Die USt ist das ekligste Kapitel des deutschen Steuerrechts. Kürzlich hat es Murat getroffen, Inhaber einer relativ neuen Schnellbäckerei:
Murat verkauft Backwaren und Kaffee außer Haus und Backwaren und Kaffee zum Verzehr im Laden. Abgerechnet hat er alles mit 7 % MwSt, da Lebensmittel.
Das Finanzamt war anderer Meinung: Was im Laden verzehrt wird, ist eine gastronomische Dienstleistung, also 19 % MwSt. Und so durfte Murat in seinen Umsatz die volle MwSt rückwirkend reinrechnen, was ihm das Betriebsergebnis um rund 10 % verringerte.
Nur ein Beispiel, wie tückisch die Mwst sein kann, Mahlzeit
TeeSc
Ja weiß ich schon lange, ich esse gerne mal bei Donalds und bezahle immer zum "Mitnehmen" spart satte 12% dann setze ich mich hin und esse meinen Doppelburger und trinke meine Cola
Eigentlich bin ich da ja ein richtiger Straftäter. Sowas nennt man Burgerbetrug oder gar Steuerhinterzieher.