Globi
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man kanns auch uebertreiben .....
Die Button-Lösung: Was gilt ab 01.08.2012?
Insofern soll der Button mit der Beschriftung “zahlungspflichtig bestellen” versehen sein. Ebenso sind die Formulierungen “kostenpflichtig bestellen” oder “kaufen” rechtssicher. Die bloße Beschriftung “bestellen” hingegen genügt den Anforderungen nicht und ist demnach wettbewerbswidrig
Die Button-Lösung: Was gilt ab 01.08.2012?