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Ust

MisterAustria

- Premium Member -
hello,

was zum thema ust bei partnerprogrammen Umsatzsteuer bei Google Adsense - Ärger Finanzamt

versteh ich das richtig, dass nur bei einnahmen die von einem deutschen pp kommen auch die ust an mich ausbezahlt und dann von mir abgeführt werden muss? also bei einnahmen aus anderen EU ländern spanien usw. keine auszahlungen mit ust und abfuhr? oder ist das nur bei 3. ländern so?
ich frag mal vorsorglich weil dieses jahr hab ich meinen kleinunternehmer-rahmen schon "etwas" gesprengt und nächstes jahr is ne UID fällig.

MA
 

PornoScheisse

Neues Mitglied
Du bekommst keine Umsatzsteuer aus dem EU-Ausland, also musst du auch keine abführen. Allerdings kommen diese EU-Auslands-Einnahmen in der Steuererklärung in ein anderes Feld als die Einnahmen mit Umsatzsteuer aus dem Inland.
 

MisterAustria

- Premium Member -
ahh also eh so wie ich dachte... mit eu-ausland meinst jetzt andere EU länder nehm ich mal an und nicht amis usw. bei denen war mit eh klar das die keine steuern auszahlen.

MA
 

Teerschrubber

- Premium Member -
Konkret

Wer Einnahmen mit Sexmoney erzielt und USt-pflichtig ist, sollte mit dem Thema vertraut sein.

In der Provisionsabrechnung heißt es wörtlich:

"Bitte beachten Sie, dass Sie diese Einnahmen bei Ihrem zuständigen Finanzamt angeben und versteuern müssen. Gemäß niederländischen Mehrwertsteuergesetz Artikel 6 haben wir 19 % Mehrwehrtsteuer direkt an das niederländische Finanzamt abgeführt. In Deutschland ansässige Webmaster können die ausgezahlten Provisionen in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung als 'nicht steuerbare Umsätze' unter Punkt 51 angeben."

Nach der Umsatzsteuervoranmeldung beim örtlichen Finanzamt sind die Einnahmen aus der EU auch dem Bundesamt für Finanzen, Außenstelle Saarlouis als "Zusammenfassende Meldung" mitzuteilen. Wer das vergisst, kriegt Post von denen, mit der die nachträgliche Meldung angeordnet wird.

So steht es geschrieben. Alles klar jetzt?

TeeSc
 

MisterAustria

- Premium Member -
finde das aber ganz gut wie die deutschen FA das handhaben.
in österreich läuft das ganz anders. die habn sowieso nen knall. ich hab dort mal in einem jahr die kleinunternehmer grenze etwas überschritten und die wollten im anschluss gleich die UST des ganzen betreffenden jahres nachbezahlt. d.h ich musste alle firmen von denen ich im vorjahr kohle bekam anschrieben und mir nachträglich die ust nachzahlen lassen. haben zum glück auch alle gemacht. kann mir hier auch nicht passiern weil einmalig sind ja sogar 50000 möglich ohne nachzahlen zu müssen. also bei euch ist auch nicht alles schlecht :D

MA
 

mesh

- Premium Member -
finde das aber ganz gut wie die deutschen FA das handhaben.
in österreich läuft das ganz anders. die habn sowieso nen knall.
Gott erhalte Dir Deine rosarote Brille, und zwar so lange wie möglich.
Wenn Du erst mal für das FA anfängst interessant zu werden, umsatzmässig, dann wirst Du merken, wie groß der Knall von denen wirklich ist.
Gegen das FA sind die Jungs mit der Knollennase aus der Southside die reinsten Teletubbies...:cool:

Merke: für einen freundlichen Reiter auf ihrer Personalakte machen die Fahrradfahrer vom FA (fast) alles...
 

MisterAustria

- Premium Member -
hehe warum denn.. mich hat noch keiner von denen gebissen obwohl ich fast 10 jahre selbständig bin. was berechtigt war habens gefordert.. und bei "ungewöhnlichen" fällen.. was man als webmaster ja irgendwie ist weils mit solchen einnahmen selten zu tun haben hat noch immer der steuerberater alles geklärt. hatte auch mal in österreich ne ust prüfung da hatte der vom FA keinen plan wie das mit der ust bei google adwords zahlungen läuft.. musste ihm der buchhalter erklärn und hats geschluckt. obwohl ein sonderfall der aufmerksamkeit erregt ist man in der branche leider immer..
da wär fast zu überlegen ob nicht angriff die beste verteidigung ist so nachm motto mit einigen dieser ausländischen pp abrechnungen direkt zum fa gehn und mal auf halb dumm fragn wie das läuft und denen erkärn das man am ende wohl nur ein paar kröten umsatzsteher zahlen wird weil vom einzigen deutschen pp das man bewirbt nicht besonders viel kohle kommt.. könnens dann gleich mal vermerkn und sich die alarmglocken mit aussenprüfungen sparn wenns vorab schon im bilde sind..

MA
 

MrPorn

- Premium Member -
Also ich hatte mit dem FA auch schon meine Probs , jedoch alle die ich hatte waren auch mein verschulden ... und die Sachen die oben stehen sind gewiss nicht dabei gewesen da alles keucha ist ;)

Einzige Lehrgeld was ich zahlen musste war das eigener Dummheiten, denn die machen nun mal auch nur ihren Job ...

*zieht die rosarote Brille wieder an und arbeitet weiter auf die nächsten 13 Jahre*
 

Teerschrubber

- Premium Member -
Aus eigener Erinnerung

Die USt ist das ekligste Kapitel des deutschen Steuerrechts. Kürzlich hat es Murat getroffen, Inhaber einer relativ neuen Schnellbäckerei:

Murat verkauft Backwaren und Kaffee außer Haus und Backwaren und Kaffee zum Verzehr im Laden. Abgerechnet hat er alles mit 7 % MwSt, da Lebensmittel.

Das Finanzamt war anderer Meinung: Was im Laden verzehrt wird, ist eine gastronomische Dienstleistung, also 19 % MwSt. Und so durfte Murat in seinen Umsatz die volle MwSt rückwirkend reinrechnen, was ihm das Betriebsergebnis um rund 10 % verringerte.

Nur ein Beispiel, wie tückisch die Mwst sein kann, Mahlzeit

TeeSc
 

MikeDe

- Premium Member -
...
Das Finanzamt war anderer Meinung: Was im Laden verzehrt wird, ist eine gastronomische Dienstleistung, also 19 % MwSt. Und so durfte Murat in seinen Umsatz die volle MwSt rückwirkend reinrechnen, was ihm das Betriebsergebnis um rund 10 % verringerte.

dafür darf er jetzt die mit 19% kalkulierte ware außerhaus zum selben preis aber mit nur 7% Abzug vertreiben und macht damit mal (vom netto aus gesehen) 12% mehr (wenn er die preise nich so lassen muß wegen Preiskampf)

könnte er bei mc's und king's erfahren wie man trotz weniger mwst den Preis nicht senken muß wenn man nur weiß wie man es nicht thematisiert, abgesehen davon könnte er ja auch machen wie die es machen "zum gleich essen oder mitnehmen" ;)
 

Steve

- Premium Member -
ich hab dort mal in einem jahr die kleinunternehmer grenze etwas überschritten und die wollten im anschluss gleich die UST des ganzen betreffenden jahres nachbezahlt. d.h ich musste alle firmen von denen ich im vorjahr kohle bekam anschrieben und mir nachträglich die ust nachzahlen lassen. haben zum glück auch alle gemacht.

Das läuft in D übrigens ganz genauso ab, wenn man Pech hat.

ich mac das grad bei einem Kumpel durch, der sich vor 4 Jahren als Baumschinenführer selbständig gemacht hat und auf Anraten seines Steuerfutzis (übrigens gegen meinen ausdrücklichen Rat!) eben auch die Kleinunternehmerregelung eingereicht hat.

Das ging drei Jahre gut, bis dem Sachbearbeiter beim FA das aufgefallen ist - Umsätze waren schon im ersten Jahr dementsprechend hoch (kein Wunder bei einem Stundensatz von durchschnittlich 35 Euro).

Das Ende vom Lied: das FA fordert aus drei Jahren die USt. nach - das ist ne Summe, da schlackern einem die Ohren.

Bei einigen Firmen war das gar kein Problem - bei seinem Hauptauftraggeber dagegen schon: den gibt es nämlich nicht mehr. Mangels Masse lequidiert inzwischen - also nicht mal Einreihen in die Schlange der Gläubiger möglich.

Der gute ist mit dem Jahresanfang 2011 nun zu meiner Steuerberaterin gewechselt und die ist seit dem nur am rotieren, um mit dem FA einen Deal nach dem anderen zu schließen. Die sind nämlihcmitlerweile soweit gewesen, dass meinem Kumpel sämtliche Konten dicht gemacht worden sind und der weder Miete, noch Strom usw. zahlen konnte.

Ich bin einmal in die Fänge des FA geraten, habe 3 Jahre streiten und kämpfen müssen, Konten gesperrt bekommen usw. - nur um am Ende höchst richterlich die Bestätigung zu bekommen, dass das FA die ganze Zeit Scheiße gebaut hat.

Also beim deutschen FA von "ihr habts ja gut" zu sprechen, halte ich für äußerst gewagt, um es mal milde auszudrücken.
 

mesh

- Premium Member -
Also beim deutschen FA von "ihr habts ja gut" zu sprechen, halte ich für äußerst gewagt, um es mal milde auszudrücken.
Ah!
Noch ein Mitglied aus dem Club "Dashabbichjanochniegehört".

(Bekannter von mir ist seit 20 Jahren selbständig und sondert immer noch Sprüche á la "Vater Staat" und "daskannjanichsein" ab. Freue mich seit langem auf den Tag seiner ersten Aussenprüfung...)
 

MisterAustria

- Premium Member -
naja sowas ist natürlich doof.. aber ich hoffe mal die hier beschriebene vorgehensweise was ust bei ausländischen pp betrifft is etwas worauf man sich verlassen kann bzw. einen auch nicht ein unwissender prüfer zu was anderem verdonnern kann aus purer laune wenn man sich auf entsprechnde regelungen beruft.

MA
 

pornoawm

- Premium Member -
Das läuft in D übrigens ganz genauso ab, wenn man Pech hat.

ich mac das grad bei einem Kumpel durch, der sich vor 4 Jahren als Baumschinenführer selbständig gemacht hat und auf Anraten seines Steuerfutzis (übrigens gegen meinen ausdrücklichen Rat!) eben auch die Kleinunternehmerregelung eingereicht hat.

Das ging drei Jahre gut, bis dem Sachbearbeiter beim FA das aufgefallen ist - Umsätze waren schon im ersten Jahr dementsprechend hoch (kein Wunder bei einem Stundensatz von durchschnittlich 35 Euro).

Das Ende vom Lied: das FA fordert aus drei Jahren die USt. nach - das ist ne Summe, da schlackern einem die Ohren.

Bei einigen Firmen war das gar kein Problem - bei seinem Hauptauftraggeber dagegen schon: den gibt es nämlich nicht mehr. Mangels Masse lequidiert inzwischen - also nicht mal Einreihen in die Schlange der Gläubiger möglich.

Der gute ist mit dem Jahresanfang 2011 nun zu meiner Steuerberaterin gewechselt und die ist seit dem nur am rotieren, um mit dem FA einen Deal nach dem anderen zu schließen. Die sind nämlihcmitlerweile soweit gewesen, dass meinem Kumpel sämtliche Konten dicht gemacht worden sind und der weder Miete, noch Strom usw. zahlen konnte.

Ich bin einmal in die Fänge des FA geraten, habe 3 Jahre streiten und kämpfen müssen, Konten gesperrt bekommen usw. - nur um am Ende höchst richterlich die Bestätigung zu bekommen, dass das FA die ganze Zeit Scheiße gebaut hat.

Also beim deutschen FA von "ihr habts ja gut" zu sprechen, halte ich für äußerst gewagt, um es mal milde auszudrücken.

Diese Regelung für Kleinunternehmen gilt ja nur bis zu einem Umsatz bis 17 000 Euro. Da hätte man doch merken müssen in 4 Jahren das man mehr Umsatz hat. Wüßte jetzt nicht was das FA da falsch gemacht hat.
 

MisterAustria

- Premium Member -
naja einmalig darf man bis 50000 gehn als kleinunternehmer so weit ich weis... also wenn man im ersten jahr hausnummer 15000 umsatz hat is alles in butter.. dann im folgejahr läufts besser als erwartet.. sagn wir 35000.. dann muss man fürs 3.jahr schon ne uid beantragen... aber für dieses jahr wo man 35000 hatte muss man ust nicht nachzahlen. ob es da ausnahmen gibt weis ich nicht. aber allgemein ist das wohl so.

MA
 

mesh

- Premium Member -
aber ich hoffe mal die hier beschriebene vorgehensweise was ust bei ausländischen pp betrifft is etwas worauf man sich verlassen kann bzw. einen auch nicht ein unwissender prüfer zu was anderem verdonnern kann aus purer laune wenn man sich auf entsprechnde regelungen beruft.
Regel #1: der Prüfer darf alles. Und zwar sogar aus purer Laune, z.B. wenn er am Vorabend nicht auf die Mutti kam oder ihm beim Monatssaldo noch ein paar Riesen fehlen. Die holt er dann bei Dir, notfalls. Alles eine Frage der Interpretation.
Regel #2: Du darfst bei mangelnder Zustimmung zu Regel #1 gern klagen.
Regel #3: traue niemals einem Prüfer. Niemals. In rein-gar-nix, denn der will nur eins: Dein Geld.

Beispiel gefällig?
4 verschiedene Prüfer lassen bei mir über Jahre hinweg EuSt. anstandslos passieren, mit Siegelkontrolle und allem pipapo.
Prüfer #5 hat einen Furz quersitzen und verwirft EuSt, einfach mal so.
Hätte ich gegen klagen können, aber erst mal bezahlen bitte.
Gottseidank war ich da schon aus dem Import raus und wegen ein paar Tausender jahrelang vor Gericht rumhampeln war mir zu dusselig.
Also hab' ich ihm sein Räppelchen gelassen.
Letztendlich ist das mit den Steuern ja so wie mit der Fussballbundesliga: irgendwann gleicht sich alles wieder aus.
Wofür haben wir schliesslich rd. 75.000 Steuergesetze und -bestimmungen...

Merke: der natürliche Feind des Menschen ist das Finanzamt.
 
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