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Auch bei Facebook besteht Impressumspflicht

Raptor

- Royal Clan Member -
Im Moment fragt sich der Bürger sowieso mehr und mehr wofür er eigentlich Steuern zahlt beim Affenstaat Nr 1. Mit so blöden Sprüchen wie Sozialwesen und Co. kann man so manchem auch nicht mehr kommen. Wenn ich mir die derzeitige Lage ankucke und dann noch das mit einbeziehe was da auf irgendwelchen dubiosen Gipfeln getrieben wird, so muss ich sagen, die haben alle ein Volksgericht verdient mit anschliessender lebenslanger Haftstrafe oder von mir aus auch Arbeitslager bis zum verrecken, damit die Idioten mal sehen was arbeiten eigentlich heisst.

Was hier die Leute betrogen belogen und verarscht werden, geht auf keine Kuhhaut mehr. Facebook Impressum, Fahrradhelmpflicht, Hebel, paar Milliarden mal irgendwem in den Arsch schieben während die eigenen Leute sich die letzten Kröten bei ihren Zweitjobs zusammenkratzen. Seid mir nicht böse aber in D gehört kein cent mehr Steuern gezahlt, abgewandert oder das Pack an den Haaren aus dem Parlament gezogen und sofort verurteilt.
 

Pornostar

- Premium Member -
*haha

@ Raptor - ja schade so leicht geht das nicht...aber warten wir mal ab wann helmpflicht am rechner kommt und die abgasprüfung für´s pupsen.
dann darfste sicherlich nach kohl-emmissionen zahlen :D
wir könnten ja alle zusammenpacken und einen staat gründen ;)
 

six

- Premium Member -
@Raptor
In welchen Land bist du zur Zeit zu hause?
Welches Länder kannst du uns für einen Umzug empfehlen?

@All
Wenn man sich als Firma bei Facebook präsentiert, was spricht denn da gegen ein Impressum? Ein möglicher Kunde hat so schneller die Kontaktdaten für eine Bestellung. :cool:

Facebook ist da nur der Anfang.

Gruß,
Six
 

Harry

- Premium Member -
@All
Wenn man sich als Firma bei Facebook präsentiert, was spricht denn da gegen ein Impressum? Ein möglicher Kunde hat so schneller die Kontaktdaten für eine Bestellung. :cool:

Facebook ist da nur der Anfang.

Gruß,
Six

Es spricht dagegen, das es zur Zeit unmöglich ist sich dort rechtskonform zu präsentieren. Also kannst wieder von Hinz und Kunz verklagt werden.

In der Praxis muss nun geprüft werden, welche Folgen dieses Urteil für die Social Media Aktivitäten von Unternehmen hat. Eine Standard-Unternehmensseite bei Facebook sieht keinen Reiter "Impressum" vor. Vielmehr ist nur der Reiter "Info" vorhanden, der aber nach Ansicht des LG Aschaffenburg gerade nicht geeignet ist. Bei Twitter hat man gar keine Möglichkeit ein Impressum direkt einzubinden. Es muss daher zumindest sichergestellt werden, dass das verlinkte Impressum sich ausdrücklich auch auf die angebotenen Social Media Seiten bezieht.
 

[DanteS]

- Premium Member -
und dann fragen sich die leute ganz oben, was man machen soll, damit die bevölkerung nicht stagniert... :stupid:
 

Irena Boettcher

- Premium Member -
Es gibt über 100 Landgerichte in Deutschland. Was einzelne davon an Urteilen verkünden, ist letztlich nicht mehr als eine Möglichkeit, wie man etwas auslegen könnte. Das nächste Landgericht kann es wieder ganz anders machen; und das gilt selbst für eine andere Kammer an demselben LG.

Erst wenn die Oberlandesgerichte oder der BGH sich zu etwas äußern, muss man wirklich aufhorchen.
 

Harry

- Premium Member -
Es gibt über 100 Landgerichte in Deutschland. Was einzelne davon an Urteilen verkünden, ist letztlich nicht mehr als eine Möglichkeit, wie man etwas auslegen könnte. Das nächste Landgericht kann es wieder ganz anders machen; und das gilt selbst für eine andere Kammer an demselben LG.

Erst wenn die Oberlandesgerichte oder der BGH sich zu etwas äußern, muss man wirklich aufhorchen.

Und genau das ist die Rechtssicherheit die die Deutschen brauchen um in Ruhe Geschäfte zu machen. Gerichte beschäftigen bringt ja auch Umsätze, wenigstens für Anwälte, die wollen ja auch leben. :D
 

funnyman

- Premium Member -
Mal wieder ein neuer Bremsklotz...

"Neu" ist daran nun aber nichts! ;) Es lebten und leben bisher nur einfach sehr viele Leute in der irrigen Annahme das sie es dort nicht bräuchten. Warum sie darauf kommen erschließt sich mir allerdings nicht. Eigentlich eine vollkommen logische Geschichte das dem so ist.

Deine Einlassung dazu Irena ist im übrigen, verzeih bitte, ein gefährlicher juristischer Unsinn der im Zweifel eine Menge Geld kosten kann. Natürlich gibt es viele Landgerichte und natürlich entscheiden die teilweise vollkommen gegensätzliche Dinge. Das ist die "Unabhängigkeit der Gerichte", ein Pfeiler unseres Rechtssystems. Das gilt im übrigen auch für die OLGs. Natürlich schafft am Ende erst der BGH endgültige Rechtssicherheit. Bis dahin zerren dich die Abmahn-Kanzleien aber genau vor die Landgerichte von denen sie wissen das sie "ihr Recht" bekommen und kassieren dich ab. Insofern ist "aufhorchen" und aufpassen also schon jetzt angesagt.
 

mesh

- Premium Member -
Es gibt allerdings Mittel & Wege um die Abmahnparasiten gegen die Wand laufen zu lassen und wer Ruhe haben will, muß eben etwas Zeit & ein wenig Geld investieren.
Bei bestimmten Geschichten ein Lösungsansatz ist der Einsatz einer Ltd., bei der die Mindesteinlage unter den Kosten für eine Abmahnung liegt.
Da ist der Abmahner dann mal schnell in der Situation, eine Firma in den Konkurs getrieben zu haben und wenn er doof genug war, einen Anwalt zu beauftragen, der nicht sein Bruder ist, kann er die Kosten selbst zahlen...
Generell hilft allerdings schon WhoIs-Protection in der überwiegenden Zahl der Fälle weil Abmahnspacken nicht wirklich geil auf Arbeit sind und es genug willige Opfer gibt.
Passivlegitimation ist ein weiterer Denkansatz den man in bestimmten Sachverhalten sinnvoll nutzen kann usw. usf.
Widerstand braucht Phantasie.
 

Irena Boettcher

- Premium Member -
Das Interessante - und Irrwitzige - an dieser Entscheidung ist doch nicht die für Unternehmen ja nun wohl unstreitige Impressumspflicht, sondern dass, so wie es dargestellt wird, man etwas von den Unternehmen verlangt, was so gar nicht umsetzbar ist. Also ein Impressum, das sich bei FB & Twitter so, wie es gefordert wird, gar nicht umsetzen lässt.
 

mesh

- Premium Member -
Das ist ungefähr so aberwitzig als wolle man von Seitenbetreibern verlangen, ein Jugendschutzsystem zu installieren aber kein Jugendschutzsystem als geeignet akzeptiert...:D
 
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