steve88
- Premium Member -
Schreib doch diesem kunden dein angebot/schriftlich mit einer frist..
wenn er nicht darauf reagiert hast du was in der hand.
Wenn etwas von einem gericht kommt- und per einschreiben!
wenn er nicht darauf reagiert hast du was in der hand.
Wenn etwas von einem gericht kommt- und per einschreiben!
Hab ich doch geschrieben kommt vom Käuferschutz...
Ne also das lustige daran ist ja, ich hab bei meinen Kunden mind. 3-4 mal nachgefragt ob ALLES passt, mit einer Bestätigung via Skype!
Das Problem, bei einem Kunden war er war nicht zufrieden, ich bot ihm a) das selbe Produkt nochmal an oder b) das Ganze Geld zurück..hab von diesem Kunden nie mehr etwas gehört..
Waren halt virutelle Güter, das ist immer ein Problem, nun bin ich ja schlauer und verkauf sowas nicht mehr über Ebay.. :S