es gab keinen mitarbeiter der irgendwas ausgeplaudert hat - punkt.
Denk ich auch. Ein Webmaster würde sich kaum als Mitarbeiter ansehen. Werimmer hier von "Mitarbeiter" geredet hat, hat sich wohl vertan. Im Jargon der Staatsanwaltschaft wäre er ohnehin eher ein Mittäter oder gar ein Bandenmitglied. In diesem Forum würde man ihn wohl eher als Webmaster bezeichnen.
und hier von mindeststrafen zu reden macht im moment gar keinen sinn, denn wenn in dem fakt, den ich heute gehört habe auch nur ein fünkchen wahrheit steckt, dann reden wir hier über verurteilungen, die weit über das bisher angenommene mass hinaus gehen.
Wie kann man über Verurteilungen spekulieren, wenn nichtmals Anklagen auf dem Tisch sind? Und von einer Anklage bis zu einem erstinstanzlichen Urteil, oder gar einem rechtskräftigen Urteil sind die noch weiter entfernt als Griechenland von einem ausgeglichenen Staatshaushalt.
Staatsanwälte und Strafverfolgungsbehörden übertreiben gerne
a) damit bis zum Urteil auch nur irgendetwas übrigbleibt,
b) in der Öffentlichkeit eine wirksame Abschreckung betrieben wird und
c) damit ihre Arbeit von ihren Vorgesetzten und der Öffentlichkeit anerkannt wird.
An einem lauen Vormittag in der Krabbelgruppe meiner zweijährigen Tochter würde ein fleissiger Staatsanwalt mehr Straftaten subsumieren als beim Öffnen einer Pillenseite:
- Beleidigung (Du dumme Kuh, mit dir spiele ich nicht mehr)
- Nötigung (gib mir das Schüppchen, sonst rede ich nie wieder mit dir)
- räuberischer Diebstahl (Schüppchen wurde aus der Hand gezogen)
- Körperverletzung (Tritt vors Schienbein)
- Erpressung (das sage ich meinem großen Bruder)
- sexuelle Nötigung in Tateinheit mit Erregung des öffentlichen Ärgernisses (ich hab nen Pullermann und Du nicht!)
- Sachbeschädigung (Sandburg zerdeppert)
- Titelmissbrauch (ich bin doch die Prinzessin, mir darf man keine Schüppchen wegnehmen)
- Gegen die Kindergärtnerin: unterlassene Hilfeleistung in Garantenstellung, Strafvereitelung im Amt (Kindergärtnerin hat beide gerügt aber Straftaten nicht zur Anzeige gebracht), Freiheitsberaubung im Amt (Du bleibst hier bis Deine Mami kommt!)
,
... und das alles bandenmäßig weil mehr als 2 beteiligt waren. Von weiteren strafverschärfenden Kriterien wie der hohen kriminellen Energie, dem Maß an Brutalität und der Gefährdung des öffentlichen Raumes muss man sowieso ausgehen. Zweimal 10 Jahre Jugendstrafe für die minderjährigen Tatbeteiligten und vierzehn Jahre für die Kindergärtnerin, bitte sehr! So ist das in der Krabbelgruppe von Bullerbü wenn ein Staatsanwalt nach möglichen Strafbarkeiten sucht.
