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KSP - Paypal

Stevie

- Premium Member -
Hab heute den 3 Brief von meinen Lieblingsanwälten bekommen und zwar von der KSP Hamburg ich möchte doch bitte meine Offenen Rechnungen begleichen.

Nagut ich hol dann mal etwas weiter aus, ich hab vor gut ~9 Monaten ein paar VIRTUELLE Güter verkauft. In etwa 2300 Euro, die ich privat verkauft habe, darunter waren etliche Spiele Accounts,Keys,Backlinks usw. ,sprich alles virtuelle Güter.
Hab das Ganze privat verkauft, also kein Geschäftskonto bei Ebay/Paypal..

Nachdem für mich Paypal der Größte "Schei*laden in der Ganzen IM Welt ist , ich jedoch PP für meine Verkäufe bei Ebay brauchte hab ich nachdem ich alles verkauft hatte was ich im Angebot hatte gleich wieder meinen Paypal Account geschlossen. (Hab auch meinen Email Account geschlossen von meinem PP Accoutn- somit keine Mails von PP)

Im April/Mai dieses Jahres bekam ich dann Post von meinen Lieblingsanwälten der KSP ich möchte doch bitte mein PP Konto wieder auf Null bringen, zuerst dachte ich mir WTF?! Hab doch gar kein PP mehr... Nach ein bisschen recherchieren, bin ich dann draufgekommen , durch den Käuferschutz von PP hat PP die Möglichkeit, mein Konto ins Minus zu setzen. Nagut na schön sollen die einfach mal machen, den a) zu einer Anklage bzw. vor Gericht wird/kann PP nicht gehen da es selbst gegen ein Bankrecht in der EU verstößt. Diese KSP kauft diese Datensätze von PP mit der Hoffnung, Leute einzuschüchtern und zur Zahlung aufzufordern.

Mitte Juni der nächste Brief, ich WÄRE doch so gut, BITTE die aufgeforderte Summe in Raten zu bezahlen. Da musste ich schon mal lachen. Den im ersten Schreiben "Zahlen SIE SOFORT! ODER WIR WERDEN WEITERE SCHRITTE GEGEN SIE EINLEITEN"...naja...


am 22.07 kam der nächste Brief, den hab ich mal fotografiert und hier eingefügt.
LOOOOOOOOOOOOL

Hier wird mir schon ein einmaliges Angebot gemacht..
:stupid:
Mich würde mal interssieren ob jemand von euch auch schon sowas "durchgemacht" hat.

Weiters sei zu erwähnen, ich habe leider keine Rechnung da ich es damals privat verkauft habe.:mad:
Mein Anwalt ist bereits informiert und sofort bereit Schritte einzuleiten.
Er meinte solange kein Mahnbescheid etc. kommen sollte getrost ignorieren, bei Mahnbescheid sofort Einspruch erheben.

Jemand Erfahrung ?!?:confused:
 

Captain

- Premium Member -
Jop..

Mahnbescheid bekommen, Kreuz bei Widerspruch gemacht, abgeschickt.

Danach war Ruhe .. es kam nichts mehr.. :D

C.
 

Cherry

- Premium Member -
Schreib' dem betrügerverein doch einfach, dass du kein deutsches bankkonto hast (so wie die ja nichtmal 'ne support email haben, die penner) - und fertig werden.

Mir ist eh schleierhaft, wie leute es schaffen, dort geld zurückbuchen zu lassen. Ich hatte das vor jahren mal versucht - ging nicht. Weil man schon gar nicht weiss wie man mit denen kontakt aufnehmen soll.
Paypal ist für mich keine option mehr.

Eine firma die nicht erreichbar ist, ist keine firma sondern hat was von mafia.
 

Stevie

- Premium Member -
Schreib' dem betrügerverein doch einfach, dass du kein deutsches bankkonto hast (so wie die ja nichtmal 'ne support email haben, die penner) - und fertig werden.

Mir ist eh schleierhaft, wie leute es schaffen, dort geld zurückbuchen zu lassen. Ich hatte das vor jahren mal versucht - ging nicht. Weil man schon gar nicht weiss wie man mit denen kontakt aufnehmen soll.
Paypal ist für mich keine option mehr.

Eine firma die nicht erreichbar ist, ist keine firma sondern hat was von mafia.

Es gibt ne Support Mail, es gibt nen "erreichbare" Telefonnummer, also völliger quatsch!

Na und wieso sollten die das Interessieren ob ichn deutsches konto habe oder nicht?!:stupid:

Und danke für die restlichen SINNVOLLEN Antworten:eek::eek:
 

Cherry

- Premium Member -
Weil in dem an dich gerichteten schreiben stand, dass ein vergleich nur möglich wäre, wenn du ein deutsches konto hast.
Viell. liest du mal deine eigene post bevor du hier rumkackst.
Sicherlich sinnvollere antworten gibt es womöglich in einem anwaltsforum.
Danke
 

Brainpurge

- Premium Member -
Einfach schreiben, dass du gegen jeden weiteren Mahnbescheid Widerspruch einlegen wirst und es in ihrem eigenen Ermessen liegt, ob sie die Kosten dafür jedes Mal selbst aufbringen möchten. Der Mahnbescheid wird mit Sicherheit ausbleiben :D

Gruß Brainpurge
 

Stevie

- Premium Member -
Einfach schreiben, dass du gegen jeden weiteren Mahnbescheid Widerspruch einlegen wirst und es in ihrem eigenen Ermessen liegt, ob sie die Kosten dafür jedes Mal selbst aufbringen möchten. Der Mahnbescheid wird mit Sicherheit ausbleiben :D

Gruß Brainpurge

Jup danke!
Gibts hier vl. irgendeine "Vorlage"? Dann würd ich mir sogar die Anwaltskosten sparen:eek:
 

Cherry

- Premium Member -
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit gebe ich Ihnen zur Kenntnis, dass ich gegen einen an mich gerichteten Mahnbescheid, Widerspruch einlegen werde.

Somit liegt es in Ihrem Ermessen, ob Sie, die dafür entstehenden Kosten selbst aufbringen möchten.

Mit freundlichen Grüssen



------------------------------
Halt' ich zwar für sinnlos solch ein schreiben schon im vorfeld zu schicken, weil's denen mit sicherheit wurscht ist was das kostet.
Ich würde denen ganz freundlich und förmlich meine neue adresse in Timbuktu mitteilen. Mit sicherheit wirkungsvoller.
 

Captain

- Premium Member -
Wieso ?? Sollen sie doch die kosten tragen.. das Pack kann garnicht genug Kosten bekommen..

Lass den Mahnbescheid kommen.. kostet dich nix..

C.
 

Stevie

- Premium Member -
Ah okay, vielen dank!!

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit gebe ich Ihnen zur Kenntnis, dass ich gegen einen an mich gerichteten Mahnbescheid, Widerspruch einlegen werde.

Somit liegt es in Ihrem Ermessen, ob Sie, die dafür entstehenden Kosten selbst aufbringen möchten.

Mit freundlichen Grüssen



------------------------------
Halt' ich zwar für sinnlos solch ein schreiben schon im vorfeld zu schicken, weil's denen mit sicherheit wurscht ist was das kostet.
Ich würde denen ganz freundlich und förmlich meine neue adresse in Timbuktu mitteilen. Mit sicherheit wirkungsvoller.

Weil in dem an dich gerichteten schreiben stand, dass ein vergleich nur möglich wäre, wenn du ein deutsches konto hast.
Viell. liest du mal deine eigene post bevor du hier rumkackst.
Sicherlich sinnvollere antworten gibt es womöglich in einem anwaltsforum.
Danke

Ich weis was hier steht danke, war nur die Einzugsermächtigung die NUR übern Deutsches Konto gehen würde
 

Perseus

- Premium Member -
Ich weiß nicht ob ich darauf überhaupt reagieren würde (solltest du im Recht sein!).
Jede Reaktion bekräftigt das Inkasso dass da jemand "zu Hause" ist, was wieder eine weitere Aktion hervor ruft.

Andreas
 

Brainpurge

- Premium Member -
Überhaupt nicht reagieren ist nicht immer ratsam, außerdem würde weiterhin Monat für Monat ein weiteres Schreiben eintreffen. Einfach das Schreiben fertig machen, dass du gegen einen und jeden weiteren Mahnbescheid Widerspruch einlegen wirst, da du die Schuld nicht anerkennst. Fertig

Gruß Brainpurge
 

Captain

- Premium Member -
Ich weiß nicht ob ich darauf überhaupt reagieren würde (solltest du im Recht sein!).
Jede Reaktion bekräftigt das Inkasso dass da jemand "zu Hause" ist, was wieder eine weitere Aktion hervor ruft.

Andreas

Auf einen Mahnbescheid MUSS man reagieren, sonst hat die mahnende Seite nach ablauf einer Frist von 14 Tagen einen vollstreckbaren Titel gegen dich.

Und den aus der Welt zu klagen bedeutet einiges an Aufwand.

Also einem Mahnbescheid IMMER wiedersprechen

C.
 

Perseus

- Premium Member -
Ich sprach auch nicht davon den Mahnbescheid zu ignorieren, das wäre in der Tat dumm ... Wobei auch dieser ignoriert werden könnte, beim Vollstreckungsbescheid sollte man aber spätestens Herr seiner Sinne sein.
 

Ice

Neues Mitglied
Logisch das man auf einen Mahnbescheid, der vom Gericht kommt, reagieren sollte.

Wenn ich es jedoch richtig sehe, ist das noch kein Mahnbescheid vom Gericht den er bekommen hat, sondern nur eine Mahnung (Mahnschreiben) bzw. ein Vergleichsangebot vom Inkasso.

Hier sollte man schon unterscheiden!

Und so sehe ich es wie Andreas was eine Reaktion darauf angeht.
 

Stevie

- Premium Member -
Nuja, das Problem ist ich bin den ganzen August auf Urlaub, sprich sollte da ein Mahnschreiben ins Haus flattern wäre dies wohl ziemlich übel, sollte ich gleich bei diesem Schreiben der Mahnung wiedersprechen bevor ich überhaupt eine bekomme?
 

Brainpurge

- Premium Member -
Schreib doch einfach:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die mir von ihnen zugesandte Forderung erkenne ich hiermit nicht an. Auf weitere Schreiben ihrerseits werde ich nicht reagieren und gegen eventuelle Mahnbescheide werde ich Widerspruch einlegen.

Mit freundlichen Grüßen

bla bla


Fertig :D

Gruß Brainpurge
 

Steve

- Premium Member -
Fragt sich eigentlich gar keiner, wo die Forderung überhaupt herkommt?

Die normalen Empfangsgebühren können es bei dieser Summe nicht sein. Bleibt also eigentlich nur der Käuferschutz, den ein oder mehrere Käufer in Anspruch genommen haben.

Und sollten diese Forderungen berechtigt sein, hat man gefälligst die Eier in der Hose zu haben und die Forderung begleichen. Punkt.
 

Stevie

- Premium Member -
Fragt sich eigentlich gar keiner, wo die Forderung überhaupt herkommt?

Die normalen Empfangsgebühren können es bei dieser Summe nicht sein. Bleibt also eigentlich nur der Käuferschutz, den ein oder mehrere Käufer in Anspruch genommen haben.

Und sollten diese Forderungen berechtigt sein, hat man gefälligst die Eier in der Hose zu haben und die Forderung begleichen. Punkt.

Hab ich doch geschrieben kommt vom Käuferschutz...

Ne also das lustige daran ist ja, ich hab bei meinen Kunden mind. 3-4 mal nachgefragt ob ALLES passt, mit einer Bestätigung via Skype!

Das Problem, bei einem Kunden war er war nicht zufrieden, ich bot ihm a) das selbe Produkt nochmal an oder b) das Ganze Geld zurück..hab von diesem Kunden nie mehr etwas gehört..
Waren halt virutelle Güter, das ist immer ein Problem, nun bin ich ja schlauer und verkauf sowas nicht mehr über Ebay.. :S
 
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