interessante sicht... hab auch noch nie gehört das ein schauspieler verlangen würde/könnte das einer seiner 10 jahre alten filme nichtmehr gezeigt werden darf.. weil er ihm nichtmehr gefällt.. oder wo anders unter vertrag ist.. oder das selbe bei musikern.. hm. also liegs schon sehr an den agb der portale...
also in deutschland KÖNNTE der das nach geltendem urheberrecht. ABER er muss halt für den dadurch entstandenen schaden aufkommen und zu dem schaden gehört ggf. auch das geld das er selbst dafür bekommen hat (zum beispile vorschüsse), weil er den vetrag ja quasi rückgängig damit macht.
in USA ist das sowieso nicht möglich weil man da urheberrechte verkaufen kann (in DE ebenfalls nicht möglich).
würden sich die portalbetreiber hier besser absichern, dann kann man so einem viech sogar noch das von den seiten nehmen in rechnung stellen incl. aller aufwändungen die entstanden sind um ein LANGFRISTIGES geschäft in die wege zu leiten.
ich bin mir ziemlich sicher, dass danach keine mehr so einfach zu so etwas auffordern würde, wenn mal die erste dabei eine 7-stellige klage verloren hat. es sei denn sie hat nen millionär geheiratet, der ihr den spass dann gern finanziert.
urheberrecht schützt nicht alleine den urheber oder rechteinhaber sondern auch den rechteverwerter incl. des rattenschwanzes der sich auf dessen zusage in kosten und arbeit stürzt.
kann man aber alles nachlesen bevor man geschäfte mit wanderameisen macht:
HIER
viel spass im netz
thommy