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mal wieder das lästige thema ...

Nicole

- Premium Member -
Naja, also würde ich sagen, dass dies den Adultbereich nun nicht so wirklich betrifft:

Ausgenommen sind Finanzdienstleistungen (z.B. Banken, Versicherungen, Kreditvermittlung),
bestimmte Gesundheitsdienstleistungen, Dienstleistungen von Leihagenturen, privaten
Sicherheitsdiensten, audiovisuelle Dienstleistungen, Glücksspielaktivitäten, bestimmte soziale
Dienstleistungen und elektronische Kommunikationsdienste sowie Tätigkeiten von staatlichen​
Notaren und Gerichtsvollziehern.
 

thommy

- Premium Member -

der hier ist in bezug auf adultseiten besonders gut:

4. Verbot diskriminierender Bestimmungen
Bedingungen für den Zugang zu einer Dienstleistung, die auf der Staatsangehörigkeit oder
dem Wohnsitz des Dienstleistungsempfängers beruhende diskriminierende Bestimmungen
enthalten, sind nicht zulässig.


viel spass im netz

thommy
 

mesh

- Premium Member -
der hier ist in bezug auf adultseiten besonders gut:

4. Verbot diskriminierender Bestimmungen
Bedingungen für den Zugang zu einer Dienstleistung, die auf der Staatsangehörigkeit oder
dem Wohnsitz des Dienstleistungsempfängers beruhende diskriminierende Bestimmungen
enthalten, sind nicht zulässig.
:D:D:D Geil.

"Unser System hat Sie als deutschen Staatsbürger identifiziert. Daher dürfen Sie nicht sofort durch Zahlung eines fest definierten Betrages unseren Mitgliederbereich betreten wie Staatsbürger anderer Länder sondern müssen erst diverse Prozeduren der Identifikationsverifizierung durchlaufen. Dies stellt selbstverständlich keine Diskriminierung aufgrund der Tatsache, daß Sie deutscher Staatsbürger sind, dar, sondern heißt für Sie, daß Sie einfach nur die Arschkarte gezogen haben, daß Sie der Bimbo unter den Europäern sind oder schlichtweg: shit happens.
Har!
Räusper.
Wir entschuldigen uns selbstverständlich für alle Unannehmlichkeiten und wünschen Ihnen weiterhin spritziges Vergnügen auf unseren jugendfreien Vorschauseiten."


Laß' ich ihn rein, mach' ich mich schuldig, laß' ich ihn draussen, auch.

"Keine Arbeit, kein Pass- kein Pass, keine Arbeit."

(Carl Zuckmayer, Der Hauptmann von Köpenick)
 

john-smith

- Premium Member -
Naja, also würde ich sagen, dass dies den Adultbereich nun nicht so wirklich betrifft:

Ausgenommen sind Finanzdienstleistungen (z.B. Banken, Versicherungen, Kreditvermittlung),
bestimmte Gesundheitsdienstleistungen, Dienstleistungen von Leihagenturen, privaten
Sicherheitsdiensten, audiovisuelle Dienstleistungen, Glücksspielaktivitäten, bestimmte soziale
Dienstleistungen und elektronische Kommunikationsdienste sowie Tätigkeiten von staatlichen​
Notaren und Gerichtsvollziehern.

da wäre ich mir nicht so sicher

1. Wer genau ist von der Regelung betroffen?
Nach § 1 der DL-InfoV sind sämtliche Erbringer von Dienstleistungen betroffen, die in den
Anwendungsbereich der zugrundeliegenden EG-Richtlinie fallen. Die wichtigsten Bereiche sind
dabei:
Handel und Vertrieb,

den du vetreibst zwangsläufig online erotik ...

naja zum glück brauch ich mir keinen kopf darüber zerbrechen....
 
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