Professionelle Flirt-SMS-Chats sind nach Ansicht des Flensburger Amtsgerichtes Betrug. Mit dieser Begründung verurteilte das Gericht eine 36-jährige Mitarbeiterin eines Call-Centers zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Das Urteil ist rechtskräftig, bestätigte Gerichtssprecher Sönke Bahnsen am Montag der Deutschen Presse-Agentur dpa auf Anfrage. Die Frau ist laut Urteil der Beihilfe zum Betrug schuldig. Sie arbeitete als Teamleiterin in einer von sechs Hauptfirmen, über die laut Gericht die Abzocke betrieben wurde. Die mutmaßlichen Firmenchefs müssen sich in Kiel vor dem Landgericht wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrugs verantworten.
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