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OVG bestätigt Handlungsweise der Bundesnetzagentur

Adultus-IT

- Premium Member -
Das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen den Gebrauch (die Bundesnetzagentur spricht von Missbrauch) von Ortsnetzrufnummern für Erotikdienste am Telefon ist nun auch gerichtlich bestätigt worden. Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen hat in einem Eilverfahren in letzter Instanz die Anordnung der Bundesnetzagentur zur Abschaltung Ortsnetzrufnummern für rechtmäßig erkannt, die für diesen Zweck genutzt worden sind.

Diese Entscheidung des OVG bestätigte den Ansatz der Bundesnetzagentur, auch bei solchen Geschäftsmodellen einzuschreiten, die darauf abzielen, durch kreative rechtliche Gestaltungen den Anwendungsbereich der besonderen Schutzvorschriften im telekommunikationsrechtlichen Sinne zu umgehen. Der Entscheidung kommt somit eine grosse Signalwirkung zu und soll zum Verbraucherschutz beitragen, so die Bundesnetzagentur.

Aufgrund von Beschwerden, wurde die Bundesnetzagentur darauf aufmerksam, dass zahlreiche Verbraucher Rechnungen für angebliche Telefonerotikdienstleistungen über Ortsnetzrufnummern erhalten hatten. Die Verbraucher sollten für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen bis zu 72 Euro zahlen. Inhaltlich entsprachen die abgerechneten Dienste jedoch den üblicherweise über (0)900er Rufnummern erbrachten Telefonerotikdiensten und mithin einem Premium-Dienst im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Auch in den konkreten Fällen wurden neben der einfachen Telekommunikationsdienstleistung weitere Dienstleistungen in Form von Telefonerotik erbracht. Der einzige Unterschied zu herkömmlichen Premium-Diensten lag in der gesonderten Abrechnung der (Erotik-)Dienstleistung. Während die Abrechnung der Telekommunikationsdienstleistung durch die Netzbetreiber über die Telefonrechnung vorgenommen wurde, erfolgte die Abrechnung der weiteren Dienstleistung durch eine gesonderte Rechnung.

Das OVG NRW sah die Voraussetzungen des Umgehungsverbots in § 66l TKG als erfüllt an, weil mit der konkreten Ausgestaltung der Dienstleistung die Vorschriften der Verbraucherschutzes des TKG umgangen wurden. Da die gesetzlichen Anforderungen an den Verbraucherschutz im Hinblick auf die Preistransparenz und die Preishöchstgrenze nicht eingehalten wurden, sei die Anordnung der Abschaltung der Rufnummern durch die Bundesnetzagentur zu Recht erfolgt.
Dieses teilte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur in einer Pressemitteilung am 28.01.2010 mit.

Gruss Adultus -IT Micha
 

erotexter.com

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Ich will ja jetzt nicht sagen, daß ich an anderen Stellen wiederholt darauf hingewiesen habe, daß dieses Geschäftsmodell rechtswidrig ist und wohl bald kassiert werden wird ...
 

Nicole

- Premium Member -
Ja Bravo!

Endlich!

Auch wenn es mir für all jene leid tut, die dieses Model primär bewerben. Ich finde es so was von richtig. Und gesagt hab ich es auch immer und immer wieder.

Nicole
 
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