Mal wieder ein neuer Bremsklotz für deutsche Webmaster. Bei Facebook besteht Impressumspflicht
Digital Marketing, Internet-Technologien, Metaverse und mehr interessieren Dich? Registriere Dich gleich kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald Du angemeldet bist, kannst Du loslegen, Themen und Beiträge veröffentlichen und mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten! Wir wünschen Dir einen anregenden Austausch!
@All
Wenn man sich als Firma bei Facebook präsentiert, was spricht denn da gegen ein Impressum? Ein möglicher Kunde hat so schneller die Kontaktdaten für eine Bestellung.
Facebook ist da nur der Anfang.
Gruß,
Six
In der Praxis muss nun geprüft werden, welche Folgen dieses Urteil für die Social Media Aktivitäten von Unternehmen hat. Eine Standard-Unternehmensseite bei Facebook sieht keinen Reiter "Impressum" vor. Vielmehr ist nur der Reiter "Info" vorhanden, der aber nach Ansicht des LG Aschaffenburg gerade nicht geeignet ist. Bei Twitter hat man gar keine Möglichkeit ein Impressum direkt einzubinden. Es muss daher zumindest sichergestellt werden, dass das verlinkte Impressum sich ausdrücklich auch auf die angebotenen Social Media Seiten bezieht.
Es gibt über 100 Landgerichte in Deutschland. Was einzelne davon an Urteilen verkünden, ist letztlich nicht mehr als eine Möglichkeit, wie man etwas auslegen könnte. Das nächste Landgericht kann es wieder ganz anders machen; und das gilt selbst für eine andere Kammer an demselben LG.
Erst wenn die Oberlandesgerichte oder der BGH sich zu etwas äußern, muss man wirklich aufhorchen.
Mal wieder ein neuer Bremsklotz...