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Ich glaube, in diesem Forum war Tobias Huch nie wirklich aktiv, deshalb wird er es mir hoffentlich verzeihen, wenn ich seinen Beitrag aus dem Jaginforum hierher kopiere, denn ich halte ihn schon für sehr wichtig. Also, im Jaginforum steht seit heute folgendes von Tobias:
"Sehr geehrte Webmaster,
Liebe Kollegen,
Ich habe vor einigen Stunden durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mitgeteilt bekommen, dass es eine Entscheidung zu meinen beiden Verfassungsbeschwerden (gegen den §184d StGB vom 1.4.2004 und gegen das BGH-Urteil vom 17.10.2007) getroffen hat.
Das Bundesverfassungsgericht schätzt dieses Verfahren als so wichtig ein, dass es für den Mittwoch (21.10.) eine Pressemitteilung angekündigt hat. Solch eine "Ehre" wird üblicherweise nur den wichtigsten Verfahren an diesem Gericht zu teil.
Ich hoffe, dass ich morgen schon das Ergebnis vorab mitgeteilt bekomme. Falls nicht, werde ich auf jeden Fall vor der Veröffentlichung der Entscheidung am Mittwochvormittag durch das Gericht unterrichtet.
Es gibt mehrere Möglichkeiten wie das BVerfG entscheiden könnte:
1. Klage wird mit Begründung abgewiesen
2. Es findet ein öffentlicher Termin vor der Kammer statt
3. Der Klage wird stattgegeben
Man weiss nicht, was herauskommt, aber ich sehe unsere Chancen bei 30%, da die 1. Kammer ihre eigene 20 Jahre alte Entscheidung aufheben müsste.
Falls ich gewinne, wird das die Branche massiv verändern, da damit auch der JMStV zusammenfallen würde. Falls ich in dieser Instanz nicht erfolgreich sein sollte, werde ich höchstwahrscheinlich gegen das Urteil beim EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) gegen das Urteil vorgehen und dort stehen aufgrund der liberalen und freiheitlichen Einstellung der anderen europäischen Länder die Chancen natürlich auch deutlich besser.
In der Hoffnung, dass sich jetzt endlich etwas bewegt verbleibe ich mit Gruß aus Mainz
Tobias Huch"
"Sehr geehrte Webmaster,
Liebe Kollegen,
Ich habe vor einigen Stunden durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mitgeteilt bekommen, dass es eine Entscheidung zu meinen beiden Verfassungsbeschwerden (gegen den §184d StGB vom 1.4.2004 und gegen das BGH-Urteil vom 17.10.2007) getroffen hat.
Das Bundesverfassungsgericht schätzt dieses Verfahren als so wichtig ein, dass es für den Mittwoch (21.10.) eine Pressemitteilung angekündigt hat. Solch eine "Ehre" wird üblicherweise nur den wichtigsten Verfahren an diesem Gericht zu teil.
Ich hoffe, dass ich morgen schon das Ergebnis vorab mitgeteilt bekomme. Falls nicht, werde ich auf jeden Fall vor der Veröffentlichung der Entscheidung am Mittwochvormittag durch das Gericht unterrichtet.
Es gibt mehrere Möglichkeiten wie das BVerfG entscheiden könnte:
1. Klage wird mit Begründung abgewiesen
2. Es findet ein öffentlicher Termin vor der Kammer statt
3. Der Klage wird stattgegeben
Man weiss nicht, was herauskommt, aber ich sehe unsere Chancen bei 30%, da die 1. Kammer ihre eigene 20 Jahre alte Entscheidung aufheben müsste.
Falls ich gewinne, wird das die Branche massiv verändern, da damit auch der JMStV zusammenfallen würde. Falls ich in dieser Instanz nicht erfolgreich sein sollte, werde ich höchstwahrscheinlich gegen das Urteil beim EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) gegen das Urteil vorgehen und dort stehen aufgrund der liberalen und freiheitlichen Einstellung der anderen europäischen Länder die Chancen natürlich auch deutlich besser.
In der Hoffnung, dass sich jetzt endlich etwas bewegt verbleibe ich mit Gruß aus Mainz
Tobias Huch"