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Im Jaginforum hat RA Marko Dörre folgendes gepostet:
"Die Rundfunkkommission der Länder hat einen neuen Arbeitsentwurf zur Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV-AE) vorgelegt. Geplant sind u.a. die Neufassung der Reglungen zu Jugendschutzprogrammen (§ 11 JMStV-AE), verschärfte Vorschriften für Altersverifikationssysteme mit "Volljährigkeitsprüfung über eine persönliche Identifizierung" (§ 11 Absatz 6 JMStV-AE), die Einführung von Kennzeichnungen für bestimmte Online-Angebote (§ 12 JMStV-AE) sowie Bußgeldtatbestände bei Benennung eines Jugendschutzbeauftragten ohne Fachkunde oder unzureichenden Angaben (§ 24 Absatz 1 Nummer 8 und 8a JMStV-AE).
Arbeitsentwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV-AE) vom 7. Dezember 2009:"
http://www.doerre.com/jugendschutz/20091207_jmstv-ae.pdf
"Die Rundfunkkommission der Länder hat einen neuen Arbeitsentwurf zur Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV-AE) vorgelegt. Geplant sind u.a. die Neufassung der Reglungen zu Jugendschutzprogrammen (§ 11 JMStV-AE), verschärfte Vorschriften für Altersverifikationssysteme mit "Volljährigkeitsprüfung über eine persönliche Identifizierung" (§ 11 Absatz 6 JMStV-AE), die Einführung von Kennzeichnungen für bestimmte Online-Angebote (§ 12 JMStV-AE) sowie Bußgeldtatbestände bei Benennung eines Jugendschutzbeauftragten ohne Fachkunde oder unzureichenden Angaben (§ 24 Absatz 1 Nummer 8 und 8a JMStV-AE).
Arbeitsentwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV-AE) vom 7. Dezember 2009:"
http://www.doerre.com/jugendschutz/20091207_jmstv-ae.pdf