Das wird alles immer komplizierter und verstrickter.
Wie soll denn das in der Praxis aussehen?
Wenn ich mir ein Elektrogerät Online kaufe und nach 2 Monaten intensiver Nutzung feststelle, dass es nun doch nicht das ist was ich mir so vorgestellt habe ... also der Vertrag aus meiner Sicht nicht vollständig erfüllt wurde ... dann gebe ich es zurück und hole mir das Nächste?!
Das kann es ja wohl nicht sein.
Bei dem von Dir angesprochenen Beispiel geht es um einen Kaufvertrag. Dieser ist erfüllt, wenn der Verkäufer dem Kunden das Gerät und der Kunde dem Verkäufer das Geld ausgehändigt hat. Dann ist der Vertrag abgeschlossen.
Für Geräte gilt meines Wissens weiterhin das alte 14-tätige Widerrufsrecht. Dieses dient ja dazu, daß der Kunde das online gekaufte Gerät zu Hause in die Hand nehmen und anschauen kann, wie er es auch in einem Ladengeschäft hätte können. Wenn es ihm dann nicht gefällt, kann er innerhalb von 14 Tagen seinen Widerruf erklären und das Gerät zurückschicken. Er darf es in der Zwischenzeit allerdings nicht gebrauchsgemäß in Betrieb nehmen bzw. muß dem Verkäufer die dadurch entstandene Wertminderung ersetzen.
Nach 2 Monaten kann er nur noch von der Gewährleistung Gebrauch machen, sofern das Gerät sich als fehlerhaft herausstellt. 6 Monate lang ab dem Zeitpunkt der Übergabe ist der Verkäufer dann in der Nachweispflicht, daß das Gerät zum Zeitpunkt der Lieferung einwandfrei war (was natürlich niemand nachweisen kann, weshalb jeder Händler das Gerät dann austauscht bzw. reparieren läßt), nach 6 Monaten kann der Kunde sich zwar immer noch 18 Monate lang auf die Gewährleistung berufen, allerdings ist er dann in der Beweispflicht, daß das Gerät bereits zum Zeitpunkt der Lieferung beschädigt war.
In Versandhandel mit physikalischen Gütern ist also alles in diesem Bereich relativ eindeutig geregelt. Bei digitalen Gütern und Dienstleistungen sieht es eben ganz anders aus, weil sich grade bei einem Abo z.B. aus meiner Sicht nicht klar sagen läßt, wann der Vertrag vollständig erfüllt ist: Wenn der Kunde die Zugangsdaten hat? Wenn er den ersten Zugriff machen konnte? Am Ende eines Monats?