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Ausweiskopie für PPs etc.

MisterAustria

- Premium Member -
lass den pp doch den nebenverdienst.. wie soll man sonst pässe von real existierenden personen nachmachn mit passnummer usw... und übern balkan verkaufen wenn man keine so tollen kopie vorlagen hat? :D
wobei man das nun als sarkasmus verstehn sollte...
was ich damit sagen will... einer privatfirma passkopien zu geben is schon etwas unüblich und problematisch..
wobei man hier wieder unterscheiden muss ob man die kopie einem zahnarzt oder dem nächstbesten puff gibt..

MA
 

HornyGuy

- Premium Member -
1. Wenn ein Programmanbieter eine Ausweiskopie anfordert heisst das ja noch lange nicht, das sie diese einscannen bzw. speichern
2. Es wird niemand gezwungen, sich bei einem Programmanbieter anzumelden - in Deutschland gibts für sowas ja alternativ Hartz4
 

Schmutziger alter Mann

- Premium Member -
Ich hatte diese Diskussion letztens mit meiner Steuerberaterin. Diese werden nämlich vom Finanzamt gezwungen sich den Ausweiß zeigen zu lassen und eine Kopie in die Akten zu legen. So zwingt der Staat also unbescholtene Bürger zu Ordnungswidrigkeiten. So ist es eben, wenn die rechte Hand nicht weiß, was die Linke macht.
 

Steve

- Premium Member -
@HG

Der alte Mann hat's richtig erkannt: es geht gar nicht primär darum, dass das PP die Kopie einscannt oder speichert, sondern schlicht darum, dass sie den Webmaster vor die Wahl stellt:

Entweder du verstößt gegen das Gesetz (Personalausweisgesetz) und wir lassen dich rein oder du bleibst draussen vor der Tür. Denn schon das Erstellen der geforderten Kopie (also nicht erst das speichern derselben) ist rechtlich "poblematisch".

Derbe übertrieben könnte man sagen: Anstiftung zu einer Straftat...
 

mesh

- Premium Member -
Ich hatte diese Diskussion letztens mit meiner Steuerberaterin. Diese werden nämlich vom Finanzamt gezwungen sich den Ausweiß zeigen zu lassen und eine Kopie in die Akten zu legen. So zwingt der Staat also unbescholtene Bürger zu Ordnungswidrigkeiten. So ist es eben, wenn die rechte Hand nicht weiß, was die Linke macht.
Die rechte Hand und die linke arbeiten formidabel zusammen sonst könnte die rechte nicht Geld an die linke geben, die das dann wieder irgendwohin abpumpt.
Das Finanzamt hat hoheitliche Rechte, das hat mit Privatwirtschaft eigentlich nix zu tun...
 

thommy

- Premium Member -
@HG

Der alte Mann hat's richtig erkannt: es geht gar nicht primär darum, dass das PP die Kopie einscannt oder speichert, sondern schlicht darum, dass sie den Webmaster vor die Wahl stellt:

Entweder du verstößt gegen das Gesetz (Personalausweisgesetz) und wir lassen dich rein oder du bleibst draussen vor der Tür. Denn schon das Erstellen der geforderten Kopie (also nicht erst das speichern derselben) ist rechtlich "poblematisch".

Derbe übertrieben könnte man sagen: Anstiftung zu einer Straftat...
nein die kopie an sich ist nicht verboten. nur das einscannen.

wenn das ding also ausgedruckt und die der scan danach vernichtet wird ist alles gut.

die PPs machen das auch nicht aus jux und dollerei, sondern weil die vom finanzamt dazu verdonnert werden.

aber eben in diesem urteil geht es im prinzip um datenspeicherung. eine fotokopie ist keine datenspeicherung.

viel spass im netz

thommy
 

Schmutziger alter Mann

- Premium Member -
Es geht glaube ich auch um die Nummer auf dem neuem Ausweiß, da man allein mit dieser Nummer schon Schabernack treiben können soll. Wird diese Nummer geschwärzt sollte es wohl kein Problem sein.
 

Steve

- Premium Member -
Kopie darf nicht verlangt werden

Aus der Begründung zum Gesetzesentwurf ergibt es sich ausdrücklich, dass das Scannen, Kopieren oder sonstige elektronische Ablichten von Ausweisdokumenten durch Dritte grundsätzlich unzulässig ist. Darin heißt es: “§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. […] Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung (“scannen”) von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden.”
Das grundsätzliche Kopierverbot gilt überall dort, wo kein anderes Gesetz dies ausdrücklich verlangt oder erlaubt.

Ich habe grad mit meinem RA drüber gesprochen: ich selbst darf eine Kopie anfertigen (wobei auch das schon umstritten scheint) und diese Kopie bei mir zuhause für eventuelle Notfälle (Perso wurde geklaut, ist verbrannt, what ever) aufbewahren. Gebe ich diese Kopie aus der Hand und es wird damit Schabernack (Identitätsdiebstahl) betrieben, bin ich (in erster Instanz) vollhaftend. Die ständige Rechtsprechung geht in dem Fall von grober Fahrlässigkeit aus.
Die Kopie als solches ist seiner Aussage nach ohnehin Schwachsinn, da sie als Identitätsnachweis nicht behördlich anerkannt ist. Dazu müsste die Kopie notariell beglaubigt sein. Und selbst dann ist eine behördliche Anerkennung nicht per se gegeben (selbiges gilt wohl für einen Reisepass und auch den Führerschein), da im Falle eines Verlustes ein vorläufiger Personalausweis zu beantragen ist, bei dessen Beantragung der Verlust des Originaldokumentes anzuzeigen ist (habe ich vor 4 Jahren selber durch das Prozedere).
Diese gesetzlichen Regelungen betreffen alle Formen und Ausführungen des Persos - also sowohl den neuen, als auch den alten.
Weiter: das FA ist NICHT berechtigt, zum Zwecke der Identitätsfeststellung eine solche Kopie zu fordern (was aus Gründen der Nichtanerkennung von Kopien als Identitätsnachweis ohnehin keinen Sinn macht). Im Falle einer angezweifelten Identität, ist diese bei Meldebehörden, der Polizei, einem Amtsgericht oder mithilfe anerkannter Methoden (PostIdent zum Beispiel) nachzuweisen.
Sein O-Ton: soviel zur Theorie und nun zur Praxis: es interessiert keinen!
Womit du zwar grundsätzlich Recht hast aber im Grunde doch wieder nicht :D
Mal zum Thema Identitätsdiebstahl: unser RA (deswegen kenne ich einen, der sich mit sowas auskennt) durfte letztes Jahr etliche Schreiben an diverse Inkassobuden verfassen, nachdem ein Gaunerpäärchen sich die Daten meiner Holden (Name und Geburtsdatum, nebst ehemaliger Wohnanschrift) hergenommen hat und damit im Jahr 2012 bei diversen deutschen Versandhäusern Schwarzbestellungen in Höhe eines mittleren 5stelligen Betrages durchgeführt hat.
Nachdem die Rechnungen nicht bezahlt wurden und auch die Mahnungen erfolglos blieben, war dann das örtliche Einwohnermeldeamt so nett und hat den Inkassobuden die jetzige Wohnanschrift der Schuldnerin - also meiner Holden - mitgeteilt, woraufhin wir beinahe täglich mit netten Schreiben und Forderungen konfrontiert wurden und nachweisen mussten(!), dass diese an die falsche Adresse gingen. Selbst, als die mit dem Fall betraute Staatsanwaltschaft den Versandhäusern mitteilte, dass sie in diesen Fällen wegen Identitätsdiebstahl in mehreren Fällen (mein Weib war also nicht das einzige Opfer) und wegen Betruges in mehr als 100 Fällen (!) ermitteln würde, musste mein RA mit einigen dieser Buden mehrfach und mitunter recht heftig streiten (und in einem Fall sogar Strafanzeige wegen Nötigung stellen, nachdem die Schreiben dieser Bude jeglichen Rahmen des Erträglichen gesprengt hatten), bis da mal halbwegs Ruhe eingetreten war.
Auf den Kosten bleibe ich wohl sitzen!
Also ich schicke ganz sicher KEINE Ausweiskopie irgendwo mehr hin - auch zum besten PP nicht!
 

MisterAustria

- Premium Member -
der haken an der sache is nur das pp die sowas verlangen nicht in DE sitzen.. somit muss man selber entscheiden ob man sich darauf einlässt..
und ohne ein pp direkt ansprechen zu wollen... da werden kopien aller wm dokumente im webmaster account gespeichert und können dort angesehn und runtergeladen werden...
das is vielleicht nicht der beste ansatz sowas vor eventuellen zugriff dritter zu schützn..

MA
 

mesh

- Premium Member -
@steve - du kannst ja einfach mal gegen ein PP klagen, wenn du nix anderes zu tun hast :D
Dann würde ich es gleich mit richtig KAWUMM! machen und Amazon verklagen.
Da verlangt man nämlich jetzt von Händlern Unterlagen zur Verifikation da Amazon offenbar in den Besitz einer Banklizenz gekommen ist und nun gewisse Mindestvorgaben erfüllen muß.
Neben dem Perso kommen dann auch Forderungen nach einer aktuellen Stromrechnung sowie Gewerbenachweis, der nicht älter als 90 Tage sein darf: nur kriegt man sowas nicht mal eben so. Und dann noch 'ne Buchung mit Code für 2 Cent gemacht bei Leuten, die seit 10 Jahren oder länger bereits Kohle von Amazon auf's Konto bekommen. Beschallert, Dein Name sei Amazon.
Ausserdem geht das alles in die Hände einer Firma, die in Stasiland 3.0 Houm Of Se Frie den Firmensitz hat, man liefert also treu und brav alles beim Großen Bruder ab.
Von der Soffjettunion lernen heißt siegen lernen!
 

Schmutziger alter Mann

- Premium Member -
Das grundsätzliche Kopierverbot gilt überall dort, wo kein anderes Gesetz dies ausdrücklich verlangt oder erlaubt.

Die deutschen PP's die dies verlangen werden sehr wahrscheinlich vom Finanzamt dazu getrieben und da greift dann wieder der Spruch da oben.
 

HornyGuy

- Premium Member -
Neben dem Perso kommen dann auch Forderungen nach einer aktuellen Stromrechnung sowie Gewerbenachweis, der nicht älter als 90 Tage sein darf: nur kriegt man sowas nicht mal eben so
Das ganze nennt sich Compliance-Prüfung und hat mit der angesprochenen Thematik rein gar nix zu tun- wenn ich mir hier täglich so einige Beiträge ansehe, sollten die PPs im Adultbereich vielleicht auch mal über solche Dinge nachdenken - das spart nämlich jede Menge Stress und Ärger mit Leuten, die mehr kosten als das sie bringen

Und sorry - aber wer nicht fähig ist EINMALIG eine aktuelle Stromrechnung und einen aktuellen Gewerbenachweis beizubringen, der ist halt in der Selbstständigkeit absolut falsch dran
 

Schmutziger alter Mann

- Premium Member -
Also ich könnte keine Stromrechnung beibringen, auch keine Gasrechnung. Ein Pfandbon von Lidl vielleicht, aber da steht wieder mein Name nicht drauf. Und was heißt ein aktueller Gewerbenachweis? Einen gültigen würde ich ja noch verstehen, mein Gewerbeschein ist von 95. Dann diese nachweise vom Steuerberater aus dem die Steuernummer hervorgehen muss, meine Steuerberaterin lässt sich so etwas natürlich bezahlen, der eine will das so, dem anderen ist es anders lieber. Es muss doch als Partner genügen, dass ich denen meine Steuernummer gebe. In jedem Großmarkt bekomme ich mit einem Blatt Briefpapier eine Einkaufsermächtigung. Und wie machen es die, die ohne den ganzen Quatsch auskommen?
 

MisterAustria

- Premium Member -
das kommt eben dabei raus wenn bürokratie und amtsblödheit aufeinander treffen..
würde man firmen nicht grundsätzlich dafür verantwortlich machn mit wem sie geschäfte machen oder besser gesagt würde man klare grenzen ziehn in wie weit ein unterehmen dafür verantwortlich ist bzw. wie weit es zumutbar ist partner zu prüfen um seine sorgfaltspflicht erfüllt zu haben wäre das alles kein thema..! im grunde müsste nur die bekanntgabe von steuernummer und kontodaten die aufn selben namen lauten reichen um sich schadlos zu halten wenn dann doch was nicht stimmt.! aber das müsste dann sache des FA sein dem auf den grund zu gehn..
im grunde bedeutet das, daß alle dokumente/nummern die man jetzt als selbständiger bekommt um irgendwas nachzuweisen wertlos sind weil man zur bestätigung dieser zusätzlich absurde private dokumente/rechnungen beifügen muss um das nochmal zu bestätigen..! da hakts ja grundsätzlich irgendwo! und solche privaten dinge haben bei ebenso privaten unternehmen nichts zu suchen.
da fehlt nur noch das man ein nacktfoto hinschicken muss um zu bestätigen das man ein mann ist....
horny is sicher der erste ders macht :D

MA
 

Steve

- Premium Member -
@mesh

Im Falle Amazon, so sie denn tatsächlich eine Banklizenz haben (weis ich nicht), wäre das eine der Ausnahmen, die das Persogesetz vorsieht - eine andere wäre Telekommunikation, soweit ich das verstanden habe. Die beiden, also Bank und TK, sind per Gesetz sogar verpflichtet, sich mittels Persokopie (quasi) die Identität bestätigen zu lassen, dürfen die Kopien aber wohl dennoch nicht speichern. Die Telekom regelt das bisweilen über das PostIdent-Verfahren, soviel ich weis und ich bin mir nicht sicher, meine aber, dass ich für meinen KabelDeutschland-Anschluss seinerzeit auch zur Post musste, um mich dort via Postident zu verifizieren. Das Eröffnen eines Onlinekontos bei der Postbank läuft meines Wissens auch nur über Postident.

Das Postidentverfahren als solches ist ja genau zu diesem Zweck "erfunden" worden. So bestätigt der Postbeamte (damals waren es ja in der Tat noch welche) ja mit seiner Unterschrift auf dem Wisch, dass vor ihm exakt die Person in natura gestanden hat, die sich mittels echtem Ausweis auszuweisen gedacht hat.

@SaM

Wie gesagt: laut RA ist das FA eben ausdrücklich keine der o.g. Ausnahmen und kann also eigentlich von keinem PP verlangen, dass sie solche Kopien vorlegen. Dass sie es offenbar dennoch tun, steht auf einem anderen Blatt. Wo kein Kläger, da kein Richter und bei der Behörde gilt nach wie vor die Weisheit, dass das, was man schon immer so gemacht hat, auch weiterhin so gemacht wird.

@MisterAustria

Solch ein Zeckmeck kenne ich aber auch nur aus dem Adultbereich. Ich bin nonadult bei diversen PPs als Webmaster gemeldet (Versicherung, Kredit usw.) und musste bei keinem irgendwas nachweisen (also jedenfalls nicht, dass mir das jetzt so adhoc einfallen würde). Schriftliche Verträge gibt es, klar. Unterschrift genügte bis dato aber - in Kombination mit meiner Steueridentnummer scheint das auch alles zu sein, was zur Verifikation genügt.
 

mesh

- Premium Member -
Und sorry - aber wer nicht fähig ist EINMALIG eine aktuelle Stromrechnung und einen aktuellen Gewerbenachweis beizubringen, der ist halt in der Selbstständigkeit absolut falsch dran
1. Die wollen den aktuellen Gewerbeschein in einer Version, nicht älter als 90 Tage PLUSden Originalgewerbeschein der ersten Anmeldung.
a) meine erste Anmeldung ist über 30 Jahre her, dazwischen liegen 4 Umzüge, 2 Wasserschäden und schreddern was das Zeug hält weil einem die Pappe sonst in die Geschäftsräume gewachsen wäre. Das Ding habe ich ebensowenig wie meinen ersten selbstverdienten Taler. Und aktuelle Gewerbenachweise stellt meine Behörde nicht aus. Isso.
b) meine Stromrechnung hat eine andere Adresse als meine Firmen-Hausanschrift.
Bin ich jetzt falsch in der Selbständigkeit nach über 30 Jahren wg. Formularscheiße?
Sorry, leider Stuss.
 

swiat

- Royal Clan Member -
Stromrechnung kann ich auch keine nachweisen, da ich einen Pauschalpreis bezahle, was ich an Wasser,Heizung und Strom verbrauche interessiert niemanden.

Welches deutsches PP verlangt denn eine Pass-/Ausweiskopie?

Sexmoney und einige andere, kenne ich aus dem Nonero so gar nicht, die wollen bestenfalls einen G Schein sehen, aber selbst sowas ist selten.
 
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