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Aller Anfang ist schwer

erotexter.com

- Premium Member -
Das finde ich auch, deswegen dachte ich auch für den Anfang an Dropshipping. Setzt ja nichts vorraus und da ich privat über eBay schon einiges verkauft habe und ich werben, Angebote erstellen ganz spaßig finde, wäre das, glaube ich, genau das Richtige. Habe mich auch schon auf Großhändlerseiten aus China umgeschaut und wollte dann Elektronik verkaufen.

Dann bist Du hier aber irgendwie falsch. Der Verkauf von materiellen Gütern via Online-Shops bzw. eBay ist nicht das eigentliche Arbeitsfeld eines AWM oder auch nur WM, sondern das eines Versandhändlers. Da solltest Du dich dann eher in thematisch passenderen Foren bewegen.

Allerdings beißt sich dieses Vorhaben doch sehr stark mit Deinem absoluten Wunsch nach Anonymität, denn wie schon mal gesagt: Deutsche Kunden wollen wissen, mit wem sie Geschäfte machen - und ausländischen Unternehmen in Panama oder Paraguay werden die wenigsten trauen (Stichwort Offshore).

Du solltest wirklich noch viel, viel mehr in den Foren lesen und Dir vorher konkret überlegen, was Du eigentlich machen willst: Versandhandel, PPs bewerben (ne, ich erklär die Abkürzung jetzt nicht, die Bedeutung findest Du ganz schnell selber raus, wenn Du ein bißchen liest) ...

Mir scheint wirklich, Du willst laufen lernen, bevor Du überhaupt gehen kannst. Also: Erst mal ausführlicher informieren, dann überlegen, dann noch mal gezielt Fragen stellen ...
 

erotexter.com

- Premium Member -
Lese immer viel von Offshore Firmen und Konten. Anonymität ist mir sehr wichtig, egal ob die Idee legal oder illegal ist.

Ich frage mich, was Du da so gelesen hast. Anscheinend jedenfalls noch nicht genug, denn im Grunde gibt es nur zwei Varianten: Die funktionierende teure und die günstige, bei der Du am Schluß auf der Nase landest.

Ein Offshore-Unternehmen kannst Du gründen, wenn Dein allerallerallerbester Freund zufällig an einem gefälligen Ort wohnt oder dort regelmäßig vorbei kommt und Du bereit bist, ihm sozusagen Dein wirtschaftliches Leben anzuvertrauen - oder wenn Du bereits so viel Geld verdienst, daß Du Dir eine vernünftige Beratung und Verwaltung leisten kannst. Da solltest Du nach meinen mangelhaften Kenntnissen jedoch von mindestens 10.000 Euro ausgehen, wenn die Sache auch wasserdicht sein soll.
 

Steve

- Premium Member -
Hallo RedEvil,

die Einwände von hannibal bezüglich Vertrauen in Offshorefirmen etc. haben durchaus ihre Berechtigung. Insbesondere der deutsche Kunde ist dort dank Akte 20.10, SternTV und Konsorten mitlerweile mehr als vosichtig.

Es gäbe da aber duchaus eine Möglichkeit, bei der der Vertragspartner zwar eine wie auch immer geartete Offshorefirma ist, der Kunde jedoch trotzdem eine deutsche Adresse als Ansprechpartner hat: die deutsche Adresse tritt als Versanddienstleister auf.

Ich mache das seit einigen Monaten für eine irische Firma und muss sagen, dass das sehr guten Anklang gefunden hat bei den Kunden.

Die bestellen direkt in Irland ihre Waren (Onlineshop), ich tüte die ein und regele den Versand. Rückläufer etc. landen dann entsprechend bei mir und nicht in Irland.

Das ist (steuer)rechtlich absolut wasserdicht und wie gesagt, von den Kunden durchaus gut angenommen worden. Da der Kunde den Kaufvertrag mit der Ltd. in Irland eingeht, bin ich bei eventuellen rechtlichen Problemen vollkommen außen vor.

Solch ein Konstrukt kannst du also auch bilden, ohne dass dabei dein Name irgendwo auftaucht.
 

RedEvil

Neues Mitglied
Hallo Steve, viele Dropshipping-Händler bieten auch die Möglichkeit meinen Namen als Absender auf das Paket zuschreiben. Und von einer Offshore Firma bin ich noch weit entfernt.
 

elena

- Premium Member -
Hallo,

@Redevil
Und von einer Offshore Firma bin ich noch weit entfernt.

Eine irische Limited reicht vollkommen - hat reichlich steuerliche Vorteile.
Steuersatz 12,5% - die ersten 2 Jahre sind je 40.000 Euro steuerfrei.
Gründung ca. 1.200 Euro - auf Wunsch auch völlig anonym ...
 

thommy

- Premium Member -
Hallo RedEvil,

die Einwände von hannibal bezüglich Vertrauen in Offshorefirmen etc. haben durchaus ihre Berechtigung. Insbesondere der deutsche Kunde ist dort dank Akte 20.10, SternTV und Konsorten mitlerweile mehr als vosichtig.

Es gäbe da aber duchaus eine Möglichkeit, bei der der Vertragspartner zwar eine wie auch immer geartete Offshorefirma ist, der Kunde jedoch trotzdem eine deutsche Adresse als Ansprechpartner hat: die deutsche Adresse tritt als Versanddienstleister auf.

Ich mache das seit einigen Monaten für eine irische Firma und muss sagen, dass das sehr guten Anklang gefunden hat bei den Kunden.

Die bestellen direkt in Irland ihre Waren (Onlineshop), ich tüte die ein und regele den Versand. Rückläufer etc. landen dann entsprechend bei mir und nicht in Irland.

Das ist (steuer)rechtlich absolut wasserdicht und wie gesagt, von den Kunden durchaus gut angenommen worden. Da der Kunde den Kaufvertrag mit der Ltd. in Irland eingeht, bin ich bei eventuellen rechtlichen Problemen vollkommen außen vor.

Solch ein Konstrukt kannst du also auch bilden, ohne dass dabei dein Name irgendwo auftaucht.

naja für sooooo wasserdicht halte ich ein solches konstrukt nicht.

mal unterstellt, dass die irische firma die deutsche mwst. berechnet und abführt, kann es da auch kein weiteres steuerliches problem geben, sofern DU deine steuern auf den teil abführst, der bei dir eingeht.

alles andere hängt von völlig anderen umständen ab. nämlich zum beispiel von den webseiten auf denen das produkt feilgeboten wird.
und wenn die dan zum beispiel auf dich laufen, ist schon vorbei mit wasserdicht.

dann kommst dazu noch drauf an WAS du da genau eintütest, denn es gab schon gerichtsurteile, die genau eine solche "veredlung" zu einem mehrwertsteurlichen aspekt gemacht haben. aber nicht nur das, denn mit einer unterbrechung des versandweges zwischen eigentlichem lieferer und kunde, könnte sehr wohl ein richter auf die idee kommen, dass DU der eigentliche händler bist (oder zumindest ein rechtlich belangbarer zwischenhändler) da hilft auch ein noch so ausgeklügelter vertrag mit deinem lieferanten nicht weiter, weil versendewege durchaus auch rechtlich relevante rückschlüsse auf ein geschäftsverhältnis haben.

zu dem ganzen thread hier mit dem thema "ich möchte ein geschäft aufmachen aber ich will nicht dass das jemand weiss" kann ich wirklich nur sagen, dass es sich dabei um kinderkacke handelt, denn zum einen wurden schon kleine ebay(privat)händler zur genüge vom finanzamt zur kasse gebeten und zum anderen IST DAS EBEN NUN MAL KEINE GRUNDLAGE ein seriöses geschäft irgendwelcher art zu betreiben.

im zeitalter von trusted shops und hochsicherheit im zahlungs und datenverkehr, kann man mit sowas keinen blumentopf mehr gewinnen. daher gibts am ende nur eine antwort auf die frage: machs so wie es sich gehört oder lass es bleiben.

das ganze erinnert mich irgendwie ein bisschen an die ostblocknutten in deutschen oder schweizer puffs, die niemals ihre visage für die werbung hinhalten, weil es ja die mama im ostblock sehen könnte was töchterleinda macht und die selben nutten regen sich dann auf, wenn andere mädels, die eben sehr wohl mit ihrem ganzen körper einschliesslich gesicht werben, die dicke kohle verdienen.

ein bisschen schwanger geht halt nicht. entweder hopp oder topp.

viel spass im netz

thommy
 

erotexter.com

- Premium Member -
Hallo,

@Redevil


Eine irische Limited reicht vollkommen - hat reichlich steuerliche Vorteile.
Steuersatz 12,5% - die ersten 2 Jahre sind je 40.000 Euro steuerfrei.
Gründung ca. 1.200 Euro - auf Wunsch auch völlig anonym ...

Ja, bei einer irischen Limited ohne deutscher Adresse kauft aber kein deutscher Kunde was. Also, ICH würde es nicht tun - und ich habe mich ein wenig mit den einschlägigen Paragraphen im Bereich Versandhandel beschäftigt. Also wird ein Durchschnittskunde, der noch nicht mal zwischen Garantie und Gewährleistungsfrist unterscheiden kann, GARANTIERT nicht bei irgendeiner windigen Limited in Irland was bestellen - es sei denn, es handelt sich um lokale oder regionale irische Produkte, die er in keinem deutschen Online-Shop bekommt. Davon gehe ich jetzt aber mal nicht aus.
 

erotexter.com

- Premium Member -
naja für sooooo wasserdicht halte ich ein solches konstrukt nicht.

(...)

ein bisschen schwanger geht halt nicht. entweder hopp oder topp.

viel spass im netz

thommy

Das kommt drauf an!

Als ich noch einen Online-Shop hatte, hatte ich einen Logistikdienstleister für die Lagerung und den Versand. Er hat also nach meinen Anweisungen Produkte eingelagert, verpackt und verschickt und auch die Retouren bekommen. Dafür hat er mir pro Paket einen Pauschalbetrag in Rechnung gestellt.

Diese Konstruktion ist absolut einwandfrei und wird im Versandhandel sehr häufig genutzt.

Wenn Steve das genauso macht und monatlich oder vierteljährlich eine Rechnung über die von ihm erbrachten Dienstleistungen an die irische Ltd. stellt, ist das alles zulässig. Man muß dann nur bei der Umsatzsteuer aufpassen, da hast Du recht. Allerdings kenne ich mich im Bereich internationales Steuerrecht zu wenig aus, als daß ich dazu etwas sagen könnte.

Grundsätzlich scheint mir die Konstruktion aber möglich, wenn Steve wie gesagt als Logistikdienstleister auftritt, denn schließlich darf ein ausländisches Unternehmen ein anderes Unternehmen im Inland damit beauftragen, Waren einzulagern und zu versenden, um dadurch Versandkosten zu sparen.
 

thommy

- Premium Member -
Das kommt drauf an!

Als ich noch einen Online-Shop hatte, hatte ich einen Logistikdienstleister für die Lagerung und den Versand. Er hat also nach meinen Anweisungen Produkte eingelagert, verpackt und verschickt und auch die Retouren bekommen. Dafür hat er mir pro Paket einen Pauschalbetrag in Rechnung gestellt.

Diese Konstruktion ist absolut einwandfrei und wird im Versandhandel sehr häufig genutzt.

Wenn Steve das genauso macht und monatlich oder vierteljährlich eine Rechnung über die von ihm erbrachten Dienstleistungen an die irische Ltd. stellt, ist das alles zulässig. Man muß dann nur bei der Umsatzsteuer aufpassen, da hast Du recht. Allerdings kenne ich mich im Bereich internationales Steuerrecht zu wenig aus, als daß ich dazu etwas sagen könnte.

Grundsätzlich scheint mir die Konstruktion aber möglich, wenn Steve wie gesagt als Logistikdienstleister auftritt, denn schließlich darf ein ausländisches Unternehmen ein anderes Unternehmen im Inland damit beauftragen, Waren einzulagern und zu versenden, um dadurch Versandkosten zu sparen.

ja wenn er als logistikdienstleister auftritt ist das schon möglich - aber dann darf er nicht AUCH NOCH als derjenige auftreten, der den kunden wirbt, dann ist das ding im arsch und die konstruktion erkannt.

und in diesem fall würden rückwirkend sehr viele unangenehme dinge auf einen zurollen, denn dann müsste das vemeintliche logistikunternehmen einfuhrumsatzsteuern bezahlen für eine mehrwertsteuer, das es selbst nie mal kassiert hat und also somit auch von keiner steuerschuld in abzug bringen kann.

was meinste wie lustig das wird, wenn sowas dann mal ein paar jahre läuft und der der ganze schamott rückwirkend kommt.

hier greift nämlich einer der kompliziertesten steuerrechtlichen vorgänge überhaupt - nämlich der ort der steuerbaren leistung.

wenns da dumm kommt kassieren 2 finanzämter in 2 verscheidenen EU-ländern die mehrwertsteuer und keines ist verpflichtet die vorsteuer zurück zu zahlen.

da hilft dann auch nichts, wenn man BELEGEN kann, dass man das geld incl. der mwst. weiter bezahlt hat, weil sich das finanzamt immer an dem gütlich tut, den es greifen kann.

bei solchen geschäften hilft es nicht, mal einfach ein konstrukt aufs papier zu malen - sobald da andere (zum beispiel verbraucherrechtliche) gründe dafür sprechen, dass der handel in deutschland stattgefunden hat dampft die kacke.

viel spass im netz

thommy
 

erotexter.com

- Premium Member -
ja wenn er als logistikdienstleister auftritt ist das schon möglich - aber dann darf er nicht AUCH NOCH als derjenige auftreten, der den kunden wirbt, dann ist das ding im arsch und die konstruktion erkannt.

Nein, da hast Du recht, der Online-Shop muß eindeutig von der Ltd. betrieben werden. Sie ist Händler und Vertragspartner. Steve darf gegenüber den Kunden nur als Logistikdienstleister auftreten.

Ob das so ist oder anders, das geht aus seiner (bisherigen) Beschreibung leider nicht hervor.
 

mesh

- Premium Member -
wenns da dumm kommt kassieren 2 finanzämter in 2 verscheidenen EU-ländern die mehrwertsteuer und keines ist verpflichtet die vorsteuer zurück zu zahlen.
Und was wir mal nicht vergessen wollen in so einem Fall: Steuerschulden im Bereich Mehrwertsteuer führen automatisch zu einem Strafverfahren, weil man diese Steuern ja nur "treuhänderisch" verwaltet, anders als z.B. Einkommensteuern.
Insofern ist das Erpressungspotential des Finanzamtes auf den Steuerpflichtigen extrem hoch, anders als bei anderen Steuern, wo man sagen kann: "Leckt's mich, ich klage Euch den Arsch ab, wenn Ihr Euch traut."
Insofern ist man da dem Goodwill tutto completti ausgeliefert...
 

Captain

- Premium Member -
Und was wir mal nicht vergessen wollen in so einem Fall: Steuerschulden im Bereich Mehrwertsteuer führen automatisch zu einem Strafverfahren, weil man diese Steuern ja nur "treuhänderisch" verwaltet, anders als z.B. Einkommensteuern.
Insofern ist das Erpressungspotential des Finanzamtes auf den Steuerpflichtigen extrem hoch, anders als bei anderen Steuern, wo man sagen kann: "Leckt's mich, ich klage Euch den Arsch ab, wenn Ihr Euch traut."
Insofern ist man da dem Goodwill tutto completti ausgeliefert...

Falsch lieber Mesh, Lohnsteuerhinterziehung führt zu einem Strafverfahren. Denn bei dieser Steuer handelt es sich um eine treuhänderisch verwaltete Steuer. Bei der UST/Mwst ist es so das der Gewerbetreibende im Falle einer Insolvenz für jeden einzelnen Kunden nachweisen muss ob UST/mWST geflossen ist. Selbst bei Summen über 100k gibt es kein !!! Strafverfahren. Nur einen Haftungsbescheid vom FA. Erst bei nachgewiesener Hinterziehung KANN ein Strafantrag gestellt werden. Durch Zahlungsvereinbarungen ist diesem aber fast immer zu entkommen.

C.
 

mesh

- Premium Member -
Falsch lieber Mesh, Lohnsteuerhinterziehung führt zu einem Strafverfahren. Denn bei dieser Steuer handelt es sich um eine treuhänderisch verwaltete Steuer. Bei der UST/Mwst ist es so das der Gewerbetreibende im Falle einer Insolvenz für jeden einzelnen Kunden nachweisen muss ob UST/mWST geflossen ist. Selbst bei Summen über 100k gibt es kein !!! Strafverfahren.
Sorry, aber
1. habe ich nicht von Lohnsteuer gesprochen (dann hätte ich gleich auch noch nicht abgeführte Sozialabgaben erwähnen können, was auch immer(!) zu Strafverfahren führt))
2. handelt es sich bei Umsatzsteuer immer um treuhänderisch verwaltete Steuern und ich habe dabei nicht vom Falle der Insolvenz gesprochen
und
3. ist das mit den 100K völlig daneben weil das Finanzamt verpflichtet(!) ist, bei Differenzen über 2K (waren es jetzt DM oder Euro? egal.) ein Strafverfahren einzuleiten. Findet eine Prüfung statt und wird eine solche Differenz festgestellt, so ist der Prüfer sogar verpflichtet(!), die Prüfung zu unterbrechen und die Steuerfahndung einzuschalten.
 

Captain

- Premium Member -
Sorry, aber
1. habe ich nicht von Lohnsteuer gesprochen (dann hätte ich gleich auch noch nicht abgeführte Sozialabgaben erwähnen können, was auch immer(!) zu Strafverfahren führt))
2. handelt es sich bei Umsatzsteuer immer um treuhänderisch verwaltete Steuern und ich habe dabei nicht vom Falle der Insolvenz gesprochen
und
3. ist das mit den 100K völlig daneben weil das Finanzamt verpflichtet(!) ist, bei Differenzen über 2K (waren es jetzt DM oder Euro? egal.) ein Strafverfahren einzuleiten. Findet eine Prüfung statt und wird eine solche Differenz festgestellt, so ist der Prüfer sogar verpflichtet(!), die Prüfung zu unterbrechen und die Steuerfahndung einzuschalten.

Es war generell gemeint. Und deine Aussage zu 3 ist leider falsch und zu 2 nur teilweise. Das würde hier aber zu weit führen. Glaub es mir, meine Maus ist Steuerberaterin. Und wegen Differenzen wird nie ein Verfahren eingeleitet sonderen eine Prüfung. Das sind alles nur Kleinigkeiten, aber Feinheiten. Auch verwaltet man die MWST/LST nur dann treuhänderisch wenn sie bereits geflossen ist. Denn wenn du eine Rechnung schreibst hast du erst einen Anspruch definiert. Geld ist aber noch nicht geflossen, daher kann zu dem Zeitpunkt keine Treuhänderschaft auf den MWST /UST Anteil bestehen. Anders als bei der LST. Daher ist es ratsam in D grundsätzlich 2 Dinge zu beachten. 1. Ruhe mit dem Finanzamt, 2. Ruhe mit der BG und den KK´s. Aber bei allen kann man mit ein bischen Verhandlung was machen.

C.
 

Steve

- Premium Member -
Als ich noch einen Online-Shop hatte, hatte ich einen Logistikdienstleister für die Lagerung und den Versand. Er hat also nach meinen Anweisungen Produkte eingelagert, verpackt und verschickt und auch die Retouren bekommen. Dafür hat er mir pro Paket einen Pauschalbetrag in Rechnung gestellt.

Diese Konstruktion ist absolut einwandfrei und wird im Versandhandel sehr häufig genutzt.

Genau so sieht das "Konstrukt" bei mir auch aus. Bei mir lagern die Waren (alles legal - mit Zulassungsnummer aus Brüssel und kein "Schweinkram" *gg*), nebst dem Versandmaterial usw.

Ich schreibe nicht einmal die Rechnungen selber, sondern bekomme die fertig via Mail und druck sie nur noch aus (d.h. es gibt bei mir keine Kundenkartei, kein Konto, nichts), verpacke die Ware und drück sie meinem Hermes-Fahrer in die Hand.

Die Kunden bestellen direkt bei der Irischen Firma (die Ware wird für die Irische Firma in Deutschland hergestellt) und bezahlen sie auch auf das irische Geschäftskonto.

Ich stelle monatlich eine Dienstleistungsrechnung nach Irland - seit dem 1.1.2010 eben netto, weil die Steuerpflicht bei Dienstleistungen ja beim AG liegt.

Die Webseite, auf der die Waren angeboten werden, läuft selbstredend auf den Namen der Ltd. und wird auch aus Irland heraus gepflegt.

Wir haben das alles durch den deutschen Anwalt der Ltd. abklopfen lassen und sogar solche Sachen, wie Verpackungsverordnung usw. durchleuchten lassen. Alles ganz sauber und ordentlich und sowohl durch mein FA (und durch das FA in Dublin) als auch den Zoll (ich verschicke teilweise auch in die Schweiz und habe mir dafür extra eine Zollnummer holen müssen) abgesegnet.

Meine Einnahmen werden regulär beim FA angegeben und entsprechend versteuert.

Steuerlich ist das durchaus etwas kniffelig gewesen, da die Waren in Irland umsatzsteuerbefreit sind (landwirtschaftliche Erzeugnisse - die Iren haben da ganz komische Steuerkonstrukte und -ausnahmen) und keiner wirklich wusste (weder das deutsche, noch das irische FA), ob der deutsche Kunde nun MwSt. bezahlen muss oder nicht und das irische Fa beispielsweise nicht wirklich realisiert hat, dass es zum 1.1. einen Lastenübergang zum innereuopäischen AG gab, wenn es sich um eine reine Diensleistung handelt. Da gabs zum Anfang des Jahres etwas Verwirrung. Und schon deshalb wurde das "Konstrukt" mehr als genau beäugt von seiten der involvierten Finanzämter.
 
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