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Tüssikowski, Lastschrift!

neo

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Staff member
"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben."

Ausdrücklich und von beiden Seiten? Wie sieht das in der Praxis aus? Ein gemeinsames Treffen beim Notar?
 

mesh

- Premium Member -
Ausdrücklich und von beiden Seiten? Wie sieht das in der Praxis aus? Ein gemeinsames Treffen beim Notar?
Naja, richtig geil wird es ja, wenn der geneigte Nutzer sich 3 Monate lang die Palme geschüttelt hat und dann alles zurückgehen läßt: damit ist das Einverständnis gecancelt.
Man fragt sich wirklich manchmal, welche Postkommunisten so eine Scheiße in Gesetze gießen.
Denn, mal ehrlich: das ist doch definitiv nur dazu da um der Wirtschaft wieder mal 'nen Dolch in den Rücken zu stecken- einen Sinn kann ich da selbst mit den wüstesten Phantasien nicht entdecken.
 

erotexter.com

- Premium Member -
Na ja, es war wahrscheinlich wie immer: 10 Millionen haben das bisherige Gesetz bzw. die bisherigen Klauseln verstanden und sind gut damit klar gekommen. Bei 1 gab es dann Probleme, weil sein erbsengroßes Gehirn damit überfordert war. Der hat geklagt oder sonst einen Aufschrei getan - da hat die unterbeschäftigte Politik sich gedacht: "Was, schon wieder eine Verbraucherbenachteiligung? Da brauchen wir schärfere Gesetze!"
 

Cartman

- Royal Clan Member -
Naja, richtig geil wird es ja, wenn der geneigte Nutzer sich 3 Monate lang die Palme geschüttelt hat und dann alles zurückgehen läßt: damit ist das Einverständnis gecancelt.

So sieht es aus! Mich würde mal interessieren, wie die PP jetzt darauf reagieren und welche Massnahmen sie ergreifen werden.
 

Globi

- Premium Member -
auch ne bahrzahlung kann man wiederufen :)

am besten einen blasen lassen, das kann dir nachher keiner mehr nehmen :)
 

mesh

- Premium Member -
So sieht es aus! Mich würde mal interessieren, wie die PP jetzt darauf reagieren und welche Massnahmen sie ergreifen werden.
Es läuft zwangsläufig auf Nuttengeschäfte raus: erst die Kohle, dann die Ware/Leistung.
Auf der anderen Seite: als das Fernabsatzgesetz seinerzeit rausgehauen wurde habe nicht nur ich das Schlimmste befürchtet.
Tatsächlich war die Anzahl der Leute, die es dann wirklich mißbraucht hat, aber relativ gering (zumindest in meinen Shops)
Hier dürfte es wohl nicht anders sein: die meisten haben tatsächlich wenig Lust, wegen einem Rubbelgeschäft die Anwälte von der Leine zu lassen.

"Ja, richtig Frau Vorsitzende, ich hatte eine eMail-Erziehung gebucht, mich aber nach Ende der Abrichtung anders entschlossen. A propos Abrichtung: Ihre Robe steht Ihnen ausserordentlich gut...":D
 

Kolido

- Premium Member -
Ich befasse mich auch schon seit einigen Tagen mit diesem Thema.

Es gibt diverse Wege wie es rechtskräftig sein würde.

Eine wäre Sofortüberweisung. beispiel kolido:
Kunde bestellt und zahlt per sofortüberweisung. Hier würde sogar ein Startgeld von 0,01 Euro reichen sofern vereinbart und Kolido senden die daten zu = fester Vertrag.

Eine andere wäre eine Bestätigung des Kunden durch eine PIN Eingabe oder Telefonbestätigung. Hauptsache beide Vertragspartner bestätigen das Verhältnis. So ist bisher meine Rechtsaufassung hierzu.
 

mesh

- Premium Member -
Ich befasse mich auch schon seit einigen Tagen mit diesem Thema.

Es gibt diverse Wege wie es rechtskräftig sein würde.

Eine wäre Sofortüberweisung. beispiel kolido:
Kunde bestellt und zahlt per sofortüberweisung. Hier würde sogar ein Startgeld von 0,01 Euro reichen sofern vereinbart und Kolido senden die daten zu = fester Vertrag.
Schön und gut, aber mittlerweile zeichnet sich ab, daß Sofortüberweisung mit der Zahlart Lastschrift nicht konkurrieren kann und nach meinem Dafürhalten auch nicht wird konkurrieren können.
Ich persönlich würde z.B. so nichts kaufen.
Eine andere wäre eine Bestätigung des Kunden durch eine PIN Eingabe oder Telefonbestätigung. Hauptsache beide Vertragspartner bestätigen das Verhältnis. So ist bisher meine Rechtsaufassung hierzu.
Da wäre dann die Beweiskraft das Problem. Könnte mir höchstens Bestätigung per SMS vorstellen.
Aber wie gesagt: die Frage, die wir alle nicht beantworten können ist, wie sich Kunden hinsichtlich dieses potentiellen Rücktrittsrechts verhalten werden. Möglicherweise interessiert's kein Schwein bis auf die OinkOinks, die immer einen Weg zum bescheißen suchen und ihn nun von Fröllein Zypresse auf dem Silbertablett serviert bekommen.
 

Jarez

- Premium Member -
Das wird alles immer komplizierter und verstrickter.

Hintergrund dieser Änderung ist, dass § 312 d Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das die Rechtsgrundlage für einen Widerruf im Rahmen von Dienstleistungen bildet, ebenfalls geändert wurde. Dieser fordert nun für das Erlöschen des Widerrufsrechts, dass "der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat".

Wie soll denn das in der Praxis aussehen?

Wenn ich mir ein Elektrogerät Online kaufe und nach 2 Monaten intensiver Nutzung feststelle, dass es nun doch nicht das ist was ich mir so vorgestellt habe ... also der Vertrag aus meiner Sicht nicht vollständig erfüllt wurde ... dann gebe ich es zurück und hole mir das Nächste?!

Das kann es ja wohl nicht sein.
 

Cartman

- Royal Clan Member -
Hm, jeder eurer Antworten wirft neue Fragen auf. Wie sieht es aus, wenn der User sofort einen 3-Monats-Zugang bucht??? Dann hat er drei Monate Zeit für ein "NEIN DANKE"?!
 

erotexter.com

- Premium Member -
Das wird alles immer komplizierter und verstrickter.



Wie soll denn das in der Praxis aussehen?

Wenn ich mir ein Elektrogerät Online kaufe und nach 2 Monaten intensiver Nutzung feststelle, dass es nun doch nicht das ist was ich mir so vorgestellt habe ... also der Vertrag aus meiner Sicht nicht vollständig erfüllt wurde ... dann gebe ich es zurück und hole mir das Nächste?!

Das kann es ja wohl nicht sein.

Bei dem von Dir angesprochenen Beispiel geht es um einen Kaufvertrag. Dieser ist erfüllt, wenn der Verkäufer dem Kunden das Gerät und der Kunde dem Verkäufer das Geld ausgehändigt hat. Dann ist der Vertrag abgeschlossen.

Für Geräte gilt meines Wissens weiterhin das alte 14-tätige Widerrufsrecht. Dieses dient ja dazu, daß der Kunde das online gekaufte Gerät zu Hause in die Hand nehmen und anschauen kann, wie er es auch in einem Ladengeschäft hätte können. Wenn es ihm dann nicht gefällt, kann er innerhalb von 14 Tagen seinen Widerruf erklären und das Gerät zurückschicken. Er darf es in der Zwischenzeit allerdings nicht gebrauchsgemäß in Betrieb nehmen bzw. muß dem Verkäufer die dadurch entstandene Wertminderung ersetzen.

Nach 2 Monaten kann er nur noch von der Gewährleistung Gebrauch machen, sofern das Gerät sich als fehlerhaft herausstellt. 6 Monate lang ab dem Zeitpunkt der Übergabe ist der Verkäufer dann in der Nachweispflicht, daß das Gerät zum Zeitpunkt der Lieferung einwandfrei war (was natürlich niemand nachweisen kann, weshalb jeder Händler das Gerät dann austauscht bzw. reparieren läßt), nach 6 Monaten kann der Kunde sich zwar immer noch 18 Monate lang auf die Gewährleistung berufen, allerdings ist er dann in der Beweispflicht, daß das Gerät bereits zum Zeitpunkt der Lieferung beschädigt war.

In Versandhandel mit physikalischen Gütern ist also alles in diesem Bereich relativ eindeutig geregelt. Bei digitalen Gütern und Dienstleistungen sieht es eben ganz anders aus, weil sich grade bei einem Abo z.B. aus meiner Sicht nicht klar sagen läßt, wann der Vertrag vollständig erfüllt ist: Wenn der Kunde die Zugangsdaten hat? Wenn er den ersten Zugriff machen konnte? Am Ende eines Monats?
 

archandha

- Premium Member -
Wenn ich mir ein Elektrogerät Online kaufe und nach 2 Monaten intensiver Nutzung feststelle, dass es nun doch nicht das ist was ich mir so vorgestellt habe ... also der Vertrag aus meiner Sicht nicht vollständig erfüllt wurde ... dann gebe ich es zurück und hole mir das Nächste?!

Nee, das betrifft "nur" Dienstleistungen. Die nächste Massage bestelle ich auch telefonisch und widerrufe dann kurz vor Ende ....
 

Jarez

- Premium Member -
Einen Idee um das ganze vielleicht ein wenig zu entschäften hätte ich ja:

Als Betreiber eines Mitgliederbereiches bzw. als Partnerprogramm Betreiber kann man von jedem Kunden mitloggen was er sich angesehen hat. So sieht man was der User sich ansieht. Durch den Gebrauch des Kundes entstehen ja immerhin Kosten, für die er (meiner Meinung nach) auch aufzukommen hat. Wenn er storniert muss er halt für seinen effektiven Verbrauch löhnen.

Da sind ja dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Der schaut ein User für 200 Euro Livecam und dann kommt er nach dem Motto: Oooooch, war doch nicht so das was ich mir vorgestellt habe ... storniert und Ende ....

Kann es ja wohl nicht sein.

Wenn ich ein Gerät kaufen und es weisst Spuren des Gebrauches (evtl. Kratzer) auf, denn muss ich doch dafür auch aufkommen und kann es nicht einfach nur zurück geben. Das bekommt der Händler nie als neu verkauft. So kenne ich es.
 
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