@Hannibal
Habe ich nicht gelesen - unnötig - ich weis schon was ich zu machen habe ...
Wenn hier einer in nichtmal 14 Tagen 300 Threads schreibt + "Tutorials" + andere Foren + angeblich auch noch Webmaster ist kann dabei nichts rauskommen ...
Laß das mal meine Sorge sein, wieviel Beiträge ich hier in welcher Zeit schreibe und womit ich mein Geld verdiene ... Du schreibst dafür nur alle 3 Wochen mal irgendwo einen Beiträg - und es ist jedesmal derselbe Quatsch nur in einer anderen Farbe. Das ist auch etwas, das die (Foren-)Welt nicht braucht. Kannst ja ein eignes Die-PP-Betreiber-sind-alle-so-böse-Forum einrichten und dort tausendfach in allen möglichen Abwandlungen Deine vermeintlichen Rechtsweisheiten von Dir geben.
Was Du zu machen hast, weißt Du anscheinend nicht, sonst würdest Du nicht immer noch dasselbe schreiben, sondern hättest die PP-Betreiber längst juristisch in den Boden gestampft.
@m3xx
Macht jeder Anwalt ...
Lasst euch doch mal von Frivol.com (Sexmoney.com - Mydirtyhobby.com) eine Ausweiskopie vom Geschäftsführer bzw. eine Kopie des Gewerbescheins und/oder Handelsregisterauszugs zusenden !
Schliesslich ist der Webmaster juristisch gesehen der "Gläubiger" - und wenn einer das Recht hätte Unterlagen anzufordern - dann Wohl der Webmaster !!!
Diese Unterlagen habe ich von Sexmoney und Mydirtyhobby angefordert, die Antwort: "Machen wir nicht" - warum soll ich dann meine senden?
Wenn der PP-Betreiber eine Abrechnung erstellt und das Geld auszahlt, ist er seinem Finanzamt gegenüber verpflichtet nachzuweisen, daß dieses Geld legal geflossen ist an eine existierende Person/ein existierendes Unternehmen, schließlich hat er diesen Geldfluß ohne Aufforderung durch einen Zweiten oder Dritten veranlaßt.
Wenn ich mich recht erinnere, hat man Dir im Jaginforum und im Pornhulk angeboten, eine ordentliche Rechnung über Deine Umsätze zu stellen - woraufhin Du dann auch Dein Geld bekommen hättest. Ich gehe davon aus, daß dies auch bei dem PP möglich wäre, um das es hier geht. Dann ist es ja auch nicht der PP-Betreiber, der die Abrechnung erstellt, sondern ihm wird eine Rechnung gestellt, die er bezahlt.
Ich glaube, Dir geht's nur darum, auf irgendwelchen Paragraphen rumzureiten (die Du uns noch nicht mal nennen oder gar zitieren willst). Wenn die Sache so eindeutig ist, dann verklag doch die PP-Betreiber, die Dir noch Geld schulden! Hast ja nix zu verlieren ... Deine Anwalts- und die Gerichtskosten müssen dann je eh die bezaheln.