gaschmidt
- Premium Member -
moin moin,
wollte dieses Thema mal anstossen da es derzeit durch die Medien geistert... und mal horchen was ihr so dazu sagt..
Schweizer Steuersünden-Liste: Schäuble erwägt Kauf illegaler Steuerdaten | Politik | ZEIT ONLINE
ich finde es eine Frecheit, das sowas überhaupt von einem "Rechtsstaat" in erwägung gezogen wird...
in meinen Augen ist das Helerei...
§ 259 Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
StGB - Einzelnorm
die Leute sollte man Anzeigen!!
wollte dieses Thema mal anstossen da es derzeit durch die Medien geistert... und mal horchen was ihr so dazu sagt..
Schweizer Steuersünden-Liste: Schäuble erwägt Kauf illegaler Steuerdaten | Politik | ZEIT ONLINE
ich finde es eine Frecheit, das sowas überhaupt von einem "Rechtsstaat" in erwägung gezogen wird...
in meinen Augen ist das Helerei...
§ 259 Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
StGB - Einzelnorm
die Leute sollte man Anzeigen!!