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Onlinehandel: geändertes Widerrufsrecht ab 11.06.2010

erotexter.com

- Premium Member -
Wie ist das eigentlich bei B2B-Shops ?

Wenn Dein Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, gelten die schärferen Gesetze aus dem HGB. Soll heißen: Ware muß sofort überprüft werden, nix 14 Tage warten. Wenn Dein Kunde "nur" Gewerbetreibender ohne Kaufmanneigenschaft ist, dann ... keine Ahnung.
 

Harry

- Premium Member -
Wenn Dein Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, gelten die schärferen Gesetze aus dem HGB. Soll heißen: Ware muß sofort überprüft werden, nix 14 Tage warten. Wenn Dein Kunde "nur" Gewerbetreibender ohne Kaufmanneigenschaft ist, dann ... keine Ahnung.


Nein nicht schärfer, eher lockerer für den Verkäufer. Ich meinte eigentlich nur ob sich in dieser Richtung bei B2B auch etwas verändert hat.
 

Cartman

- Royal Clan Member -
@ Harry

Das geänderte Widerrufsrecht ist ein Bestandteil für die Umsetzung der europäischen Verbraucherschutzrichtlinien. Es gilt nicht für B2B-Geschäfte!

gruss paul
 

erotexter.com

- Premium Member -
Nein nicht schärfer, eher lockerer für den Verkäufer. Ich meinte eigentlich nur ob sich in dieser Richtung bei B2B auch etwas verändert hat.

Sorry, mißverständlich ausgedrückt: Schärfer natürlich für den, der kauft. Der muß sofort alles prüfen und ggf. reklamieren. Der Verkäufer ist bei einem Kaufmann als Geschäftspartner besser dran.
 
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