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Ermitlungsverfahren Viagra & Co.

mesh

- Premium Member -
Ist das nicht der Hauptgrund, dass gefälschte Ware und Generikas, auf die in der BRD noch Patenzschutz besteht, verkauft wurde?
Nix durcheinanderwerfen.
1. Der Verkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten ohne Rezept ist in D nicht erlaubt, ergo: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.
2. Generika fallen da natürlich auch drunter.
3. Die Herrschaften haben aber offenbar nicht nur Generika verkauft, sondern anscheinend auch sog. Identfälschungen, d.h. Ware, die so aussah als ob, aber ausserdem noch zu allem Übel nur Placebo-Wirkung hatte. Ergo: zusätzlich Betrugshandlung zum Patentverstoß.
Patentrecht ist wieder eine andere Geschichte, das wird aber in Kürze erledigt sein, da demnächst der Patentschutz für Sildenafil und kurz darauf für Tadalafil ausläuft. Bei Vardenafil dauert's noch. (Dann darf man vermutlich mit der nächsten großen Pillenwelle rechnen)
Patente für Sildenafil sind übrigens in Indien nicht geschützt gewesen, insofern ist der Import dieser Sachen patentrechtlich eher eine Grauzone, am Arzneimittelrecht ändert das aber nichts.
Durch die fortgesetzte Betrugshandlung unter 3 dürfte man die Bandengeschichte wohl in Erwägung ziehen müssen, dazu kommen fortgesetzte Verstöße gegen Patentrechte (Zivilrecht) sowie Arzeimittelgesetz (Strafrecht, aber eher unterer Strafrahmen).
Pikant sind möglicherweise Steuerhinterziehungsdelikte (Einkommen-/Umsatzsteuer), das könnte recht teuer werden, zumal man ja offenbar doof genug war, dieses Bizniz aus D heraus zu betreiben...
 

adwordsmac

- Premium Member -
Mit Tabs ist Porno/Erotik nicht zu vergleichen, die Dimension ist eher in Richtung Drogendealer.

wenn ich mir mal ansehe, was mache user für cam ausgeben in welchem zeitraum... ich glaub der unterschied ist marginal

Lesen, Nachdenken, Schreiben ... das sollte wohl auch hier gelten. Ich habe nicht geschrieben, dass die Generikas in Indien illegal sind, sondern in der BRD. Pillendienst hat aus der BRD in BRD verbotene Sachen versendet, das ist nun mal ein Verbrechen. Wenn die Generikas und Fakes versenden wollen, dann sollen die das halt in einem Staat machen, in dem diese legal sind.

Ne ich hab gelesen was du geschrieben hast:
Mit Fälschern und ihren Handlangern habe ich kein Mitleid.
und da dachte ich, du hast vielleicht mitleid mit Monopolisten und Steuerbetrügern (legal pharma industrie) und da habe ich dir erklären wollen, das man das auch aus einer anderen seite sehen kann.

Aber:
Durch die fortgesetzte Betrugshandlung unter 3 dürfte man die Bandengeschichte wohl in Erwägung ziehen müssen, dazu kommen fortgesetzte Verstöße gegen Patentrechte (Zivilrecht) sowie Arzeimittelgesetz (Strafrecht, aber eher unterer Strafrahmen).
ist natürlich schon krass und nen bisschen mehr als porno.

ist davon ein tatbestand verbrechenstatbestand?
 

Rintin

Neues Mitglied
Hast sicher Recht, wegen einmal klauen wurde sicher noch keiner eingesperrt, wegen paar Euros, auch nicht bei uns.

Gruss

woher willst das wissen? ist doch eher giesskannenprinzip, je nach dem kommt da bischen gespritze oder aber auch n ganzer schwall raus.
 

MrPorn

- Premium Member -
um mal aufs Thema zurück zu kommen weil ja einige "kleine" Webmaster meinen da kommt vieleicht nichts auf die zu , ein alter bekannter Webmaster den ich hier und da seit Jahren in meiner PP Anwerberliste habe, hatte nun Mittwoch besuch - Rechner alle weg , Konten zu - obwohl er sage und schreibe wenn überhaupt 120 € im Monat mit denen verdient hat - und gerade ne Menge Rennerei am Hintern...

Also ich denke die werden dann gewiss auch Kleine besuchen kommen denn das was er da hatte ist ja auch nicht die Welt :!
 

thommy

- Premium Member -
Ist das nicht der Hauptgrund, dass gefälschte Ware und Generikas, auf die in der BRD noch Patenzschutz besteht, verkauft wurde? Ich würde mal sagen, dass bandenmässiger Betrug der Hauptgrund war diesen Pillenring hochzunehmen. Ist wohl nur noch eine Frage der Zeit bis der Pharmatheke hochgenommen wird. Die versenden doch ihre Generikas und Fakes angeblich aus der EU ohne Zollprobleme. Wer so etwas aus der EU versendet oder wer als Webmaster so etwas bewirbt ist selber schuld, wenn die Grünen bei ihm aufgetaucht sind. Mit Fälschern und ihren Handlangern habe ich kein Mitleid.

es gibt hier insgesamt von 4 stellen auf die mütze und die teilen sich auch ein paar tausend fälle gerne untereinander auf.

1. strafrecht - verstoss gegen AMG
2. strafrecht - wegen geldwäsche
3. steuerhinterziehung
4. privatklagen der pharmaindustrie wegen patentrechtsverletzungen.
und wenns ganz dumm kommt kann es auch noch wegen der gefälschten
pillen zu anzeigen oder privatklagen von seiten der käufer, wegen betrug, kommen.

also da gibts ne menge potential und hunderte von staatsanwaltschaften in aller herren länder, die da eingespannt sind.

also wer da dachte, er kann mal so eben ganz unbemerkt mitmischen, wird sicherlich bald eines besseren belehrt (oder wurde es schon).
die nummer war und ist heiss, zumal da konstrukte aufgeflogen sind, die waren wirklich durchdacht ausgetüftelt.

viel spass im netz

thommy









3.
 

Rintin

Neues Mitglied
jeder einzelne kommt am arsch wetten?

warum?

der sumpf ist ähnlich wie bei klassischen geschichten wie drugs für die behörden nicht austrockenbar. jetzt ist ein nennenswerter schlag gelungen. nicht durchdringend und die branche tötend aber sehr laut und deutlich.

die werden ein exempel statuieren denk ich mal. und wenn die mühlen einmal mahlen, mahlen die - egal ob klein oder groß oder dünn oder fett. justiz hat nix mit logik zu tun.

das war erst der anfang und wird ne lange story.
 

springer

- Premium Member -
Tommy habe ein paar Fragen zu den Delikten.


1. strafrecht - verstoss gegen AMG
Der normale Webmaster wäre in diesem Fall wegen der Beihilfe zum Vertieb der der Rezeptflichtigen Medikamente dran denke ich.

Ich denke das dürfte dann zutreffen:
Gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG (Arzneimittelgesetz) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer entgegen § 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 oder 3 Satz 1 AmG mit Arzneimitteln, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, Handel treibt oder diese Arzneimittel abgibt.

Allerdings ist die Frage ob die BEIHILFE (sprich durch den Webmaster, das Vermitteln der Produkte) so geahndet wird wie der eigentliche Vertrieb durch denjenigen der die Potenzmittel hergestellt hat und letztendlich verschickt hat.
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2. strafrecht - wegen geldwäsche
Verstehe nicht wie das bei den meisten Webmaster geltend gemacht werden sollte. Er hat vermittelt und eine Provision bekommen die er evtl. versteuert wenn es nicht auf einem ausländischem Konto verschwindet. Welche Rolle es spielt das das Geld durch eine illegale Aktivität erwirtschaftet wurde weiss ich nicht. Denke das betrifft nur den Betreiber wenn er Konten im Ausland und Webmaster bezahlt hat die ebenfalls Konten im Ausland haben und das Geld nicht versteuern.

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steuerhinterziehung
Betrifft wohl nur diejenigen Webmaster die Gelder nicht versteuert haben. Das dürfte doch bei denjenigen welche die Provisonen versteuert haben (auch wenn sie illegal zustande gekommen sind) flachfallen.

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4. privatklagen der pharmaindustrie wegen patentrechtsverletzungen.
und wenns ganz dumm kommt kann es auch noch wegen der gefälschten
pillen zu anzeigen oder privatklagen von seiten der käufer, wegen betrug, kommen.

Dort würde es mich ebenfalls interessieren in wie weit die Webmaster herangezogen werden können. Denke die Beihilfe ZUM VERTRIEB (sprich zum Verkauf) wird nicht so geahndet wie das Fälschen und evtuelle Zusammenpanschen durch die eigentlichen Vertreiber. Zumindest hat der Webmaster ja nicht selbst gegen Patentrecht verstoßen die können das doch nicht auf die vermittelnden Webmaster abwälzen.
 

thommy

- Premium Member -
Tommy habe ein paar Fragen zu den Delikten.



Der normale Webmaster wäre in diesem Fall wegen der Beihilfe zum Vertieb der der Rezeptflichtigen Medikamente dran denke ich.

Ich denke das dürfte dann zutreffen:
Gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG (Arzneimittelgesetz) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer entgegen § 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 oder 3 Satz 1 AmG mit Arzneimitteln, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, Handel treibt oder diese Arzneimittel abgibt.

Allerdings ist die Frage ob die BEIHILFE (sprich durch den Webmaster, das Vermitteln der Produkte) so geahndet wird wie der eigentliche Vertrieb durch denjenigen der die Potenzmittel hergestellt hat und letztendlich verschickt hat.

nun es wird hier sicherlich im einzelfall einiges entscheiden. zum beispiel ob einer schon vorbestraft ist und in welcher höhe einer umsätze gemacht hat.

im allerschlimmsten fall kann man das ganze aber, wie hier bereits erwähnt, als bandenkriminalität ansehen.

es sind bereits 2009 welche abgewandert, die mit dem ganzen fast nichts zu tun hatten und weder webmaster noch vertriebler waren, aber zum beispiel im programmierungsbereich tätig waren. die hat man mit genau der nummer eingekerkert.


Verstehe nicht wie das bei den meisten Webmaster geltend gemacht werden sollte. Er hat vermittelt und eine Provision bekommen die er evtl. versteuert wenn es nicht auf einem ausländischem Konto verschwindet. Welche Rolle es spielt das das Geld durch eine illegale Aktivität erwirtschaftet wurde weiss ich nicht. Denke das betrifft nur den Betreiber wenn er Konten im Ausland und Webmaster bezahlt hat die ebenfalls Konten im Ausland haben und das Geld nicht versteuern.

naja, wenns welche versteuert haben, dann ist das genau genommen schon so etwas wie geld waschen, weil es natürlich als etwas anderes versteuert wird als es ist. also geld das eigentlich aus straftaten kommt wird so deklariert als käme es aus sauberen quellen und das nennt man nun mal geldwäsche.

und auch hier kommt letztendlich zum tragen, ob man als "einer bande angehörig" eingestuft wird, was mit ganz grosser wahrscheinlichkeit in einem affiliategeschäft leichter zu unterstellen ist, weil man ja ausschliesslich vom erfolg profitiert. ich denke mal einer der einfach nur bannerplätze vermietet hat, ist da wesentlich feiner raus, wenn nicht sogar gar nicht belangbar.

Betrifft wohl nur diejenigen Webmaster die Gelder nicht versteuert haben. Das dürfte doch bei denjenigen welche die Provisonen versteuert haben (auch wenn sie illegal zustande gekommen sind) flachfallen.

siehe oben.
natürlich werden es einige versteuert haben - die haben dann den geldwäscheklotz am bein. die anderen halt die steuerhinterziehung.
ist so wie die wahl zwischen pest und cholera.


Dort würde es mich ebenfalls interessieren in wie weit die Webmaster herangezogen werden können. Denke die Beihilfe ZUM VERTRIEB (sprich zum Verkauf) wird nicht so geahndet wie das Fälschen und evtuelle Zusammenpanschen durch die eigentlichen Vertreiber. Zumindest hat der Webmaster ja nicht selbst gegen Patentrecht verstoßen die können das doch nicht auf die vermittelnden Webmaster abwälzen.

siehe ebenfalls oben.
und ganz klar wirds die, die nachweislich millionen abgescheffelt haben am härtesten treffen.
aber letztendlich bleibt speziell bei einer beteiligungsprovision (also ein handeln mit geteiltem risiko) immer die gefahr, dass es eben einfach als bandenkriminalität ausgelegt wird.
was ja an sich schon fakt ist, denn alle bisher verhafteten, wurden aufgrund EINER GEMEINSAMEN ermittlung dingfest gemacht WEIL eben auch zwischen allen beteiligten verbindungen hergestellt werden konnten. und auch in der presse liest man von einer "viagrabande". insofern unterscheiden die da wohl nicht grossartig, denn so weit mir bekannt ist bedürfte es dann auch individueller ermittlungen und individueller strafverfahren. ich denke aber dass die das alles in einem gesamtverfahren abwickeln werden - schon alleine um zeit und kosten zu sparen.

schlussendlich werden aber einige ganz sicher daraus gelernt haben, dass es grenzen gibt, die man am besten nicht überschreitet - so verlockend wie sie auch klingen mögen.

viel spass im netz

thommy
 

GoozL

- Premium Member -
Ich glaube, wir stochern hier im Dunkeln. Die einzigen Artikel, die ich dazu finde, sind nicht sehr ergiebig und von zweitklassiger Qualität in ihrem Stil und auch in den Aussagen.

Tatsache ist auch, dass die Staatsanwaltschaft aufgabengemäß alle möglichen und erdenklichen Straftatbestände untersucht, auch wenn sie weit hergeholt erscheinen. Vieles davon wird einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Ich weiss, dass zumindest einer der Verhafteten in das Geschäft reingeschlittert ist. Er ist ein sehr fähiger Techniker, der dasselbe Geld auch in anderen "normalen" Firmen verdient hätte. Er ist ein Freund und manche plumpen und abfälligen Kommentare zu der Situation werden ihm einfach nicht gerecht. Für mich ist alles andere als erfreulich an seinen kleinen, netten Sohn zu denken, der nun auf seinen Papa warten muss.

Den einzigen Punkt, den er sich nun selber vermutlich vorwirft, wäre dass er nicht rechtzeitig den Absprung geschafft hat. Aber was ist das schon für ein Verbrechen im Vergleich zum Betrieb eines Pharmakonzerns?
 

MisterAustria

- Premium Member -
bin neugierig was jetzt mit phonecash passiert. die hatten das pillen pp ja auch zur bewerbung im programm... ob die das überlebn oder als ganzes weggefegt werden? bin schon am überlegen ob ich jetzt die ganze T6 werbung von denen raustue bevors keine kohle mehr gibt... hmm
 

Nicole

- Premium Member -
bin neugierig was jetzt mit phonecash passiert. die hatten das pillen pp ja auch zur bewerbung im programm... ob die das überlebn oder als ganzes weggefegt werden? bin schon am überlegen ob ich jetzt die ganze T6 werbung von denen raustue bevors keine kohle mehr gibt... hmm

Ich hab da mal reingeschaut, also ich kann da kein pillenpp finden... hmmm.

Nicole
 

MisterAustria

- Premium Member -
ja jetzt ist es nichtmehr zu finden.. also früher konnte man eine shop kampagne anlegn und die ging auf pillendienst.. ich hab mir mal eine angelegt aba zum glück nie beworben... ich kanns jedoch noch bei meiner werbemittelauswahl finden.. führt jetzt natürlich ins leere..
jedenfalls... würde mich wundern wenn die deswegn nicht auch in irgend einer form probleme bekommen werdn.. oder schon haben.. erfahren wird man da wohl nichts bis man eines tages feststellt das das pp nichtmehr existiert..:D

MA
 

mesh

- Premium Member -
naja, wenns welche versteuert haben, dann ist das genau genommen schon so etwas wie geld waschen, weil es natürlich als etwas anderes versteuert wird als es ist. also geld das eigentlich aus straftaten kommt wird so deklariert als käme es aus sauberen quellen und das nennt man nun mal geldwäsche.
Ich nehme jetzt mal nur den Passus und sage mal: den Ball ein bisserl flacher halten.
"Die Geldwäschehandlungen haben in der Regel den Zweck, die Herkunft des Geldes zu verschleiern, es vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden und des Finanzamts zu verbergen und Gewinne aus der Schattenwirtschaft in den legalen Bereich zu überführen."
So geht's klassisch- allerdings die, die als Affiliate angemeldet waren und die eine oder andere Ocke im niedrigen Bereich gemacht haben, dürften wohl kaum in das Schema passen, weil
-nicht ihre Firma
-trotteldoof versteuert und zwar unter trotteldoofer Beibehaltung des Zahlungsabsenders. Statt trotteldoof könnt man auch "ehrlich" sagen, daber so was gibt's ja heute nicht mehr.
Das ist nicht mafiös, das ist treudeutsch.
Und einen furznormalen Affliliate-Partner kriegst Du mit Sicherheit nicht auf die Schiene mit dem bandenmässigen Betrug, der sich ja hier, wenn überhaupt, daraus ergibt, daß Identfälschungen-Placebos verkloppt wurden.
Das muß man dem Affiliate-Partner erst mal nachweisen, und das dürfte sehr schwer sein, da er wohl kaum mit die Dingerchen eingetütet und verschickt hat.
Warum jetzt der Kollege mit den 120.- hochgenommen wurde- wer weiß das schon, ich vermute, daß es ein wenig mehr war oder da noch was anderes angefallen sein dürfte.
Letztendlich muß man auch den Punkt Verjährung berücksichtigen (und daraus resultierend, ob es vor Ablauf der Verjährung zu einem Prozess kommen würde), die Nummer läuft ja nicht erst seit gestern und weiterhin den Punkt, ob sich jemand angemeldet hat und als Karteileiche lief oder regelmässig Umsätze erwirtschaftet wurden- das dürften, wenn ich mir die lfd. Aff-Nummern ansehe, so viele eigentlich gar nicht sein.
Wenn ich mir weiterhin ansehe, wer wo meine Daten, die ich irgendwann mal in irgendwelche Formulare eingetragen haben, hin- und herschiebt wenn mal wieder was neues auf's Tapet kommt: da hätte der Staatsanwalt Sonderschichten zu schieben (erinnere nur mal an die 12.50$ Nummer, die sich als Programmierfehler herausstellt und nicht als Crossdingens), ganz davon abgesehen, daß es keine Vorratsdatenspeicherung gibt und Hinz oder Kunz meine Daten eingetragen haben könnten.
Wie gesagt, regelmäßige Einkünfte kann man da schon schlechter erklären...
Also: nmE haben sie die, die sie haben wollten, einfach und allein, weil die Clowns es offenbar strunzdoof angestellt haben- wäre dem nicht so, dann hätte ich in meinen Honeypot-eMail-Accounts vierstellige SPAMs weniger die Woche.
 

PornoDussel

- Premium Member -
Und einen furznormalen Affliliate-Partner kriegst Du mit Sicherheit nicht auf die Schiene mit dem bandenmässigen Betrug, der sich ja hier, wenn überhaupt, daraus ergibt, daß Identfälschungen-Placebos verkloppt wurden.
Das muß man dem Affiliate-Partner erst mal nachweisen, und das dürfte sehr schwer sein, da er wohl kaum mit die Dingerchen eingetütet und verschickt hat.
Warum jetzt der Kollege mit den 120.- hochgenommen wurde- wer weiß das schon, ich vermute, daß es ein wenig mehr war oder da noch was anderes angefallen sein dürfte.

Sorry, aber das ist nicht so ganz richtig. Die WMs haben "Kunden zugeführt", das reicht um als Bandenmitglied angesehen zu werden. Eine Bande besteht nicht nur aus den "direkten Tätern" sondern auch aus "Gehilfen" ;) Wobei ein normaler Affliliate sicher nicht mit einer Gerichtsverhandlung oder gar Gefängnisstrafe zu rechnen hat - das Verfahren wird wohl eher gegen Zahlung einer "Gedbuße" eingestellt. (D.h. wenn überhaupt was passiert)

Aber das ist nur meine Meinung (bin ja kein RA oder so)
 

mesh

- Premium Member -
Sorry, aber das ist nicht so ganz richtig. Die WMs haben "Kunden zugeführt", das reicht um als Bandenmitglied angesehen zu werden. Eine Bande besteht nicht nur aus den "direkten Tätern" sondern auch aus "Gehilfen" ;)
Neien, nochmals: nix durcheinanderwefen mit der Bande und so.
Siehe: §263 StGB
Bei bandenmässigem Betrug is' nix mit Geldstrafe, daß Strafmass fängt bei 6 Monaten an...
 

GoozL

- Premium Member -
Neien, nochmals: nix durcheinanderwefen mit der Bande und so.
Siehe: §263 StGB
Bei bandenmässigem Betrug is' nix mit Geldstrafe, daß Strafmass fängt bei 6 Monaten an...

Betrug setzt die Vorspielung falscher Tatsachen voraus. Jemanden durch ein Banner darauf hinzuweisen, dass er Viagra-Kopien hier oder da kaufen könne, ist ja keine falsche Tatsache, sondern richtig. Soweit darauf hingewiesen wurde, dass es sich um Kopien, Generika, usw. handelt, ist hier m.E. kein Betrug zu erkennen. Ich kannte nur eine Seite und da habe ich das recht deutlich gesehen, dass man sich nicht anmaß Originale zu verkaufen, sondern Generika.

Bandenmässigkeit? Beihilfe? Tatbeitrag? Mittelbare Täterschaft? Mittäterschaft? Dass Du Dir in diesem kompliziertem Sachverhalt an so früher Stelle ein Urteil zugunsten der "Bandenmässigkeit" erlaubst, zeigt wie wenig Du davon verstehst. Da wird jedem Webmaster sein eigenes Päckchen individuell nach seinem "Tatbeitrag" geschnürt, soweit sie es für nötig, praktikabel und erfolgversprechend halten.

Eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren wird bei Ersttätern in aller Regel zur Bewährung ausgesetzt. Einzige echte Strafe ist die längere Beschlagnahme von Computern, die Blockierung von Konten, die eklige Hausdurchsuchung, damit verbundene Erniedrigung vor den Nachbarn und Familie und die U-Haft. Das ist die wirkliche Strafe für die kleinere "Tatbeteiligung", wenn das Gericht das denn so subsumieren wird.

Die Durchsuchungs- und Festnahmewut ist letztenendes auch damit zu erklären. Es ist eben die "kleine Strafe" von frustrierten Ermittlern, die auch nur Menschen sind und auch mal von Motiven wie Frust, Neid, Geltungsdrang und nicht nur Ordnungsliebe und Gesetzestreue getrieben werden.
 
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