Was ist neu?
Digital Marketing & Webmaster Forum

Digital Marketing, Internet-Technologien, Metaverse und mehr interessieren Dich? Registriere Dich gleich kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald Du angemeldet bist, kannst Du loslegen, Themen und Beiträge veröffentlichen und mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten! Wir wünschen Dir einen anregenden Austausch!

Streaming-Abmahnung für das Betrachten eines Videos...

thommy

- Premium Member -
Würden die Tuben wegbrechen, was sicher nicht passieren wird, sehe ich da mehr Vorteile als Nachteile.

vor 5 jahren hätte ich die auch noch gesehen - aber heute ist das so als würde man plötzlich den leuten beibringen wollen, sie müssten für RTL, PRO7 oder SAT 1 was extra zahlen.

porno "hatte" im netz mal einen kaufgrund über den vorteil der anonymität (deshalb hat der dialer ja auch anfangs funktioniert) und hierin lag auch der mehrwert. auch gab es am anfang user, die ohne zögern ihre daten rausgerückt haben, weil ihnen die gefahren dabei gar nicht bewusst waren. die breite masse hat aber noch NIE im netz für porno bezahlt und heute, nach datenklau, fishing und co tut sie es noch viel weniger.

Ich habe selbst tuben. Einige laufen nicht schlecht. Aber Fakt ist, dass der ganze Free-Kram ein deutliches Stück vom Kuchen verschluckt hat. Aber das weiß ein Thommy ganz sicher.

nein - er ist nicht verschluckt - er ist meines erachtens nach sogar noch grösser geworden und das eben WEIL man in diesem zusammenhang ganz andere monetarisierungsmethoden finden musste.

der kuchen ist aber weiter in kleinere stücke geteilt worden, was ihn für den einzelnen scheinbar kleiner macht.

Logisch lassen sich andere Sachen mit dem Traffic verkaufen. Aber die haben sich auch vorher ohne Wichs4free-traffic verkaufen lassen und den Kuchen so nur vergößert.

SOOO logisch ist das eben nicht und das OBWOHL es naheliegend wäre.
ich versuche seit 1998 solche konzepte zu verwirklichen und bin bislang einfach daran gescheitert, dass ich keinen finde, der den haken vom nonadult zum adult schlagen will. ich denke da werden auch noch einige jahre ins land gehen, bis da mal die ersten aufgewacht sind und merken, wie viel kohle da drin steckt.

Das soll jetzt aber nicht in eine Tuben-Diskussion ausarten. Generell hast du recht: das Vertrauen, sofern es überhaupt noch da war, ist jetzt ganz im Eimer. Seit Jahren schon Horrorgeschichten in Nachrichten/Funk/Fernsehen, wie schlimm man doch im Internet abgezockt wird. Überall Fake-Shops usw usw. Wenn ich mich in meinem Bekanntenkreis umhöre - die glauben das auch noch. Das viele Betrogene selbst schuld sind und förmlich darum gebettelt haben, betrogen zu werden, das sieht natürlich niemand. Also wer glaubt, er bekäme das iphone 5s bei einem unbekannten Shop für 399 Euro und zahlt dann per Überweisung....:confused:, und dann in Akte rumheueln.

nun ja wir sehen das mit den augen des profis - die user hingegen tun das nicht.
die fallen auch leicht mal auf den einen oder anderen trick herein und können auch nicht abschätzen in welcher masse (oder auch nicht masse) dinge auftauchen, die dann per einzelfall durch die medien gezogen werden.

insofern MUSS es unser ureigenes interesse sein, solchen abzockern wie diesen streamabmahnern den wind aus den segeln zu nehmen, so weit das eben für unsereins möglich ist.

bei mir dominiert hier also nicht der futterneid, sondern die sorge, dass eine eh schon von skandalen und unverständnis gebeutelte branche noch weiter an boden verliert. und deshalb werde ich mich auch dafür stark machen, dass solchen vandalen das handwerk gelegt wird.

viel spass im netz

thommy
 

Globi

- Premium Member -
richter und staatsanwaelte sind aber auch nicht viel schlauer.
weis ich aus eigener erfahrung, als mir die schweizer behoerden kinderpornografie anhaengen wollten, weil ich unter anderem windelfetisch pp's beweorben habe.
ne simple saadomaso seite war in deren augen pure brutaliatet.
verklagt wurde ich hauptsaechlich wegen kv seiten, was ja in der schweiz verboten ist.
aber schon bei dem verhoer merkte ich das die leute einfach absolut null ahnung haben wie das ganze lauft.
was ein pp ist wusten die nicht, die giengen davon aus das wir alles anbieter sind und den ganze scheiss selber produzieren.
das ist zwar schon einige jahre her, aber ich krieg ne gaensehaut wenn ich daran zurueckdenke wie ich denen stunden versuchte zu erklaeren wie das ganze funkt, und die mir nicht ein bischen volgen konnten.

und viel anders ist es heute auch nicht, genauso wie reporter haben die richter und staatsanwaelte auch keine ahnung.

sonst waere sowas wie jetzt wieder vorgefallen ist ja garnicht moeglich.

noch zu ns und kv, das wird in der schweiz immernoch gleichgestellt mit kipo, also es wird im selben satz genannt, es gelten die selben strafmaase.

und auf der anderen seite behaupten sie, sie wollen leute nicht aus moralischen gruenden verurteilen, sondern nur fuer verbrechen....

war jetzt bischen oftopic, aber eben genausobloede sind die idioten die da urteilen.
 

Steve

- Premium Member -
Ich weis ja grundsätzlich, was du meinst ...

Aber: die sind langsam auch schlauer geworden. Und im vorliegenden Fall müssen die nicht entscheiden, ob ein Windel-PP KiPo ist, sondern ob die Masche schlichtweg den Tatbestand des Betruges erfüllt. Und selbst, wenn der entsprechende Richter das technische Verständnis nicht aufbringt (was ich durchaus nachvollziehen kann ... der StA, der mich seinerzeit "bearbeiten" durfte, war durchaus fit in Sachen Internet ... nur Tittenkram lag weit ausserhalb seines Sachkenntnisstandes), gibt es genügend wirkliche Fachleute, die ihm das erklären können.

Es geht um einen recht simplen (aus fachkenntnischer Sicht) Fall: ist es ein betrug oder nicht.

Sosehr ich auch der deutschen Judikative mißtraue ... in dem Fall bin ich eigentlich recht guter Dinge.
 

MisterAustria

- Premium Member -
ich versuche seit 1998 solche konzepte zu verwirklichen und bin bislang einfach daran gescheitert, dass ich keinen finde, der den haken vom nonadult zum adult schlagen will. ich denke da werden auch noch einige jahre ins land gehen, bis da mal die ersten aufgewacht sind und merken, wie viel kohle da drin steckt

thommy

frag doch redcoon die haben mit sowas wohl kein problem :D
wobei mich der ansatz etwas verwirrt..
was sollte man denn auf ner eroseite einem user schmackhaft machen ausm nonero bereich.. aktuell vielleicht ein kostenpfilichtiges angebot zum anonym surfen? einen fernseher? irgendwie wäre das alles auch ein sehr weit hergeholter spagat der ne beschissene conversoin haben dürfte wie früher die viagra banner auf eroseiten was ja auch vergleichbar ist vom ansatz her.. da hätte auch jeder gesagt... klatsch das nicht auf ne eroseite sondern mach exklusiv was für das angebot!... also könnte man auch sagen bevor man versucht auf ero mit nonero was zu verdienen sollte man gleich ohne umwege nonero machn!?!?

oder sind da andere ansätze dahinter die was mitn traffic selber zu tun haben.. tausch, verkauf, adnetzwerke.. hm.

MA
 

mesh

- Premium Member -
Es geht um einen recht simplen (aus fachkenntnischer Sicht) Fall: ist es ein betrug oder nicht.
So sieht's aus.
Im Endeffekt sind die Geldströme zunächst mal das Entscheidende und da dürfte vermutlich die geballte kriminelle Energie zum Vorschein kommen, weil sie's, betrachtet man das, was bisher bereits bekannt ist, wohl ausgesprochen schlicht eingestielt haben.
Dazu die öffentliche Verarschung der Justiz, was die gar nicht gerne hat.
Für die Streaming-Geschichte werden sich genügend (von den Medienkonzernen) gefütterte Gutachter finden, die selbst dem verschlafensten Richter klar machen können, was es bedeuten würde, wenn es kriminalisiert würde.
Die Abmahn-Gangster haben sich in ihrer hirnlosen Gier blöderweise ein Gebiet ausgesucht, in dem es um mehr als 250.- Ocken geht, selbst 50.000x250.- Ocken sind nicht annähernd das, was an Kollateralschaden entstehen würde, bekämen sie grünes Licht für ihren Raubzug.
Deswegen haben nicht nur die Abgemahnten ein virulentes Interesse daran, diesen Figuren ein für alle mal das Handwerk zu legen.
 

Schmutziger alter Mann

- Premium Member -
Mir ist da noch etwas unklar.

Hat Redtube die Rechte die Videos zu zeigen?
Wenn sie dafür an den Rechteinhaber bezahlt haben, dann wird dieser auch gewusst haben das die Videos auf einer Tube landen und kostenlos angesehen werden können.

Hat Redtube keine Rechte an den Videos?
Warum verklagt dann der Rechteinhaber nicht einfach Redtube und gut?

Das Ganze ist so verworren, ich halte es durchaus für möglich, das hier nur ein kompliziertes Geflecht geschaffen wurde um der Branche zu schaden und um neue Gesetze zu schaffen durch die Pornos in Deutschland abgeschafft werden. Es ist dann ja nur um das Volk zu schützen.
 

Brainpurge

- Premium Member -
Hier wollen ein paar Anwälte nur einen großen Batzen Geld schöffeln. Es wurde lediglich ein Szenario vor Richtern und Staatsanwälten geschaffen, in welchem der User (der sich eigentlich nur einen runterholen will) für ein Vergehen belangt werden soll, welches ein "Verstoß gegen das Gesetz" darstellt.

Hier wurde die Ahnungslosigkeit von Richtern und Staatsanwälten ganz bewusst ausgenutzt, denn bereits im Antrag von Herr Sebastian wurde der Sachverhalt komplett falsch dargestellt. Es wurde anstelle von den Begriff Streaming ganz bewusst die Worte Tauschbörse und Vervielältigung einer Datei angewendet.

Es ist klar und deutlich ein Betrugsversuch von RA Herrn Sebastian.

Na wenigstens kennen jetzt die Richter und ein Dutzend Anwälte Redtube ;)
 

Harry

- Premium Member -
beim gemeinen webmaster ist es scheinbar nicht mehr so möglich bzw. einfach so viel abzugreifen, jetzt wird es beim user versucht, das sind schließlich in der masse viel mehr ;-)
 

Ron

- Premium Member -
beim gemeinen webmaster ist es scheinbar nicht mehr so möglich bzw. einfach so viel abzugreifen, jetzt wird es beim user versucht, das sind schließlich in der masse viel mehr ;-)


Genau, man bietet gratis Angebote registriert die IP und zockt dann ab, damit umgeht man den leidigen Zahlbutton!
 

HornyGuy

- Premium Member -
Zunächst wäre es doch an dem einzelnen Rechtehinhaber einem Verstoß gegen die Verletzung des Urheberrechts vorzugehen und dann eben gegen denjenigen, der die Rechte angeblich verletzt hat bzw. den Content veröffentlicht hat
Wie kann so ein Vorgang überhaupt ein Offizialdelikt sein?
Und wenn es ein Anzeigedelikt ist, wie kann ein Richter einen Provider zur Herausgabe von Daten zwingen ohne die beteiligten Parteien in diesem Rechtsdiskurs gehört zu haben?
 

nachtschattengewaechs

- Premium Member -
Zunächst wäre es doch an dem einzelnen Rechtehinhaber einem Verstoß gegen die Verletzung des Urheberrechts vorzugehen und dann eben gegen denjenigen, der die Rechte angeblich verletzt hat bzw. den Content veröffentlicht hat
Wie kann so ein Vorgang überhaupt ein Offizialdelikt sein?
Und wenn es ein Anzeigedelikt ist, wie kann ein Richter einen Provider zur Herausgabe von Daten zwingen ohne die beteiligten Parteien in diesem Rechtsdiskurs gehört zu haben?
Es geht hier ja nicht um den strafrechtlichen sondern um den zivilrechtlichen Anspruch. Der Auskunftsanspruch stützt sich auf § 101 Abs. 9 UrhG.
Kann die Auskunft nur unter Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 des Telekommunikationsgesetzes) erteilt werden, ist für ihre Erteilung eine vorherige richterliche Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung der Verkehrsdaten erforderlich, die von dem Verletzten zu beantragen ist. ...
 

thommy

- Premium Member -
Mir ist da noch etwas unklar.

Hat Redtube die Rechte die Videos zu zeigen?
Wenn sie dafür an den Rechteinhaber bezahlt haben, dann wird dieser auch gewusst haben das die Videos auf einer Tube landen und kostenlos angesehen werden können.

Hat Redtube keine Rechte an den Videos?
Warum verklagt dann der Rechteinhaber nicht einfach Redtube und gut?

Das Ganze ist so verworren, ich halte es durchaus für möglich, das hier nur ein kompliziertes Geflecht geschaffen wurde um der Branche zu schaden und um neue Gesetze zu schaffen durch die Pornos in Deutschland abgeschafft werden. Es ist dann ja nur um das Volk zu schützen.

mir stellt sich vielmehr die frage, warum niemand bislang die urheberrechtschaft hinterfragt hat.

da urheberrecht nicht übertragbar ist, ist grundsätzlich nämlich erst mal NUR der urheber eines werkes (in so einem fall wohl der produzent) berechtigt eine urheberrechtsverletzung geltend zu machen. desweiteren käme hierfür auch ein filmverlag in betracht, sofern der urheber die geltendmachung seiner rechte an diesen übergeben hat.

ich sehe im firmenzweck von the archive aber weder einen hinweis auf urheberschaft noch auf eine verlagstätigkeit und auch keinen, der anderweitig auf eine solche berechtigung hinweist (zum beispiel als eine art interessensvertretung ala GEMA oder GÜFA).

ich denke, dass diese frage niemals gestellt wurde und es würde mich nicht wundern, wenn hier einfach jemand losklagt, nur weil er sich ein paar lizenzen erworben hat, was ihn aber nicht zum urheber macht.

viel spass im netz

thommy
 

nachtschattengewaechs

- Premium Member -
da urheberrecht nicht übertragbar ist, ist grundsätzlich nämlich erst mal NUR der urheber eines werkes (in so einem fall wohl der produzent) berechtigt eine urheberrechtsverletzung geltend zu machen.
Der Urheber kann aber das Nutzungsrecht an seinem Werk in vielfälltiger Form übertragen. Wenn er dieses Recht als Ausschließlichkeitsrecht an The Archive übertragen hat, dann müsste das doch eigentlich ausreichen - oder? Ansonsten könnte ja niemand, der ein Werk nicht selber geschaffen hat, daran jedoch Rechte besitzt, diese Rechte durchsetzen. Das kann ja auch nicht richtig sein.
 

thommy

- Premium Member -
Der Urheber kann aber das Nutzungsrecht an seinem Werk in vielfälltiger Form übertragen. Wenn er dieses Recht als Ausschließlichkeitsrecht an The Archive übertragen hat, dann müsste das doch eigentlich ausreichen - oder? Ansonsten könnte ja niemand, der ein Werk nicht selber geschaffen hat, daran jedoch Rechte besitzt, diese Rechte durchsetzen. Das kann ja auch nicht richtig sein.

das ist nicht ganz so einfach - zumindest nicht im deutschen recht.

man kann entweder eine ausschliessliche lizenz erwerben (quasi eine exclusivlizenz) - dann hätte man durchaus die möglichkeit auch urheberrechtsverletzungen zu verfolgen.
oder aber man ist so ne art verwertungsgesellschaft oder ein verlag

in unserer branche ist das aber sehr selten, dass filmrechte mit exclusivlizenzen verkauft werden, zumal die angezeigten titel ja nicht ganz neu sind. ich gehe also mal davon aus dass hier lediglich eine nutzungslizenz erworben wurde (wenn überhaupt).

jemand der eine einfache nutzungslizenz besitzt, kann aber keine urheberrechtsverletzungen abmahnen, weil er eben gar nicht urheber ist und wohl auch keine uneingeschränkte nutzungslizenz erworben hat, wenn es bereits verwertungen gab, die gegen eine solche lizenz sprechen.

grundsätzlich gilt aber im deutschen recht, dass urheberrecht in KEINEM FALL übertragbar ist. urheber ist und bleibt IMMER derjenige, der den creativen teil der herstellung des werkes geleistet hat.

viel spass im netz

thommy
 

Steve

- Premium Member -
@thommy

Du bist aber auch ein Haarspalter :)

Nein, mal im Ernst: grundsätzlich ja, hast du Recht. Im Speziellen jedoch nicht ganz - das Urheberrecht in D umfasst zumindest im juristisch relevanten Sinne auch andere Formen der Rechteverwertung. Und weil das so ist, funktioniert die Abmahnerei bei Tauschbörsen auch nur. Hier mahnen in aller Regel auch nur Verwertungsgesellschaften ab - in ganz ganz seltenen Fällen der eigentliche Urheber (siehe Abmahnungen wegen TOP100-Charts - hier gab es Fälle, wo einzelne Filesharer von gleich mehreren Verlegern wegen mehreren tausend Musiktiteln abgemahnt wurden). Zumindest im Musikbusiness ist es wohl üblich, dass der Verlag im Rahmen seines Vertrages mit dem Urheber (aka Musiker oder Band) auch dafür Sorge trägt, dass das eigentliche Urheberrecht gewahrt bleibt - die haben also vertraglich die Legitimation im Namen und Auftrag des Urhebers zu handeln. Ein Kumpel von mir hat ne Punkband und seit neuestem eben auch solch einen Vertrag mit einem Label ... und versuchte das kürzlich mal darzulegen. Ich bin dann irgendwann geistig ausgestiegen (obwohl ich mir durchaus ne ganze Menge Juristerei zutraue), weil's einfach zu kompliziert wurde^^

Also kann man erstmal davon ausgehen, dass das mit dieser AG zumindest in dem Punkt seine Richtigkeit hat - zumindest wäre es ein ganz Leichtes, hier alles in trockene Tücher zu packen, weil gängige Praxis und tausendfach erprobt.
 
Oben