@mesh
Im Falle Amazon, so sie denn tatsächlich eine Banklizenz haben (weis ich nicht), wäre das eine der Ausnahmen, die das Persogesetz vorsieht - eine andere wäre Telekommunikation, soweit ich das verstanden habe. Die beiden, also Bank und TK, sind per Gesetz sogar verpflichtet, sich mittels Persokopie (quasi) die Identität bestätigen zu lassen, dürfen die Kopien aber wohl dennoch nicht speichern. Die Telekom regelt das bisweilen über das PostIdent-Verfahren, soviel ich weis und ich bin mir nicht sicher, meine aber, dass ich für meinen KabelDeutschland-Anschluss seinerzeit auch zur Post musste, um mich dort via Postident zu verifizieren. Das Eröffnen eines Onlinekontos bei der Postbank läuft meines Wissens auch nur über Postident.
Das Postidentverfahren als solches ist ja genau zu diesem Zweck "erfunden" worden. So bestätigt der Postbeamte (damals waren es ja in der Tat noch welche) ja mit seiner Unterschrift auf dem Wisch, dass vor ihm exakt die Person in natura gestanden hat, die sich mittels echtem Ausweis auszuweisen gedacht hat.
@SaM
Wie gesagt: laut RA ist das FA eben ausdrücklich keine der o.g. Ausnahmen und kann also eigentlich von keinem PP verlangen, dass sie solche Kopien vorlegen. Dass sie es offenbar dennoch tun, steht auf einem anderen Blatt. Wo kein Kläger, da kein Richter und bei der Behörde gilt nach wie vor die Weisheit, dass das, was man schon immer so gemacht hat, auch weiterhin so gemacht wird.
@MisterAustria
Solch ein Zeckmeck kenne ich aber auch nur aus dem Adultbereich. Ich bin nonadult bei diversen PPs als Webmaster gemeldet (Versicherung, Kredit usw.) und musste bei keinem irgendwas nachweisen (also jedenfalls nicht, dass mir das jetzt so adhoc einfallen würde). Schriftliche Verträge gibt es, klar. Unterschrift genügte bis dato aber - in Kombination mit meiner Steueridentnummer scheint das auch alles zu sein, was zur Verifikation genügt.