Grundsätzlich hast du absolut Recht, wen man aber von Deutschland aus einen Shop betreibt, oder unter anderem Dienstleistungen verkauft, wie ich es zum Teil mache, hilft einem eine verschleierte Domain nicht viel.
Aber wie gesagt, im Grunde hast du Recht.
Damit hast Du natürlich auch vollkommen recht. Es hängt halt immer davon ab, was man vorhat. Wenn man selbst als Betreiber mit einem Endkunden in eine Geschäftsbeziehung treten will, muß dieser Endkunde natürlich wissen, mit wem er es zu tun hat. Ich würde auch nichts in einem Shop bestellen, der kein Impressum hat. Das ist ganz klar. Da kann man nur schauen, daß man sich möglichst weit von allen bekannten Abmahnfallen fernhält.
Apropos bekannte Abmahnfallen: Kennst Du eigentlich schon die, wonach die 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung abmahnfähig ist, wenn sie eben nur in der Widerrufsbelehrung steht? Ein findiger Anwalt dachte sich nämlich, daß eine Belehrung ja nur eine Belehrung ist, auch wenn sie in den AGB steht, folglich besagte Klausel kein Bestandteil des Vertrags mit dem Kunden ist. Er schloß daraus, daß man nun einen Händler abmahnen kann, wenn er die 40-Euro-Klausel nicht außerhalb der Widerrufsbelehrung als eigenen Punkt in den AGB mit dem Kunden vereinbart. So weit, so unglaublich. Jetzt kommt allerdings das Verrückteste daran: Mindestens ein Gericht ist dieser Argumentation bereits gefolgt. Seit einigen Monaten empfiehlt daher Trusted Shops allen Shopbetreibern, die 40-Euro-Klausel noch einmal als separaten Punkt außerhalb der Widerrufsbelehrung in die AGB zu integrieren.
Nur so am Rande, falls Du das noch nicht wußtest. Kann Dir viel Geld sparen ...
Aber noch mal zurück zum Fragesteller vom Anfang: Wenn Du keinen Shop betreiben und auch keine persönliche Dienstleistung über eine Domain anbieten, sondern nur PPs (egal ob erotische oder nicht-erotische) bewerben willst - NIMM KEINE .DE-DOMAIN!!!