Puh ... das sind mir etwas zu viele Halbweisheiten bezüglich des Strafbefehls. Kann ich nicht so stehen lassen.
Einen Strafbefehl nicht zu akzeptieren bedeutet nicht unbedingt, vor Gericht dann eine höhere Strafe zu bekommen. Die Strafe kann niedriger, gleich oder höher sein. Evtl. fordert die Staatsanwaltschaft vor Gericht ein höheres Strafmaß. Über die letztendliche Höhe entscheidet jedoch das Gericht und nicht der Staatsanwalt.
Allerdings, wenn man auf unschuldig plädiert, dann bedeutet das ja auch, dass man kein Geständnis ablegt, welches strafmildernd gewertet würde. In den Fall besteht natürlich die gute Chance, eine höhere Strafe zu bekommen.
Sollte man ansich mit einer Verurteilung einverstanden sein, einem das Strafmaß, Auflagen, etc. jedoch nicht zusagen, dann macht es meiner Ansicht nach evtl. Sinn, den Strafbefehl nicht zu akzeptieren, vor Gericht jedoch ein Geständnis abzulegen und auf eine mildere Strafe zu plädieren. - Selbstverständlich ist das nicht risikolos und kann auch nach hinten losgehen. Das muss man mit seinem Anwalt beraten, geht nicht anders.
Was ich jedoch mit ganz fester Ansicht vertreten kann ist Folgendes:
In diesem Fall hier würde ich mich nicht auf juristische Spitzfindigkeiten verlassen. Das kann man vielleicht, wenn die Beweise sehr dünn sind. Das sind sie hier aber nicht! Wer für sich absolut der Meinung ist, unschuldig zu sein, der soll das dann auch durchziehen. Ich für meinen Teil würde mich jedenfalls nicht kampflos verurteilen lassen wollen, wenn ich mich unschuldig fühlen würde.
Ich persönlich würde mich in gar keinem Fall darauf stützen, dass Beweise wie z.B. die Pillendienst-Datenbanken nicht anerkannt werden. Die Wahrscheinlichkeit ist einfach zu verschwindend gering.
Man sollte sich vielleicht einfach selber diese Frage beantworten: "Habe ich Pillen vertickt oder nicht?"
Lautet die Antwort Ja, dann ist eine Verurteilung nach allem, was ich gesehen und gelesen habe zu 99,9% wahrscheinlich. Ich bin kein Anwalt, man sollte sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen aber niemals vergessen, dass sich auch ein Anwalt täuschen kann. Gerade bei einem solchen Fall, wie firm sind denn die meisten Anwälte mit sowas? Dazu kommt, um sich tatsächlich ein ordentliches Bild machen zu können, muss man die Akten studiert haben. Das sind leider ein paarhundert Stück. Vieles davon ist unwichtig, vieles aber auch nicht. Jedefalls kann man keinen ordentlichen Eindruck bekommen, wenn man da nur mal eben kurz durchblättert.
Letztendlich ist es völlig Wurscht, was ich hier sage und ich will auch niemanden beeinflussen. Ich für meinen ganz persönlichen Teil würde als Webmaster, auch als ganz kleiner und unbedeutender, nicht auf unschuldig plädieren, weil ich ganz felsenfest davon überzeugt bin, dass dieser Schuss nach hinten losgeht.
Evtl. würde ich mir, je nach Höhe des Strafbefehls, durchaus überlegen, ob ich es nicht zum Prozess kommen lasse. Das ist aber eine absolute Einzelfallentscheidung und kommt sicherlich auch darauf an, wie belastend man das selber empfindet, wie das persönliche Auftreten ist, ob man sich damit abfinden und anfreunden kann, ehrlich seine Schuld einzugestehen, usw.
Das ist alles sehr sehr schwer. Man sollte das vielleicht auch nicht nur mit dem Anwalt sondern auch mit Familie und Freunden beraten.