl eher nur für Filesharing eingesetzt werden kann. Jedenfalls war da die Rede von Paketen und Hash-Werten.

Bei Internetübertragungen werden Daten ja aufgesplittet in Paketen verschickt. Beim Filesharing saugt man glaube ich nicht nur sondern man ist immer gleichzeitig auch Uploader. Der Download selber erfolgt aufgesplittet, also man zieht Teile der Daten (Pakete) aus unterschiedlichen Quellen. Nun wird man wohl aus den einzelnen Paketen Hashwerte bilden können, weil die Pakete ansich immer gleich sind. Man muss also nicht aus einer einzigen Quelle das komplette File beziehen sondern lediglich ein einzelnes Paket dieses Files. Stimmt der Hashwert mit einem der Hashwerte überein, die man zuvor aus allen einzelenen Paketen des Files gebildet hat, ist das das der Beweis dafür, dass die betreffende IP, die das Paket gesendet hat, quasi der bzw. einer der Uploader des betreffenden Files ist.

Klingt jetzt irgendwie wirr, aber ich weiß nicht, wie ich das besser beschreiben soll. Ich bin diesbezüglich fachlich auch nicht so versiert, dass ich das mit Gewissheit sagen kann. Aber wahrscheinlich muss das so irgendwie in der Art ablaufen.

Aber all das bezieht sich auf Filesharing und nicht aufs Streamen. Beim Streamen wird der Stream, wie alle Daten im Internet, natürlich auch in Paketen verschickt ( Transmission Control Protocol – Wikipedia ) und prinzipiell müsste man aus den Datenpaketen auch irgendwie Hashwerte bilden können. Wenn man nun an einem Knoten, z.B. im Rechenzentrum, in dem die Redtubeserver stehen, den Datenverkehr abfangen würde, kann man evtl aus allen einzelenen Paketen einen Hash bilden und so die dann die relevanten Pakete der empfangenden IP zuordnen. Wie das genau technisch möglich wäre, weiß ich auch nicht - und wenn es so geschehen wäre, dann wäre das wohl auch eine Straftat.

Aber ich glaube nicht, dass die Daten derart abgefangen worden sind. Da scheint mir die Vermutung eher zutreffend zu sein, dass die IPs einfach über eingeblendete Werbemittel bezogen worden sind. Das ist nämlich relativ einfach möglich, zumindest wenn das als Ad eingeblendete Banner von einem Drittserver bezogen wird, der unter der Kontrolle desjenigen steht, der die IP abfangen möchte.

So ein Script könnte ich locker in 2-3 Stunden selber programmieren. Der entscheidende Code ist dabei nur wenige Zeilen lang. Man braucht nur den Aufruf eines z.B. gifs nicht direkt das gif ausliefern lassen sondern jagt es zuvor durch den PHP-Interpreter und lässt stattdessen ein Script laufen, welches Referer, IP und Timestamp sichert und dann anschließend das gif ausliefert. Defakto kann derjenige, der dieses gif läd, nicht feststellen, was da passiert ist.

Gestern war in den Nachrichten übrigens schon nicht mehr die Rede von 10.000 Abmahnungen sondern von bis zu 100.000. - Und jetzt frage ich mich Folgendes: Die IPs sind wohl an lediglich zwei Tagen protokolliert worden, nur bekommt doch so ein oller Schinken nicht an zwei Tagen über 100.000 Aufrufe. Redtube mag zwar viel Traffic haben, aber das ist zu viel. Nur wie ist dann so viel Traffic auf diese Filme gekommen? Nachtigall ick hör Dir trapsen ... wenn da mal einer nicht extra Traffic eingekauft und in Blindframes, etc. extra auf diese Filme gelenkt hat.
 

Steve

- Premium Member -
aber naja, wie harry sagte, fuer unser geschaeft kanns nur gut sein wenn alle schiss haben solche tubes zu besuchen.
moegen sie die user fleissig zur kasse bitten, so das wir mit unseren seiten gerade mal billig wirken :)

Und wenn dann höchstrichterlich festgestellt wird, dass solche Streamingportale eben gerade NICHT illegal sind (und die bereits gestellten Feststellungsklagen werden genau darauf hinauslaufen!), werden die noch mehr Zulauf haben, weil dann nämlich auch die, die bis dato Schiss wegen möglichem illegalem Gebrauch hatten, diesen eben ausdrücklich nicht mehr haben müssen.

Zwei Seiten der selben Medaille ...
 

Brainpurge

- Premium Member -
Der User wird wohl eher Pornografie im Internet allgemein meiden, nicht nur die Tubes. Er kann doch überhaupt nicht unterscheiden, was der Unterschied zwischen einer Payseite und einer Tube ist. Er sieht nur Titten und Schwänze
 

MisterAustria

- Premium Member -
naja gibts eben ne neue werbeaktion bei den amateurseiten... so wie bei uns mitn revshare newsletter an allen ecken... nun könnens auch beim user punkten mit "nur legalen videos für sorgenfreien genuss" :D ist ja immer gut wenn man was "neues" zu verkünden hat:cool: das verschlafen die eh grad etwas glaub ich.. auf den zug hätten die amateurseiten schon lange aufspringen sollen um nutzen daraus zu ziehn und die user zu beruhigen. perfekte gelegenheit um tuben schlecht zu machen und eigene vorzüge hervorzuheben.

MA
 

Pornofritz

- Premium Member -
Fakt ist scheinbar auch, dass Manwin Content klaut und 100tausendfach ins Netz streamt ohne die entsprechenden Lizenzrechte zu besitzen. Der ahnungslose (deutsche) Konsument und möglicherweise die deutsche (Online-)Erotikbranche sollen nun dafür bezahlen.


Der Abmahner sollte sich hierhin wenden:
Manwin Germany GmbH
Notkestr. 9-11
22607 Hamburg

MANWIN GERMANY GmbH | XING Unternehmen
 

thommy

- Premium Member -
Fakt ist scheinbar auch, dass Manwin Content klaut und 100tausendfach ins Netz streamt ohne die entsprechenden Lizenzrechte zu besitzen. Der ahnungslose (deutsche) Konsument und möglicherweise die deutsche (Online-)Erotikbranche sollen nun dafür bezahlen.


Der Abmahner sollte sich hierhin wenden:
Manwin Germany GmbH
Notkestr. 9-11
22607 Hamburg

MANWIN GERMANY GmbH | XING Unternehmen

die haben den laden doch erst im sommer übernommen. und da waren schon 1-2 Videos online ;-)

viel spass im netz

thommy
 

Pornofritz

- Premium Member -
die haben den laden doch erst im sommer übernommen. und da waren schon 1-2 Videos online ;-)

viel spass im netz

thommy

Richtig!

Deswegen schrieb ich auch "scheinbar". Für den betroffenen Konsumenten scheint es eben so zu sein und Manwin ist daher der erste Ansprechpartner. Regressforderungen an den Vorbesitzer stehen ihnen ja offen.

Aus meiner Sicht wird die Rolle des Portals bei diesem Abmahnskandal einfach zu wenig thematisiert.

Wenn in Zukunft Tuben mit geklauten/unlizenzierten Content aus dem (Google-)Index verschwinden habe ich nichts dagegen.
 

Globi

- Premium Member -
bischen komisch ist die sache schon, die, die den scheiss verbreiten kommen davon, enduser die evt durch popups oder unbedachten klicks draufkommen werden zur kasse gebeten.

zeigt eigentlich welche feigheit dahintersteckt und das es nur ums abzocken geht.

und die netten richter sind zu bloede das zu erkennen.

das andere ist, die ganze wellt schaut sich den mist an, aber nur die deutschen kriegen wieder eins aufs dach.

schon komisch mit de, irgendwie das land mit den meisten kriminellen der welt, erschaffen durch die eigenen gesetze.
 

Der_Paul

- Premium Member -
ALso das mit den IP's stickt dich tatsächlich zum Himmel. Meine IP ist mein Fingerabdruck im Internet. Man könnte sagen meine Name. Da hat also jemand eine Liste mit Namen (ip's) und uhrzeiten und das reicht dann schon den Richtern? Also eine Liste, auf der sinngemäß steht ip 66.66.66.66.66, 15uhr32 , video "anwäte in love" steht oder wie?
So eine Liste kann, wie oben schon einige bemerkt haben, doch jeder Depp anfertigen. Mit IP-Logs kann einen doch jeder Webmaster zuscheißen. Was soll das denn beweisen? Welcher Richter winkt sowas durch? Das ist ja so als wenn ich mit aus dem Telefonbuch Namen rausschreibe und die abmahnen lasse. Schließlich habe ich ja deren Namen, also muss es ja auch ein driftiger Grund sein. *kopfschüttel*
 

Steve

- Premium Member -
So einfach ist das mit den IP-Listen üblicherweise nicht. Diese müssen von eigens dafür vorgesehenen Programmen erstellt werden - und von den Programmen, die in D zu diesem Zweck "zugelassen" sind, gibt es nicht so sehr viele.

Ein Richter, der einigermaßen auf Zack ist, weis das auch.

Was jetzt am vorliegenden Fall "interessant" ist, ist der vermutliche Einsatz einer Software, die entweder nicht für diesen speziellen Zweck vorgesehen ist (vereinzelt liest man, dass die tatsächlich dazu dient, übliches P2P zu tracken und in dem Zusammenhang durchaus tauglich ist) oder aber die Tatsache, dass sich die Kölner Richter durch eine eidesstattliche Aussage eines "IT-Experten" haben blenden lassen. Hinzu kommt ja, dass die Richter augenscheinlich von einem Tauschbörse ausgegangen sind, womit der Einsatzzweck dieser Software vermutlich durchaus erfüllt gewesen wäre.

Die Frage nach dem "da kann doch jeder mit einer Liste IP-Adressen daher kommen" habe ich gestern mal spaßeshalber meinem Rechtsverdreher hingeworfen ... der meinte, dass zumindest in seinen Fällen von der Richterschaft vorher geprüft wurde, ob die Software dazu taugt und ob die technischen Rahmenbedingungen auch tauglich waren, solch eine Liste zu erstellen. Aus seiner Berufspraxis wären ihm wohl einige Fälle bekannt, in denen die Richter dem Ansinnen wegen Zweifel am Geschehen (entweder unbekannte Software oder aber das Verfahren nicht hinreichend erklärt oder ...) eine Absage erteilt hätten.

Das mag entweder für die von ihm gemeinte Richterschaft sprechen oder gegen die Kölner Richter ... kann man nun sehen, wie man will.
 

Nicole

- Premium Member -
Was mich wundert, gestern bei RTL Nachtjournal wurde während des Berichtes darüber die Webadresse permanent eingeblendet, ebenfalls wurde sie mehrfach genannt. Normal machen die so was doch gar nicht.... das ist ja ne krasse Werbung für die Seite.
 
Oben