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Streaming-Abmahnung für das Betrachten eines Videos...

thommy

- Premium Member -
@thommy

Du bist aber auch ein Haarspalter :)

Nein, mal im Ernst: grundsätzlich ja, hast du Recht. Im Speziellen jedoch nicht ganz - das Urheberrecht in D umfasst zumindest im juristisch relevanten Sinne auch andere Formen der Rechteverwertung. Und weil das so ist, funktioniert die Abmahnerei bei Tauschbörsen auch nur. Hier mahnen in aller Regel auch nur Verwertungsgesellschaften ab - in ganz ganz seltenen Fällen der eigentliche Urheber (siehe Abmahnungen wegen TOP100-Charts - hier gab es Fälle, wo einzelne Filesharer von gleich mehreren Verlegern wegen mehreren tausend Musiktiteln abgemahnt wurden). Zumindest im Musikbusiness ist es wohl üblich, dass der Verlag im Rahmen seines Vertrages mit dem Urheber (aka Musiker oder Band) auch dafür Sorge trägt, dass das eigentliche Urheberrecht gewahrt bleibt - die haben also vertraglich die Legitimation im Namen und Auftrag des Urhebers zu handeln.

jup - und nichts anderes habe ich geschrieben. die verlagstätigkeit geht aber aus dem firmenzweck nicht hervor und daher stelle ich einfach mal in den raum, dass diese "beauftragung" gar nicht stattgefunden hat sondern lediglich aufgrund einer einfachen lizenzinhaberschaft angenommen wurde.

zumindest habe ich nirgendwo gelesen, dass jemals ein beleg für die urheberschaft gefordert wurde.

Ein Kumpel von mir hat ne Punkband und seit neuestem eben auch solch einen Vertrag mit einem Label ... und versuchte das kürzlich mal darzulegen. Ich bin dann irgendwann geistig ausgestiegen (obwohl ich mir durchaus ne ganze Menge Juristerei zutraue), weil's einfach zu kompliziert wurde^^

Also kann man erstmal davon ausgehen, dass das mit dieser AG zumindest in dem Punkt seine Richtigkeit hat - zumindest wäre es ein ganz Leichtes, hier alles in trockene Tücher zu packen, weil gängige Praxis und tausendfach erprobt.

klingt erst mal nur sehr kompliziert - ist es aber gar nicht.
allerdings wüsste ich es wahrscheinlich auch nicht, wenn ich nicht selbst seit fast 40 jahren mit urheberrecht zu tun hätte.

viel spass im netz

thommy
 

Steve

- Premium Member -
@thommy

Die Gerichte prüfen in solchen Fällen gar nicht ab, ob der abmahnende Anwalt oder die Gesellschaft auch die Rechte dazu besitzt. Dazu gibt es im Anschreiben des Anwalts eine Standardfloskel: "Es wird anwaltlich versichert, dass ...". Darauf MUSS sich das Gericht verlassen können und kann es im Grunde auch, weil damit der Anwalt in der Haftung ist - was der nicht freiwillig tun würde, wenn er wüsste, dass ... usw.

Wobei! In diesem Fall jetzt, könnten auch Pferde vor die Apotheke kotzen!
 

mesh

- Premium Member -
"Es wird anwaltlich versichert, dass ...".
Den Spruch kannst Du an die Wand nageln.
Es wir auch immer anwaltlich versichert, daß eine Prozeßvollmacht vorläge, ich habe mehr als einmal erlebt, daß das nicht der Fall war.
Man muß sich daran gewöhnen, daß auch Anwälte nichts anderes als Kleinkriminelle sein können.
Oder auch etwas größere Kaliber, die breitbeinig durch die Gegend prollen und inständig darum bitten, daß ihnen mal einer so richtig mit Schmackes in die Eier tritt.
qued.
 

Ron

- Premium Member -
Jetzt haben die armen Anwälte weniger Weihnachtsgeld :D


Naja, die Anwälte sollten ja eigentlich erst mal ihr Geld von denjenigen bekommen, der sie beauftragt haben, in dem Falle diese extra gegründeten Pseudofirmen in der Schweiz. Hoffe einige bleiben da drann, damit das auch kontrolliert wird.
 

HornyGuy

- Premium Member -
1. Anwälte lassen sich im Allgemeinen im voraus bezahlen und im speziellen Fall wohl ohnehin, da das ein ziemliches Himmelfahrtskommando war
2. Wer sollte da was und warum kontrollieren? Die Sache der Zahlungsabwicklung geht den Auftragnehmer (Anwalt) und den Auftraggeber (Mandant) an und niemanden sonst

Wie es aussieht hat das Landgericht Köln mit der Herausgabe einen Fehler gemacht, der diese ganze Maschinerie erst ins laufen gebracht hat. Zudem noch die Tatsache, das in Deutschland recht einfach und mit hoher Kostennote abgemahnt werden kann
Offensichtlich ist die Rechtssprechung in der virtuellen Welt noch immer nicht angekommen...
 

thommy

- Premium Member -
1. Anwälte lassen sich im Allgemeinen im voraus bezahlen und im speziellen Fall wohl ohnehin, da das ein ziemliches Himmelfahrtskommando war
2. Wer sollte da was und warum kontrollieren? Die Sache der Zahlungsabwicklung geht den Auftragnehmer (Anwalt) und den Auftraggeber (Mandant) an und niemanden sonst

in dem fall wohl eher nicht. hier handelt es sich wohl eher um ne eingeschworene bande von kriminellen, denn die zahlung INCLUSIVE der anwaltskosten sollte laut abmahznschreiben auf das konto von the archive bezahlt werden.

das klingt mir doch sehr nach gemeinsamer sache, bei der am ende "die beute" geteilt wird.

das wäre ja auch nicht wirklich was neues. solche nummern haben leute wie mario dolzer und co schon vor jahren praktiziert.

Wie es aussieht hat das Landgericht Köln mit der Herausgabe einen Fehler gemacht, der diese ganze Maschinerie erst ins laufen gebracht hat. Zudem noch die Tatsache, das in Deutschland recht einfach und mit hoher Kostennote abgemahnt werden kann
Offensichtlich ist die Rechtssprechung in der virtuellen Welt noch immer nicht angekommen...

der GRUNDGEDANKE des abmahnrechts ist nicht einmal ein schlechter - aber leider lässt er eben zu viel spielraum für unfug aller art.

viel spass im netz

thommy
 
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Reactions: Ron

mesh

- Premium Member -
denn die zahlung INCLUSIVE der anwaltskosten sollte laut abmahznschreiben auf das konto von the archive bezahlt werden.
In die Schweiz, in die Schweiz, in die Schweiz.
Was die Rückforderung unmöglich machen dürfte wenn man nicht schlechtem Geld gutes hinterherwerfen will.
Das war die Kalkulation der Bande und wenn man nicht allzu geldgeil gewesen wäre hätte sich daraus eine geschmeidig laufende Geldmaschine entwickelt ohne daß es eine Welle gegeben hätte.
So darf man hoffen, daß die agierenden Figuren einfahren wg. banden- und gewerbsmässigen Betruges.
 

thommy

- Premium Member -
jetzt kommt mich nochmal und sagt ich würde ausschweifend schreiben :)


nicht ganz richtig.
denn hiermit wäre nur der besuch einer page bewiesen die ein video embedded hat. nicht aber der aufruf des videos selbst.

versus:

Die bisher diskutierten Thesen zur Herkunft der IP-Adressen in Streaming-Fällen, etwa eingeblendete Werbebanner oder gar gekaufte Umleitungen, lassen allenfalls den Nachweis zu, dass gleichsam die Startseite eines Videos aufgerufen wurde, also die HTML-Seite mit dem darin eingebetteten Film. Ob der Film selbst dann aber tatsächlich gestreamt wurde, hängt von allerlei Zufällen ab: Wurde der Film auch gestartet, oder war das Vorschaubild so wenig reizvoll, dass der Seitenbesucher lieber weitergeklickt hat? War das zum Ansehen meist notwendige Plugin aktiv – oder im Gegenteil ein Flash-Blocker, sodass erst einmal nur ein grauer Kasten erschien? Und falls das Plugin doch aktiv war, hat dann überhaupt ein Mensch auf den Play-Knopf gedrückt, oder hat das Plugin eigenmächtig Daten in den Cache geladen?
Selbst ein zutreffend nachgewiesener Aufruf der Startseite eines fraglichen Videos beweist also keinesfalls, dass es zu einer Vervielfältigung des Videos selbst kam, für die ein Mensch verantwortlich wäre. Ein solcher Nachweis wäre wohl selbst dann kaum möglich, wenn jemand Zugriff auf die Logs der Streaming-Server hatte, weil immer noch an ein automatisches Caching zu denken wäre. Außerdem werden die Betreiber von Streaming-Portalen kaum Zugriff auf ihre Log-Dateien gewähren, so denn derlei Daten überhaupt vorhanden sind. Selbst korrekt geloggte Zugriffe auf die Startseite oder gar die Streams weisen also keine Urheberrechtsverletzung nach, sondern nur der Möglichkeit einer solchen – und auch dies nur, wenn man der wie gezeigt eher esoterischen Auffassung folgt, wonach Streaming zwar eine Vervielfältigung, aber keine Privatkopie darstelle.

trotzdem verwundlich, dass der aspekt in der ganzen diskussion erst JETZT zur sprache kommt.
viel spass im netz

thommy
 

thommy

- Premium Member -
@thommy
Also kann man erstmal davon ausgehen, dass das mit dieser AG zumindest in dem Punkt seine Richtigkeit hat - zumindest wäre es ein ganz Leichtes, hier alles in trockene Tücher zu packen, weil gängige Praxis und tausendfach erprobt.

wohl doch eher so wie ich angenommen habe. hat aber lange gedauert bis da mal einer recherchiert hat

guckst du hier

viel spass im netz

thommy
 

thommy

- Premium Member -

jup - tiere beissen gerne wenn sie in die enge getrieben werden :)

aber ich denke das thema hat sich erledigt - die finden vor keinem gericht der welt mehr fürsprecher und das ist gut so.

diesem ganzen abmahnabschaum und alles was sich in deren fahrwasser befindet muss man endlich mal das handwerk legen.

ich denke aber in diesem speziellen fall, haben sich die burschen viel zu weit aus dem fenster gelehnt und sind gleich in dutzende von fettnäpfchen getreten.
was mich persönlich besonders daran ärgert ist, dass die heinies versuchen sich an einer branche zu laben, von der sie keine ahnung haben und skrupellos das vertrauen der user in scherben schlagen von denen wir alle leben.

von mir aus können die dumpfbacken brennen !

viel spass im netz

thommy
 

royalTS

- Premium Member -
was mich persönlich besonders daran ärgert ist, dass die heinies versuchen sich an einer branche zu laben, von der sie keine ahnung haben und skrupellos das vertrauen der user in scherben schlagen von denen wir alle leben.

thommy



Na ja ... soziales oder sogar ein Branchengewissen erwarten wo es sie selbst nicht direkt betrifft und eben auch keinerlei Schaden für die Abmahner selbst entsteht, ausser dass der Spuk dann mal vorbei ist ...

Das wäre ein wenig irrational :)
 

thommy

- Premium Member -
Na ja ... soziales oder sogar ein Branchengewissen erwarten wo es sie selbst nicht direkt betrifft und eben auch keinerlei Schaden für die Abmahner selbst entsteht, ausser dass der Spuk dann mal vorbei ist ...

Das wäre ein wenig irrational :)

das branchengewissen hab ich ja nicht erwartet - aber man sollte so clever sein und wissen, wenn man einer branche in die supper spuckt und deshalb dann auch mit rauhem gegenwind zu rechnen ist.

viel spass im netz

thommy
 
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