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Pornowerbeverbot ab 1. Juli 2016

thommy

- Premium Member -
Glaube nicht das, das so stimmt denn Fundorado oder Betacash arbeiten sehr gut auf deutschem Boden. Sicher für Bewerber von PPs ist es schwierig mit de Adressen Kohle zu verdienen aber es ist nicht unmöglich.

nun aber darum genau geht es doch.
die in DE ansässigen programme, die nach DE-recht arbeiten hatten nicht NUR nachteile, weil sie eben werbekanäle benutzen konnten, die den "auswanderern" verschlossen blieben.
das reicht von TV-werbung bis zur werbung in zeitungen, zeitschriften und magazinen.

mit dem neuen gesetz ist das hinfällig und es bleiben NUR NOCH die nachteile, weil das PRODUKT letztendlich porno IST - auch wenn es erst nach dem tordurchlauf zu sehen ist.

wenn man sich die weiteren (für mein dafürhalten sehr viel ekligeren) schön klein und kompliziert geschriebenen klauseln ansieht, werden damit sogar grundrechte ausgehebelt:

Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:
„(4) Die KJM kann die Anerkennung ganz oder teilweise widerrufen oder mit Auflagen versehen, wenn Voraussetzungen für die Anerkennung nachträglich entfallen sind oder die Spruchpraxis der Einrichtung nicht mit den Bestimmungen dieses Staatsvertrages übereinstimmt. Eine Entschädigung für Vermögensnachteile durch den Widerruf der Anerkennung wird nicht gewährt.“

mit anderen worten:
jemand bekommt eine baugenehmigung für sein haus. im nachhinein wird diese genehmigung widerrufen.
das haus wird abgerissen und der, im guten glauben handelnde bauherr trägt die kosten.

(1) Hat eine anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle ein Jugendschutzprogramm nach § 11 Abs. 1 als geeignet beurteilt und dabei die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums überschritten, kann die zuständige Landesmedienanstalt durch die KJM diese Beurteilung dem Anbieter des Jugendschutzprogramms gegenüber für unwirksam erklären oder Auflagen erteilen. Eine Entschädigung für hierdurch entstehende Vermögensnachteile wird nicht gewährt.

mit anderen worten:
überschreitet ein staatsbeauftragter seine kompetenz und jemandem entsteht dadurch ein schaden, haftet der staat nicht für den trottel, den er auf die menscheit losgelassen hat.

In Absatz 5 wird folgender neuer Satz 3 angefügt:
„Bei Verstößen gegen § 4 haben Widerspruch und Anfechtungsklage des Anbieters von Telemedien keine aufschiebende Wirkung.“

zur info: dieser paragraph enthält zum beispiel diesen absatz:

9. Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen,

mit anderen worten:
irgendeiner meint, dass sich auf irgendeinem bild eine minderjährige person in "unnatürlich geschlechtsbetonter körperhaltung" befindet, wird - ohne rücksicht auf den wahrheitsgehalt - erst mal bestraft.

das ist als würde man jemanden einer straftat bezichtigen und ihn ohne gerichtsverhandlung einsperren.

einen sehr schönen kommentar, den ich fand will ich hier auch noch zitieren:

JUGENSCHUTZ IN DER WERBUNG
Es gibt keine Notwendigkeit, die bereits in § 184 Abs. 1 Nr. 5 StGB verankerten Werbe-Beschränkungen derart zu verschärfen, dass sie einem kompletten Werbeverbot für Erwachsenen-Inhalte gleichkommen.
Ein faktisches Werbeverbot für Inhalte nach § 4.2 JMStV-E ist branchenübergreifend nicht notwendig, zumal die beworbenen Inhalte ohnehin in einer Geschlossenen Benutzergruppe durch ein verlässliches Altersverifikationssystem gesichert und deshalb für Minderjährige nicht zugänglich sind. Das faktische Werbeverbot würde also nur Erwachsene betreffen und für den Schutz von Kindern und Jugendlichen keinen Effekt haben.
Das Werbeverbot reduziert darüber hinaus jedoch signifikant die Vorteile der Privilegierung von Anbietern, die ihre Inhalte für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm altersklassifizieren und damit die Attraktivität, sich an Entwicklung und Betrieb von Jugendschutzprogrammen zu beteiligen.
Es ist eine Abwanderung der offiziellen Firmensitze auch noch der vergleichsweise wenigen verbliebenen Anbieter ins Ausland zu befürchten. Schon der JMStV von 2003 hat mit seinen scharfen AVS-Regelungen den weit überwiegenden Teil der Anbieter von Erwachsenen-Inhalte zum Wechsel ins Ausland gebracht - mit entsprechend deutlicher Verschlechterung des faktischen Jugendschutzes (früher gab es immerhin Personalausweisroutinen, heute via Ausland keine AVS mehr).
Zudem dürfte das über das Strafgesetzbuch deutlich hinausgehende Werbeverbot für 4.2-Inhalte verfassungswidrig sein.

viel spass im netz

thommy
 

Jarez

- Premium Member -
Es ist doch in dieser Form total schwachsinnig. Den deutschen Webmastern wird es fast unmöglich gemacht Porno Seiten zu bewerben aber mit wenigen Mausklicks kann man auf ausländischen Seiten im Prinzip alles sehen. Wenn es wirklich etwas sein soll, was unsere Jugend schützt bzw. der Jugend zu Gute kommen soll, dann gäbe es durchaus andere und bessere Möglichkeiten.

Also die Frage: Wer hat wirklich etwas davon?

Oder sitzen da auch nur Leute die jeglichen Bezug zur Realität verloren haben?

Wie oben bereits geschrieben wurde, weiß die Jugend wo sie den Kram finden kann und das ganz ohne Eingabe von persönlichen Daten. Möglicherweise ist das auch nur ein Türöffner für weitaus mehr und im nächsten Schritt kommt dann der globale Internetfilter zum Schutz der Jugend und dieser kann ganz nebenbei noch andere Informationen zum Schutz der Bevölkerung filtern.
 

thommy

- Premium Member -
Es ist doch in dieser Form total schwachsinnig. Den deutschen Webmastern wird es fast unmöglich gemacht Porno Seiten zu bewerben aber mit wenigen Mausklicks kann man auf ausländischen Seiten im Prinzip alles sehen.

sag das mal den vollblinden da oben !

Wenn es wirklich etwas sein soll, was unsere Jugend schützt bzw. der Jugend zu Gute kommen soll, dann gäbe es durchaus andere und bessere Möglichkeiten.

vor allem gäbe es sinnvollere dinge VOR denen man sie schützen sollte.
zum beispiel vor den selbsternannten und völlig weltfremden jugenschützern.

Also die Frage: Wer hat wirklich etwas davon?

diejenigen, die für das verzapfen so eines mülls auch noch geld dafür bekommen.

Oder sitzen da auch nur Leute die jeglichen Bezug zur Realität verloren haben?

ja - das ist grundvoraussetzung beim eignungstest

Möglicherweise ist das auch nur ein Türöffner für weitaus mehr und im nächsten Schritt kommt dann der globale Internetfilter zum Schutz der Jugend und dieser kann ganz nebenbei noch andere Informationen zum Schutz der Bevölkerung filtern.

genau DAAAA liegt der hase im pfeffer

viel spass im netz

thommy
 

Spielwiese

- Premium Member -
Verstehe ich das richtig, mit Porno meinen diese Leute sicherlich nicht nur VOD sondern natürlich auch Camportale, Amateurportale und ggf. auch Dating Sites, weil dort ebenfalls FSK 18 Inhalte zu finden sind?
Wo zieht man denn hier die Grenze?
Wie kommt man auf so eine absurde Idee - ich kann mir gar nicht vorstellen, dass das ernst gemeint ist und noch weniger, dass es rechtlich in Ordnung ist.
 

Globi

- Premium Member -
da im naechsten jahr ganz viel arbeit auf die jugendschuetzer zukommt suchen sie noch leute fuer ihr aufraumeteam.
es kann sich jeder bewerben, der die aufnahmeprueffung, bzw. der eignungstest besteht.

ist nicht alzuschwer.
man muss eine rechenaufgabe loesen, zb: 15 x 10 - 23 =

jeder der ueber 50 kommt, hat bestanden.
 

royalTS

- Premium Member -
da im naechsten jahr ganz viel arbeit auf die jugendschuetzer zukommt suchen sie noch leute fuer ihr aufraumeteam.
es kann sich jeder bewerben, der die aufnahmeprueffung, bzw. der eignungstest besteht.
.

Da täuscht Du Dich.

Entweder suchen sie jetzt ein paar begabte ServerCracks, die helfen, das ChinaNet zu bauen,

oder ein paar mindestens genauso begabte Pressesprecher, die die Pleite, die entstehen wird, erklären müssen. :D
 

Bulls

- Premium Member -
Sagenhaft sowas...

das lassen sich irgendwelche hochstudierten gut bezahlten Vollidioten einfallen die von der Realität abslout keine Ahnung haben...Aber woher soll die das auch wissen...unser Stammeshäuptling hat es ja schon gesagt" Das Internet ist Neuland für uns"...

Herzlich Willkommen im 21ten Jahrhundert ihr Spaken da oben
 

Schmutziger alter Mann

- Premium Member -
Was ist denn nun aber mit TTIP? Ist das was sie jetzt planen nicht ein Handelshindernis? Wird es damit den ausländischen Webmastern nicht unmöglich gemacht, ihre Waren auf dem deutschen Markt anzubieten und könnten diese jetzt nicht klagen?

Nicht das mich das Ganze etwas angehen würde, denn ich verkaufe keine Pornos, sondern Kunst. Wenn ich jetzt noch sage, das es sich um jüdische Kunst handelt, müsste ich doch absolut sicher sein.
 

Globi

- Premium Member -
Da täuscht Du Dich.

Entweder suchen sie jetzt ein paar begabte ServerCracks, die helfen, das ChinaNet zu bauen,

warum tausch ich mich da?
derjenige der das chinanet gebaut hat musste den selben eignungstest durchlaufen und hatte auch keine besondere begabung.
auch in china braucht man nur ein proxy oder tor server, und schon ist man wieder world wide online.

wahrscheinlich hat der deutsche geheimdienst dann wieder ganz neue aufgaben, weils sogenante pornoterroristen giebt, die dann deutsche server hacken, nur um dort tittenbomben hochzuladen.
 

thommy

- Premium Member -
Was ist denn nun aber mit TTIP? Ist das was sie jetzt planen nicht ein Handelshindernis? Wird es damit den ausländischen Webmastern nicht unmöglich gemacht, ihre Waren auf dem deutschen Markt anzubieten und könnten diese jetzt nicht klagen?

Nicht das mich das Ganze etwas angehen würde, denn ich verkaufe keine Pornos, sondern Kunst. Wenn ich jetzt noch sage, das es sich um jüdische Kunst handelt, müsste ich doch absolut sicher sein.

dazu hätte man nie TIP gebraucht weil DAS GENAU das argument gewesen wäre, mit dem man den ganzen kram sowieso aushebeln hätte können. leider hat sich in den anfangszeiten dieser jugenschutzhölle aber keiner wirklich vorstellen können, dass das alles so heiss gegessen wird wie es gekocht wird und zum anderen gab es in den goldgräberzeiten des deutschen adult biz interessenskonflikte, die eine einheitliche linie verhindert haben.

da war einer superschlauer als der andere und es gab viel zu viele leute, die von der situation profitiert haben. angefangen von den anwälten bis hin zu den jugendschutzsystemen die sich gegenseiten den rang ablaufen wollten und zwar nicht mit dem argument OB es sinnvoll ist sondern nur WOMIT es durchgezogen wird.

ich hab da schon damals kopfschüttelnd daneben gestanden und mich gefragt wohin man eine wand bauen müsste, gegen die dieser haufen irre nicht laufen würde.

ich glaube ich war der einzige in deutschland, der bis 2003 dort porno OHNE AVS gemacht hat und nicht nur hausdurchsuchungen überstanden sondern auch seine anwaltskosten ersetzt bekommen hat und das OBWOHL es klar war dass ich von da aus porno mache.

genau damals sind die weichen für den ganzen schwachsinn gestellt worden und man hat gesehen, wie uneins und damit zerstörbar unsere branche ist.
nun wie man sieht ist es den deutschen jugendschutzern gelungen, eine branche IN de zu zerstören und steuerzahler ins ausland zu schicken und gleichzeitig mit diesen aktionen die zahl der ungeschützten pornoseiten drastisch zu erhöhen.
das muss mal einer in der freien wirtschaft bringen - der würde einen dauersitzplatz bei der ARGE bis zum renteneintritt bekommen.

viel spass im netz

thommy
 

Globi

- Premium Member -
fehlt irgendwie noch der senf von tobias huch in diesem thread.
was macht der eigentlich?
kaempft der jetzt immernoch an der front gegen die is?
 

Schmutziger alter Mann

- Premium Member -
Schaffen wir halt ein Pornnet und lassen sie in ihrem Internet verblöden.
Ich gucke mir rein beruflich an manchen Tagen bis zu tausend Pornos an und hat es mir etwa geschadet, ihr Fotzen?
 

Schmutziger alter Mann

- Premium Member -
Pimmelberger? Ich sehe mich eher als einen P.I.L.F.

Bis 2016 ist ja auch noch lange hin. Ich habe bis dahin vielmehr Angst, das ich keine Fotos von den russischen Soldaten vor dem brennenden Reichstag machen kann, weil bis dahin die Panoramafreiheit eingeschränkt wurde.

Wenn ich die Fotos für die Mutti online stelle um sie von ihren atomaren Verbrennungen abzulenken, werde ich am Ende noch verklagt.

Und ich meine, in so einem Krieg liegen genug tote Weiber auf der Straße herum, wer braucht dann noch Pornos.

Vielleicht passiert bis dahin ja auch etwas mit unserer schönen Währung und ich kann mir den Server gar nicht mehr leisten, weil ich mir mit meinem Geld nur noch ein halbes Brötchen kaufen kann.

Vielleicht kommen bald auch noch mehr Neger ins Land und fressen uns alle auf.

Oder ich sitze im Knast, weil ich Neger geschrieben habe.

Das könnte ich ja noch ewig so weiter führen, aber das ich etwas nicht mehr bewerben darf, was ich sowieso nicht verkaufen darf... Ach ja, was soll's?
 

Spielwiese

- Premium Member -
Der Herr Anwalt in allen Ehren, aber ich kann der Änderung des JMStV keine wesentliche Änderung des § 6 entnehmen.
Die Änderung des § 6 besagt dies:

§ 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird das Wort „indizierte“ gestrichen und nach dem Wort „Angebote“ der Verweis „nach § 4“ eingefügt.​

Der erste Satz den § 6 lautet derzeit:

Werbung für indizierte Angebote ist nur unter den Bedingungen zulässig, die auch für die Verbreitung des Angebotes selbst gelten
D.h. es wurde doch auch schon vorher im § 6 ein Bezug zu "§ 4 Unzulässige Angeobte" hergestellt.
MMn beinhaltet die Änderung einfach nur eine nun deutlichere Kennzeichnung/Verweis.

Ich kann da beim besten Willen keine Verschärfung erkennen, denn der Verweis ist derselbe wie bisher und und defacto wird dieser Satz aus § 4

In Telemedien sind Angebote abweichend von Satz 1 zulässig, wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (geschlossene Benutzergruppe)

derzeit auch nicht auf die Bewerbung angewandt.

Fazit: Ich mache mir da erstmal keinen Kopf


 

thommy

- Premium Member -
Der Herr Anwalt in allen Ehren, aber ich kann der Änderung des JMStV keine wesentliche Änderung des § 6 entnehmen.
Die Änderung des § 6 besagt dies:



Der erste Satz den § 6 lautet derzeit:


D.h. es wurde doch auch schon vorher im § 6 ein Bezug zu "§ 4 Unzulässige Angeobte" hergestellt.
MMn beinhaltet die Änderung einfach nur eine nun deutlichere Kennzeichnung/Verweis.

Ich kann da beim besten Willen keine Verschärfung erkennen, denn der Verweis ist derselbe wie bisher und und defacto wird dieser Satz aus § 4



derzeit auch nicht auf die Bewerbung angewandt.

Fazit: Ich mache mir da erstmal keinen Kopf




grade nochmal durchgelesen und auf der zunge zergehen lassen.

DU HAST RECHT !!!

im prinzip war werbung für porno schon immer verboten, die bisherige verklausulierung lässt allerdings vermuten, dass eine "indizierung" eine ausgeprochen verhängte massnahme ist.
die anpassung scheint hier also eher in die richtung zu gehen, dass das werbeverbot auch dann greift, wenn noch gar keine indizierung ausgeprochen wurde.
hier wird also mal wieder die richterliche beurteilung dem angeklagtem im vorfeld in die schuhe geschoben - so ähnlich wie beim steuerrecht, wo jeder wissen muss was er gar nicht wissen kann.

viel spass im netz

thommy
 

Sven

- Premium Member -
die anpassung scheint hier also eher in die richtung zu gehen, dass das werbeverbot auch dann greift, wenn noch gar keine indizierung ausgeprochen wurde.

So sehen das andere auch.

Bisher bestand ein absolutes Werbeverbot (außerhalb geschlossener Benutzergruppen – AVS) nur für indizierte Medien. Das bedeutete, dass derjenige, der ein Angebot bewerben wollte, anhand des Indexes ersehen konnte, ob er das betreffende Medium offen bewerben darf oder nicht.
Nach der Änderung darf ein in § 4 JMStV genanntes Angebot in keinem Fall offen beworben werden.
Bislang war das nach der herrschenden Rechtsprechung zulässig, wenn z.B. das pornografische oder sonst offensichtlich schwer jugendgefährdende Angebot gegenstandsneutral beworben wurde, d.h. wenn sich aus der Werbung selbst nicht ergab, dass es sich um ein jugendgefährdendes Angebot handelt.

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