Was ist neu?
Digital Marketing & Webmaster Forum

Digital Marketing, Internet-Technologien, Metaverse und mehr interessieren Dich? Registriere Dich gleich kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald Du angemeldet bist, kannst Du loslegen, Themen und Beiträge veröffentlichen und mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten! Wir wünschen Dir einen anregenden Austausch!

Für Webshops gesetzl. wichtig

harald

- Premium Member -
Hi
mal wieder ne Änderung im Fernabsatzgesetz.
Für den ein oder anderen noch unbekannt aber sollte angepasst werden.

§ 312 e Wertersatz bei Fernabsatzverträgen

(1) Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren hat der Verbraucher abweichend von § 357 Absatz 1 Wertersatz für Nutzungen nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur dann zu leisten,

1. soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und

2. wenn er zuvor vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen und nach § 360 Absatz 1 oder 2 über sein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt worden ist oder von beidem anderweitig Kenntnis erlangt hat.

Quelle: Internetrecht - neue-widerrufsbelehrung-2011

gruss
 
Oben