Hallo RedEvil,
die Einwände von hannibal bezüglich Vertrauen in Offshorefirmen etc. haben durchaus ihre Berechtigung. Insbesondere der deutsche Kunde ist dort dank Akte 20.10, SternTV und Konsorten mitlerweile mehr als vosichtig.
Es gäbe da aber duchaus eine Möglichkeit, bei der der Vertragspartner zwar eine wie auch immer geartete Offshorefirma ist, der Kunde jedoch trotzdem eine deutsche Adresse als Ansprechpartner hat: die deutsche Adresse tritt als Versanddienstleister auf.
Ich mache das seit einigen Monaten für eine irische Firma und muss sagen, dass das sehr guten Anklang gefunden hat bei den Kunden.
Die bestellen direkt in Irland ihre Waren (Onlineshop), ich tüte die ein und regele den Versand. Rückläufer etc. landen dann entsprechend bei mir und nicht in Irland.
Das ist (steuer)rechtlich absolut wasserdicht und wie gesagt, von den Kunden durchaus gut angenommen worden. Da der Kunde den Kaufvertrag mit der Ltd. in Irland eingeht, bin ich bei eventuellen rechtlichen Problemen vollkommen außen vor.
Solch ein Konstrukt kannst du also auch bilden, ohne dass dabei dein Name irgendwo auftaucht.
naja für sooooo wasserdicht halte ich ein solches konstrukt nicht.
mal unterstellt, dass die irische firma die deutsche mwst. berechnet und abführt, kann es da auch kein weiteres steuerliches problem geben, sofern DU deine steuern auf den teil abführst, der bei dir eingeht.
alles andere hängt von völlig anderen umständen ab. nämlich zum beispiel von den webseiten auf denen das produkt feilgeboten wird.
und wenn die dan zum beispiel auf dich laufen, ist schon vorbei mit wasserdicht.
dann kommst dazu noch drauf an WAS du da genau eintütest, denn es gab schon gerichtsurteile, die genau eine solche "veredlung" zu einem mehrwertsteurlichen aspekt gemacht haben. aber nicht nur das, denn mit einer unterbrechung des versandweges zwischen eigentlichem lieferer und kunde, könnte sehr wohl ein richter auf die idee kommen, dass DU der eigentliche händler bist (oder zumindest ein rechtlich belangbarer zwischenhändler) da hilft auch ein noch so ausgeklügelter vertrag mit deinem lieferanten nicht weiter, weil versendewege durchaus auch rechtlich relevante rückschlüsse auf ein geschäftsverhältnis haben.
zu dem ganzen thread hier mit dem thema "ich möchte ein geschäft aufmachen aber ich will nicht dass das jemand weiss" kann ich wirklich nur sagen, dass es sich dabei um kinderkacke handelt, denn zum einen wurden schon kleine ebay(privat)händler zur genüge vom finanzamt zur kasse gebeten und zum anderen IST DAS EBEN NUN MAL KEINE GRUNDLAGE ein seriöses geschäft irgendwelcher art zu betreiben.
im zeitalter von trusted shops und hochsicherheit im zahlungs und datenverkehr, kann man mit sowas keinen blumentopf mehr gewinnen. daher gibts am ende nur eine antwort auf die frage: machs so wie es sich gehört oder lass es bleiben.
das ganze erinnert mich irgendwie ein bisschen an die ostblocknutten in deutschen oder schweizer puffs, die niemals ihre visage für die werbung hinhalten, weil es ja die mama im ostblock sehen könnte was töchterleinda macht und die selben nutten regen sich dann auf, wenn andere mädels, die eben sehr wohl mit ihrem ganzen körper einschliesslich gesicht werben, die dicke kohle verdienen.
ein bisschen schwanger geht halt nicht. entweder hopp oder topp.
viel spass im netz
thommy