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Steuernummer in Abrechnung von Partnerprogrammen.

Verstrahlter

Neues Mitglied
Irgendwo habe ich kürzlich gelesen, dass das Finanzamt in den Abrechnungen die angeblich abgeführte Umsatzsteuer von PP-Betreibern deren Sitz im Ausland ist, nicht anerkennt, wenn in der Abrechnung keine Steuer-Nummer des jeweiligen Betreibers ausgewiesen ist. Es betraf die Abrechnungen von PA und MDH (Fiscal Group, Castries, Saint lucia)
Einige Webmaster mussten deswegen wohl nachträglich die Umsatzsteuer aus ihren Provisionen dem deutschen FA bezahlen.

Ich habe zwar nichts (mehr!) mit PA und MDH zu tun, aber darf wohl damit rechnen, dass irgendwann das FA auch von mir noch Umsatzsteuer aus meinen Provisionen der letzten Jahre nachträglich einsacken will.

Leider finde ich nirgendwo einen Hinweis, wie sich das mit der Umsatzsteuer-Regelung bei Fiscal verhält. Die 19% auf die Provision dürften, wenn sich an den Abrechnungen nichts ändert, mir also immer aufgebrummt werden?

Weiss von euch vielleicht jemand etwas Neues dazu?

Grüsse
Micha
 

thommy

- Premium Member -
Irgendwo habe ich kürzlich gelesen, dass das Finanzamt in den Abrechnungen die angeblich abgeführte Umsatzsteuer von PP-Betreibern deren Sitz im Ausland ist, nicht anerkennt, wenn in der Abrechnung keine Steuer-Nummer des jeweiligen Betreibers ausgewiesen ist. Es betraf die Abrechnungen von PA und MDH (Fiscal Group, Castries, Saint lucia)
Einige Webmaster mussten deswegen wohl nachträglich die Umsatzsteuer aus ihren Provisionen dem deutschen FA bezahlen.

Ich habe zwar nichts (mehr!) mit PA und MDH zu tun, aber darf wohl damit rechnen, dass irgendwann das FA auch von mir noch Umsatzsteuer aus meinen Provisionen der letzten Jahre nachträglich einsacken will.

Leider finde ich nirgendwo einen Hinweis, wie sich das mit der Umsatzsteuer-Regelung bei Fiscal verhält. Die 19% auf die Provision dürften, wenn sich an den Abrechnungen nichts ändert, mir also immer aufgebrummt werden?

Weiss von euch vielleicht jemand etwas Neues dazu?

Grüsse
Micha

das ist ein ziemlich schwieriges thema und sicherlich nicht pauschal zu beantworten.

zunächst mal ist ein ausländischer (nicht EU) anbieter nur dann verpflichtet in der EU umsatzsteuer abzuführen, wenn dessen einnahmen ÜBERWIEGEND aus der EU resultieren.

wird dann auf einer abrech ung vermerkt, dass die EU-umsatzsteuer abgeführt wurde (was demnach dann den schluss zulässt, DASS eine umsatzsteuerpflicht vorliegt) dann muss NATÜRLICH auch eine umsatzsteuerID angegeben sein.

andererseits sind provisionszahlungen aus dem nicht EU-ausland zunächst einmal umsatzsteuerbefreit (mit einigen ausnahmen) so dass die ausweisung einer abgeführten mwst. erst mal gar keinen sinn macht.

mein persönliches fazit wäre in dem fall:
sobald auf der provisionsabrechnung angegeben ist, DASS Mwst. in die EU abgezogen und abgeführt wurde, MUSS ZWINGEND eine UID auf der abrechnung angegeben sein, sonst könnte es in der tat zu nachzahlungen kommen.

viel spass im netz

thommy
 

Verstrahlter

Neues Mitglied
Erstmal vielen Dank für die Infos, Thommy!

Es scheint in der Tat ein etwas komplizierteres Thema zu sein.
Woher soll ich wissen oder gar nachweisen können, dass die Einnahmen dieses Anbieters NICHT überwiegend aus der EU stammen.
Ganz daneben liegt das deutsche FA sicher nicht, wenn es "schätzt", dass die Einnahmen vorwiegend aus EU-Ländern stammen. Ich würde es in diesem Fall (MDH/PA) ebenso "annehmen". ;-)
Ich werde gegenüber dem FA nicht das Gegenteil nachweisen können.

Auf den Abrechnungen werden keinerlei Steuernummern angegeben. Ebenso wenig wird dort auf die Abführung eine Umsatzsteuer hingewiesen.

Faktisch wäre ich dann also aus dem Schneider... ;)

Na dann mal abwarten, was der Steuerberater und letztlich das deutsche FA dazu sagen wird. Wenn die "Zicken" machen, dann werden die sich garantiert an mir schadlos halten. Wie die Fritzen im "Nicht-EU-Ausland" das alles handeln, wird die bestimmt nicht weiter jucken. Kommen an die eh nicht ran, aber an mich halt :rolleyes:

Grüsse Micha
 

thommy

- Premium Member -
Erstmal vielen Dank für die Infos, Thommy!

Es scheint in der Tat ein etwas komplizierteres Thema zu sein.
Woher soll ich wissen oder gar nachweisen können, dass die Einnahmen dieses Anbieters NICHT überwiegend aus der EU stammen.
Ganz daneben liegt das deutsche FA sicher nicht, wenn es "schätzt", dass die Einnahmen vorwiegend aus EU-Ländern stammen. Ich würde es in diesem Fall (MDH/PA) ebenso "annehmen". ;-)
Ich werde gegenüber dem FA nicht das Gegenteil nachweisen können.

Auf den Abrechnungen werden keinerlei Steuernummern angegeben. Ebenso wenig wird dort auf die Abführung eine Umsatzsteuer hingewiesen.

Faktisch wäre ich dann also aus dem Schneider... ;)

Na dann mal abwarten, was der Steuerberater und letztlich das deutsche FA dazu sagen wird. Wenn die "Zicken" machen, dann werden die sich garantiert an mir schadlos halten. Wie die Fritzen im "Nicht-EU-Ausland" das alles handeln, wird die bestimmt nicht weiter jucken. Kommen an die eh nicht ran, aber an mich halt :rolleyes:

Grüsse Micha

im falle MDH wird die sache sicher noch etwas anders gelagert sein.
ich kenne zwar die konstellation nicht ganz genau aber gehe mal davon aus, dass folgender sachverhalt hier gilt:

1. betreiber der seite (MDH) ist eine zypernfirma, die also innerhalb der EU sitzt und dementsprechend auch der EU-umsatzsteuerpflicht unterliegt (und sicherlich auch abführt)

2. die FiscalGroup ist dabei lediglich dienstleister und PP-betreiber und erhält zur auszahlung an webmaster sowieso nur nettobeträge.

3. da das auszahlende unternehmen im prinzip gar nichts mit der dienstleistung als solches zu tun hat, kann es auch gar keine mwst. einbehalten oder abführen sondern handelt lediglich ein netto/netto - geschäft ab. sprich: sie KÖNNTEN dir gar keine mwst. auszahlen, weil die gar nicht dafür verantwortlich sind. und sie könnten dir auch nicht bescheinigen, dass die Mwst. abgeführt wurde.

insofern kannste die sache, meiner meinung nach, gelassen sehen, weil sich der mehrwertsteuerliche aspekt zwischen der zypernfirma und der FiscalGroup abspielt. da die fiscalgroup gar keine Mwst. einnimmt kann sie dementsprechend auch keine abführen oder weitergeben.

viel spass im netz

thommy
 

MrPorn

- Premium Member -
also ich hatte das Problem mit PA jedoch nicht mit MdH auf einmal nach einer Steuerprüfung auch. Meine Steuerberaterin hat es aber zum guten für mich gewendet und ich musste nichts nachzahlen.

Jedoch scheinen die in dieser Richtung wohl gerade ein wenig zu prüfen und schaun ob sie noch mehr Geld wo her bekommen können.

Kann also sein das vieleicht der ein oder andere bald dickere Augen bekommt je nach Finanzamt ;)

Aber mit nem guten Steuerberater oder wenn man Hirn hat es selbst zu machen kommt man da gewiss raus weil man ne weisse Weste hat ..
 

MrPorn

- Premium Member -
keine Ahnung da ich keine Peilung von deren Beamtendeutsch habe und auch nicht von deren Zahlen Tricks und Co habe ich genau deshalb ne Steuerberaterin um mich damit nicht zu befassen, macht mir nur Kopfschmerzen.

Wichtig ist, sie bekommt Post sagst mir und schreibt mir nen paar Tage auf Wochen hat sich erledigt zu meinem Besten , was will ich da mehr.
 

thommy

- Premium Member -
also ich hatte das Problem mit PA jedoch nicht mit MdH auf einmal nach einer Steuerprüfung auch. Meine Steuerberaterin hat es aber zum guten für mich gewendet und ich musste nichts nachzahlen.

Jedoch scheinen die in dieser Richtung wohl gerade ein wenig zu prüfen und schaun ob sie noch mehr Geld wo her bekommen können.

Kann also sein das vieleicht der ein oder andere bald dickere Augen bekommt je nach Finanzamt ;)

Aber mit nem guten Steuerberater oder wenn man Hirn hat es selbst zu machen kommt man da gewiss raus weil man ne weisse Weste hat ..

das problem wird hier wohl folgendes gewesen sein:

MDH war schon immer von einer firma innerhalb der EU betrieben (früher holland jetzt zypern) wogegen PA früher von einer schweizer firma betrieben wurde. da die schweiz bekanntlich nicht zur EU gehört, musste sich wohl der finanzbeamte erst mal schlau machen, welche regelungen hier gelten.

hierbei handelt es sich aber um eine vermittlungsleistung aus nicht EU-gebiet und damit ist die sache relativ klar und umsatzsteuerbefreit.

anders wäre das übrigens, wenn ein webmaster (wie übrigens schon von einigen hirnies gefordert) die kundendaten hätte und sich dabei heraus stellen würde, dass er da überwiegend deutsche kunden vermittelt hat. DANN wäre eine umsatzsteuerpflicht gar nicht mal so ganz von der hand zu weisen.

viel spass im netz

thommy
 

pornoawm

- Premium Member -
Ich weiß ja nicht wo da ein Finanzamt zugeschlagen hat. Aber hier alle Leute verrückt zu machen ist ja auch nicht das Wahre. Mein Kenntnisstand ist Zahlungen ausserhalb der EU werden wie immer unter nicht steuerbare Umsätze verbucht, ja und das ist scheißegal voher die Firma kommt. Wichtig ist das man ne ordentliche Abrechnung schriftlich vorzuliegen hat. Also Finger weg von PPs die keine Auszahlungsrechnung anbieten.

Innerhalb der Eu sollte diese Umsatzsteuer ID wohl Pflicht sein noch dazu das jeder der selbständig ist in Deutschland diese ID zugeteilt bekommen haben müßte. Natürlich wenn man einen Gewerbeschein hat.

Ich habe mir schon oft überlegt sollte ich wie Thommy den Steuerschein machen oder besser auf Busreifenwechsler umschulen, nen 1Euro Job springt immer raus egal wie alt man ist.
 

thommy

- Premium Member -
Mein Kenntnisstand ist Zahlungen ausserhalb der EU werden wie immer unter nicht steuerbare Umsätze verbucht, ja und das ist scheißegal voher die Firma kommt.

das ist leider nur die halbe wahrheit.

es gibt da fürs finanzamt auch hintertürchen, die DANN greifen würden, wenn man die vermittelten umsätze nachweisen könnte. Sprich wenn du eben WÜSSTEST, wen du vermittelt hast und diese personen dann in DE leben würden.

Auszug aus dem USTG:
ist diese Leistung abweichend von Absatz 1, Absatz 3 Nr. 2 oder Absatz 4 Satz 1 als im Inland ausgeführt zu behandeln, wenn sie dort genutzt oder ausgewertet wird. Wird die Leistung von einer Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, gilt Satz 1 entsprechend, wenn die Betriebsstätte im Drittlandsgebiet liegt.

wenn du dir das auf der zunge zergehen lässt, ist da schon enorm viel spielraum fürs finanzamt und KÖNNTE durchaus zu unangenehmen fragen führen.

in diesem fall braucht man dann schon einen PP-partner, der sich wirklich auch mit dem recht auseinandergesetzt hat und der mit rat und tat zur seite steht im fall der fälle. ich glaube nicht, dass es davon dann sehr viele gibt.


Ich habe mir schon oft überlegt sollte ich wie Thommy den Steuerschein machen oder besser auf Busreifenwechsler umschulen, nen 1Euro Job springt immer raus egal wie alt man ist.

ja das kann ich bestätigen - so ein 1-Euro-Job ist schon ne feine sache. ich leb davon ganz ok :D

viel spass im netz

thommy
 

Steve

- Premium Member -
Innerhalb der Eu sollte diese Umsatzsteuer ID wohl Pflicht sein noch dazu das jeder der selbständig ist in Deutschland diese ID zugeteilt bekommen haben müßte. Natürlich wenn man einen Gewerbeschein hat.

Also ich musste meine UStID gezielt in Köln (glaube ich jedenfalls ... oder war es Bonn? Egal!) anfordern.

Eine normale innerdeutsche Steuernummer habe ich selbstredend automatisch bekommen aber die europäische eben nicht.
 

pornoawm

- Premium Member -
das ist leider nur die halbe wahrheit.

es gibt da fürs finanzamt auch hintertürchen, die DANN greifen würden, wenn man die vermittelten umsätze nachweisen könnte. Sprich wenn du eben WÜSSTEST, wen du vermittelt hast und diese personen dann in DE leben würden.

viel spass im netz

thommy

Es gibt sicher solche Hinterdinger aber man sollte doch auf dem Teppich bleiben den normalen AWM wird es nicht treffen selbst meine Herrlichkeit konnte sowas bei einer Steuerprüfung nicht nachgewiesen werden da ich von allen Auszahlungen einen Beleg hatte.

Mit Anschrift u.s.w. Ja und dann können die Dich da lecken wo Zungen nicht hinkommen sollten außer man steht drauf.
 

pornoawm

- Premium Member -
Also ich musste meine UStID gezielt in Köln (glaube ich jedenfalls ... oder war es Bonn? Egal!) anfordern.

Eine normale innerdeutsche Steuernummer habe ich selbstredend automatisch bekommen aber die europäische eben nicht.

Also mir wurde die Steuernummer zugeschickt ohne das ich die je beantragt hätte und die gilt innerhalb der EU.

Der Sinn dieser Steuernummer wird sich im Laufe der Zeit erschließen. Man ist ja lernfähig.
 

thommy

- Premium Member -
Also mir wurde die Steuernummer zugeschickt ohne das ich die je beantragt hätte und die gilt innerhalb der EU.

Der Sinn dieser Steuernummer wird sich im Laufe der Zeit erschließen. Man ist ja lernfähig.

steuernummer und umsatzsteuerID sind 2 verschiedene paar schuhe.
die steuernummer kriegste automatisch die umsatzsteuerID musst du beantragen.

die umsatzsteuerID hat auch nur einen sinn, wenn du mit firmen innerhalb der EU geschäfte machst - bei ausser EU unternehmen ist die sachlage etwas anders.

leider ist die praxis so, dass selbst die finanzämter über die aktuelle gesetzeslage und die einstufung derselben ziemlich im dunklen tappen und somit kein finanzamt die sache wie das andere beurteilt.

grundsätzlich ist es aber so, dass vermittlungsleistungen sowohl im EU- als auch im nichtEU-ausland OHNE Mwst. ausbezahlt werden.
anders wäre dies, wenn sich das PP in deutschland und der partner ebenfalls in deutschland befindet. dann muss das PP Mwst. auszahlen, sobald es sich bei beiden partner um umsatzsteurpflichtige unternehmen handelt.

viel spass im netz

thommy
 

Lustikuss

- Premium Member -
na super,

es ist also alles ein reines glücksspiel.
ich sehe es schon kommen, wenn in zb. fünf jahren bei mir eine steuerprüfung ansteht und der hr. steuerprüfer die ust haben möchte. :holy: armen


bei mir isses hauptsächlich 777
 
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