thommy
- Premium Member -
@thommy
Du bist aber auch ein Haarspalter
Nein, mal im Ernst: grundsätzlich ja, hast du Recht. Im Speziellen jedoch nicht ganz - das Urheberrecht in D umfasst zumindest im juristisch relevanten Sinne auch andere Formen der Rechteverwertung. Und weil das so ist, funktioniert die Abmahnerei bei Tauschbörsen auch nur. Hier mahnen in aller Regel auch nur Verwertungsgesellschaften ab - in ganz ganz seltenen Fällen der eigentliche Urheber (siehe Abmahnungen wegen TOP100-Charts - hier gab es Fälle, wo einzelne Filesharer von gleich mehreren Verlegern wegen mehreren tausend Musiktiteln abgemahnt wurden). Zumindest im Musikbusiness ist es wohl üblich, dass der Verlag im Rahmen seines Vertrages mit dem Urheber (aka Musiker oder Band) auch dafür Sorge trägt, dass das eigentliche Urheberrecht gewahrt bleibt - die haben also vertraglich die Legitimation im Namen und Auftrag des Urhebers zu handeln.
jup - und nichts anderes habe ich geschrieben. die verlagstätigkeit geht aber aus dem firmenzweck nicht hervor und daher stelle ich einfach mal in den raum, dass diese "beauftragung" gar nicht stattgefunden hat sondern lediglich aufgrund einer einfachen lizenzinhaberschaft angenommen wurde.
zumindest habe ich nirgendwo gelesen, dass jemals ein beleg für die urheberschaft gefordert wurde.
Ein Kumpel von mir hat ne Punkband und seit neuestem eben auch solch einen Vertrag mit einem Label ... und versuchte das kürzlich mal darzulegen. Ich bin dann irgendwann geistig ausgestiegen (obwohl ich mir durchaus ne ganze Menge Juristerei zutraue), weil's einfach zu kompliziert wurde^^
Also kann man erstmal davon ausgehen, dass das mit dieser AG zumindest in dem Punkt seine Richtigkeit hat - zumindest wäre es ein ganz Leichtes, hier alles in trockene Tücher zu packen, weil gängige Praxis und tausendfach erprobt.
klingt erst mal nur sehr kompliziert - ist es aber gar nicht.
allerdings wüsste ich es wahrscheinlich auch nicht, wenn ich nicht selbst seit fast 40 jahren mit urheberrecht zu tun hätte.
viel spass im netz
thommy