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Geil.der hier ist in bezug auf adultseiten besonders gut:
4. Verbot diskriminierender Bestimmungen
Bedingungen für den Zugang zu einer Dienstleistung, die auf der Staatsangehörigkeit oder
dem Wohnsitz des Dienstleistungsempfängers beruhende diskriminierende Bestimmungen
enthalten, sind nicht zulässig.
Naja, also würde ich sagen, dass dies den Adultbereich nun nicht so wirklich betrifft:
Ausgenommen sind Finanzdienstleistungen (z.B. Banken, Versicherungen, Kreditvermittlung),Notaren und Gerichtsvollziehern.
bestimmte Gesundheitsdienstleistungen, Dienstleistungen von Leihagenturen, privaten
Sicherheitsdiensten, audiovisuelle Dienstleistungen, Glücksspielaktivitäten, bestimmte soziale
Dienstleistungen und elektronische Kommunikationsdienste sowie Tätigkeiten von staatlichen
1. Wer genau ist von der Regelung betroffen?
Nach § 1 der DL-InfoV sind sämtliche Erbringer von Dienstleistungen betroffen, die in den
Anwendungsbereich der zugrundeliegenden EG-Richtlinie fallen. Die wichtigsten Bereiche sind
dabei:
• Handel und Vertrieb,
Naja, also würde ich sagen, dass dies den Adultbereich nun nicht so wirklich betrifft:
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Soll hier tatsächlich User geben, die nichts oder nur nebenbei etwas mit Adult zu tun haben.
... es gibt aber auch eine menge USER hier die erotik verkaufen