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Frage an alle Partnerprogrammbetreiber

Cartman

- Royal Clan Member -
Hallo an alle Partnerprogrammbetreiber!
Mit Ausgabe der neuen Personalausweise, können nun auch Funktionen, wie AVS-Verifizierungen erheblich einfacher gestaltet werden. Welche Partnerprogramme nutzen bereits diese Möglichkeit, oder werden sie in absehbarer Zeit in ihre Syteme integrieren?

Gruss Paul
 

swiat

- Royal Clan Member -
Ich hab zwar kein PP mehr, aber ich kann dir jetzt schon sagen, das sich der neue Perso nicht so schnell verbreiten wird.

In einigen Jahren werden wohl die ersten umstellen, jetzt lohnt das garantiert noch nicht. Die meisten wollen von dem neuem Pass so oder so nicht viel Wissen, weil zu unsicher. Im Monat Oktober gab es fast überall eine extrem hohe Nachfrage nach alten Persoausweisen.

Gruss
 

elena

- Premium Member -
Hallo,

AVS-Verifizierungen erheblich einfacher gestaltet werden.
Das letzte AVS-Tor wurde mir bei einen Contentshop "angeboten" - hatte sich damit erledigt.
Welche Partnerprogramme nutzen bereits diese Möglichkeit, oder werden sie in absehbarer Zeit in ihre Syteme integrieren?
Die meisten grössere Partnerprogramme sind schon "ausgewandert" oder haben ihren Sitz schon immer im Ausland - ausser ein paar kleinere (z.B. Betacash und Sexmoney).
 

thommy

- Premium Member -
Ich hab zwar kein PP mehr, aber ich kann dir jetzt schon sagen, das sich der neue Perso nicht so schnell verbreiten wird.

In einigen Jahren werden wohl die ersten umstellen, jetzt lohnt das garantiert noch nicht. Die meisten wollen von dem neuem Pass so oder so nicht viel Wissen, weil zu unsicher. Im Monat Oktober gab es fast überall eine extrem hohe Nachfrage nach alten Persoausweisen.

Gruss

normalerweise hätte ich auch so gedacht aber ich glaube mittlerweile, dass sich das ding schneller durchsetzen wird als wir alle denken.

als AVS taugt der perso aber derzeit noch nicht, weil die entsprechende klausel nicht im JMSTV festgehalten ist. hier sollte aber eine änderung (in diesem fall sogar auf dem klageweg) relativ einfach zu erreichen sein.

viel entscheidender als AVS ist hier aber, dass der neue perso einen hohen schutz vor onlinebetrügereien bietet und schon alleine deshalb glaube ich, dass sehr viele nonadultanbieter und versandshops darauf setzen werden und sehr daran interessiert sind, dass das system schnell zum laufen kommt.

ich denke ebay und co. werden da noch viel schneller sein als die pornoindustrie - und das ist auch gut so, weil sich dann so ein system sehr viel schneller etablieren wird.

somit denke ich, dass bereits in einem jahr der erste grosse verbreitungsschritt getan sein wird.

ein problem sehe ich im moment eher bei den lesegeräten, denn das ist wieder was, womit die daus nicht unbedingt aus dem stand klar kommen.

viel spass im netz

thommy
 

pornoawm

- Premium Member -
ein problem sehe ich im moment eher bei den lesegeräten, denn das ist wieder was, womit die daus nicht unbedingt aus dem stand klar kommen.

viel spass im netz

thommy

Habe gehört das die liebe Bundesregierung solche Lesegeräte umsonst verteilen möchte über Computer Zeitschriften. Es war die Rede von 100 tausend mal sehen was geht.

Bloß in meinen kleinen Augen nimmt die Überwachung der Menschheit immer klarere Formen an. Böse ist wer schlimmes dabei denkt.
 

Enter-Sol.com

- Premium Member -
Habe gehört das die liebe Bundesregierung solche Lesegeräte umsonst verteilen möchte über Computer Zeitschriften. Es war die Rede von 100 tausend mal sehen was geht.

Selbst die Kripo warnt vor der Nutzung dieser mitgelieferten Lesegeräte, da diese nicht sicher sein sollten.

Bei uns wird es keine Notwendigkeit für die Nutzung des neuen ePerso für die Identifizierung geben.
 

Harry

- Premium Member -
Habe gehört das die liebe Bundesregierung solche Lesegeräte umsonst verteilen möchte über Computer Zeitschriften. Es war die Rede von 100 tausend mal sehen was geht.

Bloß in meinen kleinen Augen nimmt die Überwachung der Menschheit immer klarere Formen an. Böse ist wer schlimmes dabei denkt.

Die wollen die Billigen verteilen, die laut Computer Chaos Club ein Schwachpunkt sind, die Lesegeräte mit Tastatur sind etwas sicherer, aber kosten auch deutlich mehr.
 

MikeDe

- Premium Member -
Computerbild hat, wenn ich das richtig gelesen habe das Lesegerät bei der DVD Ausgabe Anfang Dezember dabei. Irgendwo hab ich noch gelesen dass jemand das Ausschnüffel-Lesegerät noch mit Avira Premium ausliefern möchte (könnte auch CB gewesen sein - möchte ich aber nicht beschwören).

AVS :
Ist bei dem Perso laut Software vorgesehen - ist die einfachste Form des Checks und enthält dann keine weiteren Informationen für den anfragenden Anbieter - wie z.b. Name, Anschrift und auch Geburtsdatum wird dabei nicht übermittelt sondern nur, dass man über der angefragten Grenze liegt!
hier im Artikel gibt es nen Screenshot einer AVS Abfrage:
heise online - AusweisApp zum neuen Personalausweis ausgeliefert

Da auch bei AVS Abfrage die PIN eingegeben werden muß, wird sich keine KJM darüber beschweren können, geschweige denn es versuchen da es ja die Erfindung ihrer Fütterer ist. Vielmeher wird es so was bescheuertes geben wie "muß bei jedem Einloggen geprüft werden", wenn der richtige mal mit Leuten wie dem Ring essen geht und ihm erklärt dass es doch logisch ist, und nur so seine Serverapp bezahlt bekommt die 2.750 Euro kostet (monatlich).


Es gibt aktuell auch nur die unsicheren Basisleser weil noch keiner der sicheren Leser (Standard- oder Komfortleser) bisher zertifiziert wurde .... wen wunderts dass der Herr Innenminister die unsichere Basisleser Variante so vehement verteidigt ... gibt ja sonst keine vorzeigbare Lösung!

Es wird genug Dumme geben die die eID freischalten lassen und obendrein ihre Fingerabdrücke ohne Nutzen auf die Dinger speichern - aber eine bemerkenswerte Anzahl und damit als Geschäftsidee geeignet an Abfragen - das wird wohl noch dauern.

Ich vermute das Ding wird nach den Meldungen von Identitätsklau durch Trojaner und Verbot der Basisleser und Aufklärung der Bevölkerung, der man aktuell die volle Haftung mit Beweislast für Identitätsklau zumutet, mit anschließender Vertrauensrückgewinnung erst interessant, sobald die Software doch noch open-source wird. Open-Source dauert aber noch... und wie und was man dann machen kann bleibt noch abzuwarten.

Die Idee hätte ein besseres Innenministerium mit besserem Startplan verdient gehabt...
 

thommy

- Premium Member -
Bei uns wird es keine Notwendigkeit für die Nutzung des neuen ePerso für die Identifizierung geben.

warte mal ab - in 1-2 jahren WIRD es sie geben, weil kein einziger biller mehr sonst ne lastschrift abrechnen wird.

der vorteil liegt hier eindeutig nicht alleine im AVS sondern bei der betrugsprävention.

und zum thema datenschutz:

als der bundesgerichtshof das vorratsdatenspeicherungsgesetz ekippt hat, haben hier viele applaudiert. ich selbst habe einen anstieg der betrugsfälle um 20-30% geschätzt und wurde mal wieder dafür verlacht.
in der realität sieht es so aus, dass sich die zahl der betrugsfälle nahezu verdoppelt hat - was mir sowohl kollegen als auch inkassounternehmen bestätigt haben. ganz vorsichtig geschätzt, liegt der schaden hierdurch im gesamten onlinebiz (nur in deutschland) monatlich bei etwa 20 mio euro.
ihr könnt euch selbst ausrechnen, wieviel davon webmasterprovision ist, die eben nicht ausbezahlt wird und im schlimmsten fall noch als stornokosten negativ anfällt.

wer also für die deutsche version von datenschutz plädiert, der plädiert auch dafür, dass er jeden tag aufs neue umsätze durch stornos verliert, die nie wieder eintreibbar sind. und plädiert für eine unart, die durch ihre nichtverfolgbarkeit mehr und mehr zum volkssport wird.

das thema AVS war für mich schon so lange ich denken kann, nur im zusammenhang mit der eindeutigen identifizierung von kunden sinnvoll.
von daher finde ich den jetzigen ansatz einen schritt in die richtige richtung.
und dass die da oben das erst mal undurchdacht und halbgar auf den markt bringen, ist halt so ein nebeneffekt mit dem man rechnen musste.

viel spass im netz

thommy
 

Steve

- Premium Member -
als der bundesgerichtshof das vorratsdatenspeicherungsgesetz ekippt hat, haben hier viele applaudiert. ich selbst habe einen anstieg der betrugsfälle um 20-30% geschätzt und wurde mal wieder dafür verlacht.
in der realität sieht es so aus, dass sich die zahl der betrugsfälle nahezu verdoppelt hat - was mir sowohl kollegen als auch inkassounternehmen bestätigt haben. ganz vorsichtig geschätzt, liegt der schaden hierdurch im gesamten onlinebiz (nur in deutschland) monatlich bei etwa 20 mio euro.
ihr könnt euch selbst ausrechnen, wieviel davon webmasterprovision ist, die eben nicht ausbezahlt wird und im schlimmsten fall noch als stornokosten negativ anfällt.

Auch wenn es nicht zum eigentlichen Thema passt aber hier muss ich mal nachhaken:

Ich zitiere mal aus der Urteilsbegründung:

Anforderungen an die mittelbare Nutzung der Daten zur Identifizierung
von IP-Adressen:

Weniger strenge verfassungsrechtliche Maßgaben gelten für eine nur
mittelbare Verwendung der vorsorglich gespeicherten Daten in Form von
behördlichen Auskunftsansprüchen gegenüber den Diensteanbietern
hinsichtlich der Anschlussinhaber bestimmter, bereits bekannter IP
Adressen. Von Bedeutung ist hierfür zum einen, dass dabei die Behörden
selbst keine Kenntnis der vorsorglich zu speichernden Daten erhalten.
Die Behörden rufen im Rahmen solcher Auskunftsansprüche nicht die
vorsorglich anlasslos gespeicherten Daten selbst ab, sondern erhalten
lediglich personenbezogene Auskünfte über den Inhaber eines bestimmten
Anschlusses, der von den Diensteanbietern unter Rückgriff auf diese
Daten ermittelt wurde. Systematische Ausforschungen über einen längeren
Zeitraum oder die Erstellung von Persönlichkeits und Bewegungsprofilen
lassen sich allein auf Grundlage solcher Auskünfte nicht verwirklichen.
Maßgeblich ist zum anderen, dass für solche Auskünfte nur ein von
vornherein feststehender kleiner Ausschnitt der Daten verwendet wird,
deren Speicherung für sich genommen geringeres Eingriffsgewicht hat und
damit unter deutlich geringeren Voraussetzungen angeordnet werden
könnte.

Allerdings hat auch die Begründung von behördlichen Auskunftsansprüchen
zur Identifizierung von IP Adressen erhebliches Gewicht. Mit ihr wirkt
der Gesetzgeber auf die Kommunikationsbedingungen im Internet ein und
begrenzt den Umfang ihrer Anonymität. Auf ihrer Grundlage kann in
Verbindung mit der systematischen Speicherung der Internetzugangsdaten
hinsichtlich zuvor ermittelter IP Adressen die Identität von
Internetnutzern in weitem Umfang ermittelt werden.

Innerhalb des ihm dabei zustehenden Gestaltungsspielraums darf der
Gesetzgeber solche Auskünfte auch unabhängig von begrenzenden Straftaten
oder Rechtsgüterkatalogen für die Verfolgung von Straftaten, für die
Gefahrenabwehr und die Aufgabenwahrnehmung der Nachrichtendienste auf
der Grundlage der allgemeinen fachrechtlichen Eingriffsermächtigungen
zulassen. Hinsichtlich der Eingriffsschwellen ist allerdings
sicherzustellen, dass eine Auskunft nicht ins Blaue hinein eingeholt
wird, sondern nur aufgrund eines hinreichenden Anfangsverdachts oder
einer konkreten Gefahr auf einzelfallbezogener Tatsachenbasis erfolgen
darf. Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen
werden; die Betreffenden müssen von der Einholung einer solchen Auskunft
aber benachrichtigt werden. Auch können solche Auskünfte nicht allgemein
und uneingeschränkt zur Verfolgung oder Verhinderung jedweder
Ordnungswidrigkeiten zugelassen werden. Die Aufhebung der Anonymität im
Internet bedarf zumindest einer Rechtsgutbeeinträchtigung, der von der
Rechtsordnung auch sonst ein hervorgehobenes Gewicht beigemessen wird.
Dies schließt entsprechende Auskünfte zur Verfolgung oder Verhinderung
von Ordnungswidrigkeiten nicht vollständig aus. Es muss sich insoweit
aber um auch im Einzelfall besonders gewichtige Ordnungswidrigkeiten
handeln, die der Gesetzgeber ausdrücklich benennen muss.

Unterm Strich bleibt: die Verkehrsdaten bezüglich IP-Daten bleiben bei den Telekomunikationsanbietern gespeichert und eine entsprechende Behörde hat nach wie vor Zugriff darauf.

Inkasso infolge eines Betruges sollte also nach wie vor noch uneingeschränkt möglich sein.
 

Harry

- Premium Member -
Die Stornos die auf Betrug resultieren sind meines Wissens nach doch eher gering. Natürlich ist es ärgerlich wenn es in gewissen Foren extra Tipps und Anleitung zum betrügen gibt, aber die meisten Stornos sind glaub ich mangels Deckung. So war da zumindest als ich noch selbst abrechnen lies.
 

pornoawm

- Premium Member -
Selbst die Kripo warnt vor der Nutzung dieser mitgelieferten Lesegeräte, da diese nicht sicher sein sollten.

Bei uns wird es keine Notwendigkeit für die Nutzung des neuen ePerso für die Identifizierung geben.

Ja klar warnen die, die haben das ja mitentwickelt. Immer dasselbe es wird was auf den Markt geworfen und schon ist es Mist. Mensch Leute glaubt doch diesen Journalien nicht immer alles.

Schwachpunkte oder Tore gibt es überall wenn man mal bedenkt das Firmen Jahre brauchen um einen Einfall zu finden den im wahren Leben kein Schwein auch nur ansatzweise finden würde und vor allem sind die Dinger nicht mal nutzbar ausser Du bist selber ein Computer.

Aber Enter diese Aussage wirst Du sicher nochmal revidieren aber bis heute haste es ja nicht besser gewusst.:)
 

Steve

- Premium Member -
Die Stornos die auf Betrug resultieren sind meines Wissens nach doch eher gering. Natürlich ist es ärgerlich wenn es in gewissen Foren extra Tipps und Anleitung zum betrügen gibt, aber die meisten Stornos sind glaub ich mangels Deckung. So war da zumindest als ich noch selbst abrechnen lies.

Das hat dann aber absolut nichts mit der von thommy angesprochenen Datenspeicherung zu tun.

Das, was thommy meint, nämlich den vorsätzlichen Betrug (Angabe von Fakedaten bei der Registrierung), ist nach wie vor noch einklagbar - auch nach dem Urteil.
 

Enter-Sol.com

- Premium Member -
Ja klar warnen die, die haben das ja mitentwickelt. Immer dasselbe es wird was auf den Markt geworfen und schon ist es Mist. Mensch Leute glaubt doch diesen Journalien nicht immer alles.

Aber Enter diese Aussage wirst Du sicher nochmal revidieren aber bis heute haste es ja nicht besser gewusst.:)

Da meine Glaskugel leider noch immer in Reparatur ist, muss ich halt auf gewisse Medien (nicht die Blödzeitung) zurückgreifen.:D
Auch sah ich mich gezwungen auf Testergebnisse bei meiner Mitteilung zu verlassen.

Mir kommt kein Lesegerät ins Haus, solange es nicht Pflicht ist, wenn es Pflicht wird, dann schon gar nicht.
 

thommy

- Premium Member -
Das hat dann aber absolut nichts mit der von thommy angesprochenen Datenspeicherung zu tun.

Das, was thommy meint, nämlich den vorsätzlichen Betrug (Angabe von Fakedaten bei der Registrierung), ist nach wie vor noch einklagbar - auch nach dem Urteil.

nein leider ist das nicht so.

1. die daten MUSSTEN gelöscht werden

2. der zugriff auf diese daten darf nur bei besonders schweren straftaten erfolgen.

siehe HIER und HIER

das problem ist, dass es weder mir noch irgendeinem anderen mir bekannten abieter bisher gelungen ist, trotz anzeigen und MASSIVER (5-6-stelliger) schäden, an diese daten ranzukommen.

Die Stornos die auf Betrug resultieren sind meines Wissens nach doch eher gering. Natürlich ist es ärgerlich wenn es in gewissen Foren extra Tipps und Anleitung zum betrügen gibt, aber die meisten Stornos sind glaub ich mangels Deckung. So war da zumindest als ich noch selbst abrechnen lies.

das stimmnt natürlich nach wie vor. nur sind von DIESEN stornos etwa 50% wieder inkassierbar wogegen von den betrugsfällen in der regel keine einzige aufgeklärt und eingetrieben wird.

im bereich der stornos war es früher mal so, dass etwa 90% ganz normale stornos waren und 10% betrug.
im laufe der jahre hat sich die zahl auf 85zu15 verändert - nach einführung der vorratsdatenspeicherung fiel die zahl wieder auf 90/10 und liegt jetzt nach dem urteil des BGH bei etwa 65/35 - sprich der schaden der durch betrugsfälle prodziert wird ist bereits jetzt höher als der schaden, der durch nicht einbringbare, "normale" stornos entsteht.

desweiteren ist hier zu bedenken, dass gerade durch die zahl dieser betrügereien, heute kein einziges payment mehr so funktioniert, dass nicht ein grosser teil der kaufenden kundschaft durchs fraudraster fällt und aufgrund widriger fraudeinstellungen gar nicht buchen kann.

wäre das alles nicht, würden die ergebnisse im pornobiz nach meiner schätzung um etwa 20-25% höher liegen. also ein durchaus nicht zu verachtender anteil sowohl für die unternehmen als auch für die webmaster.

würde sich die kurve nochmals erhöhen, dann hätte dies zur folge, dass sowohl stornokosten steigen würden und auch die inkassounternehmen nicht mehr in kostenlose vorleistung gehen können. die lastschrifteinreichenden banken würden darüberhinaus NOCH höhere sicherheitsleistungen oder einbehaltzeiten forcieren. also ein weiterer kostenfaktor würde entstehen, bei sinkenden einnahmen.

kann sich jeder selbst ausmalen, wer diese zeche am ende bezahlen muss.

und last but not least darf man nicht vergessen, wie viele anbieter in den foren rauf und runter als betrüger beschimpft werden, weil sie sich erdreistet haben, eine forderung geltend zu machen, zu der sie nun mal keine anderen nachprüfbaren daten haben als die, die der käufer da eingegeben hat.

also auf ganze linie eine ganz ganz miese entwicklung die bis zum heutigen tag schon milliarden gekostet hat.

viel spass im netz

thommy
 

Steve

- Premium Member -
thommy, ich zitiere mal aus deinem ersten Link:

Sind Tauschbörsennutzer damit aus dem Schneider?

Nein. Die Abfrage einfacher IP-Adressen haben die Richter weit schwächer abgesichert als den Zugriff auf die Verbindungsdaten selbst: "Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen werden." Zur Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile sei die bloße Zuordnung einer IP-Adresse ungeeignet.

Behörden können dem Urteil zufolge eine Zuordnung von IP-Adresse zu Nutzern auch dann abfragen, wenn es sich nicht um eine Straftat, sondern in bestimmten Fällen bloß um eine Ordnungwidrigkeit handelt. Welche Ordnungswidrigkeiten das genau sind, soll der Gesetzgeber konkret benennen. Mit anderen Worten: Für Piratenjäger von Musik- oder Filmbranche, die herausfinden wollen, wer hinter einer IP-Adresse steckt, von der aus illegal Musik- oder Filmdateien verschoben werden, ändert sich de facto nichts. Sie müssen nur einen Strafverfolger finden, der für sie beim Provider nachfragt - einen Gerichtsbeschluss braucht man dafür nicht. Dazu ist dem Gericht zufolge aber "ein hinreichender Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr" vonnöten. Eine weitere Einschränkung: "Die Betreffenden müssen von der Einholung einer solchen Auskunft aber benachrichtigt werden."

Die gleichen Regeln dürften weiterhin für Menschen gelten, die etwa in Internet-Foren Verleumdungen, oder Beleidigungen hinterlassen oder auf andere Weise vermeintlich anonym gegen Gesetze verstoßen - ihre Identität herauszufinden, bleibt relativ einfach.

Und Betrug im Sinne des StGB ist ein hinreichender Anfangsverdacht. Die Abmahner im Bezug auf P2P kommen nach wie vor noch an ihre benötigten Daten. Und eine Urheberrechtsverletzung ist i.d.R. sogar weniger gewichtet, als ein klassischer Betrug.

Also entweder, die ganzen Meldungen von Abmahnungen wegen Filesharing sind falsch oder aber dem Pornoinkasso fehlt es irgendwie an "Biss". An die Daten kommt man offenbar nach wie vor noch relativ einfach ran (ich habe mal auf einer P2P-Seite gelesen, WIE einfach so ein Abmahnanwalt an die daten kommt ... das ist beinahe beschämend simpel!).

Es gibt einen Unterschied zwischen Verbindungsdaten (die das Urteil eigentlich betreffen) und Verkehrsdaten! Die Verkehrsdaten (wer hat wann welche IP gehabt) bzw. deren Speicherung wurden beinahe gar nicht vom BGH-Urteil angefasst - es geht um ganz andere Daten ... zumeist im Bezug auf Telefonie bzw. E-Mail ... wie zum Beispiel, wer war wann wielange auf welcher Webseite oder wer hat wann wem welche E-Mail geschickt.
 

swiat

- Royal Clan Member -
normalerweise hätte ich auch so gedacht aber ich glaube mittlerweile, dass sich das ding schneller durchsetzen wird als wir alle denken.


ich denke ebay und co. werden da noch viel schneller sein als die pornoindustrie - und das ist auch gut so, weil sich dann so ein system sehr viel schneller etablieren wird.

An ebay und Co hatte ich im ersten Moment nicht gedacht, von dem her hast du sicherlich Recht.

Gruss
 

thommy

- Premium Member -
thommy, ich zitiere mal aus deinem ersten Link:



Und Betrug im Sinne des StGB ist ein hinreichender Anfangsverdacht. Die Abmahner im Bezug auf P2P kommen nach wie vor noch an ihre benötigten Daten. Und eine Urheberrechtsverletzung ist i.d.R. sogar weniger gewichtet, als ein klassischer Betrug.

Also entweder, die ganzen Meldungen von Abmahnungen wegen Filesharing sind falsch oder aber dem Pornoinkasso fehlt es irgendwie an "Biss". An die Daten kommt man offenbar nach wie vor noch relativ einfach ran (ich habe mal auf einer P2P-Seite gelesen, WIE einfach so ein Abmahnanwalt an die daten kommt ... das ist beinahe beschämend simpel!).

Es gibt einen Unterschied zwischen Verbindungsdaten (die das Urteil eigentlich betreffen) und Verkehrsdaten! Die Verkehrsdaten (wer hat wann welche IP gehabt) bzw. deren Speicherung wurden beinahe gar nicht vom BGH-Urteil angefasst - es geht um ganz andere Daten ... zumeist im Bezug auf Telefonie bzw. E-Mail ... wie zum Beispiel, wer war wann wielange auf welcher Webseite oder wer hat wann wem welche E-Mail geschickt.

@ steve

der springende punkt ist der hier

Sie müssen nur einen Strafverfolger finden, der für sie beim Provider nachfragt

bereits kurz nach der einführung der datenspeicherung, haben sich die deutschen staatsanwälte lautstark dahingehend geäussert, dass sie sich nicht zur privatdedektei für priveta einteressen degradieren lassen.

in der praxis ist es so gut wie unmöglich einen staatsanwalt zu finden, der eine solche betrugsanzeige nicht wegen "mangelndem öffentlichen interesses" vom tisch schiebt.

glaub mir - wir haben hunderte wenn nicht tausende von anzeigen wegen betrug gestellt und bisher wurden gerade mal 5 davon verfolgt, die aber am ende trotzdem eingestellt wurden.

die einizige chance, die man hat, wenn ein betrugsfall mit fremden daten (also nicht gefakten) vorliegt ist die, dass man den echten kontoinhaber dazu bringt, dass er selbst strafanzeige stellt.
in diesen fällen wird seltsamerweise immer ermittelt obwohl der betroffene hier ja in den meisten fällen nicht mal nen schaden erlitten hat, weil die buchung ja zurück ging.

nur passiert das gerade mal in 1-2% der fälle und auch das kostet verdammt viel zeit und überredungskunst.

viel spass im netz

thommy
 

Steve

- Premium Member -
glaub mir -

Das tue ich durchaus thommy, nicht, dass ich falsch verstanden werde :)

Es scheint also offensichtlich für einen normalen Rechtsanwalt im Auftrag eines Medienunternehmens einfacher zu sein, als für einen Anwalt im Auftrag eines Pornobetreibers.

Die Fülle von Abmahnungen wegen Filesharing (und man kann getrost davon ausgehen, dass sich die wenigsten dazu in Foren etc. äußern) lässt auch nach dem Urteil des BGH keinen anderen Schluß zu ... leider.

Jetzt ist natürlich auch noch die Frage, inwiefern ihr als Ausländer (ich gehe jetzt mal davon aus, dass du bzw. dein PP nicht aus D heraus rechtlich aktiv werdet oder doch?) da anders behandelt werdet.

btw.

@Mod

Vielleich sollte man das mal vom restlichen Thema abtrennen, da es doch arg offtopic wird.

Mich interessiert das aber wirklich sehr - also würde ich dieses Thema gern fortführen.

Danke :)
 
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