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Ermitlungsverfahren Viagra & Co.

Captain

- Premium Member -
Jeder hat seine Vergangenheit.. und die gehört ihm.. Und sowas bewertet man nicht wenn man es nur aus dem Netz hat. Am besten ist es eh sich immer selber eine Meinung zu bilden..

Zudem hängt mir das ganze Thema zu den Ohren raus. Nur diese ewigen Wiederholungen geben diesem Thema eine Wertigkeit die es nicht verdient

C.

Ps. und wer ohne Makel sei, der werfe den ersten Stein.
 

six

- Premium Member -
Jeder hat seine Vergangenheit.. und die gehört ihm.. Und sowas bewertet man nicht wenn man es nur aus dem Netz hat. Am besten ist es eh sich immer selber eine Meinung zu bilden ...
Ps. und wer ohne Makel sei, der werfe den ersten Stein.

Korrekt!

Gruß,
Six
 

Captain

- Premium Member -
Selbst erzählen ist aber eine andere Sache die dann von ihm selber gewollt ist.

Cherrys aussage war einfach nur DRECK !!! Sowas macht man nicht.

C.

ps. ich glaube Tommy hat recht in Hinsicht auf dein Wesen - Cherry

Es weht jedoch auch ein Hauch von Stolz und Wehmut durch den Raum, wenn er die Geschichte selbst erzählt. Ist ja nun auch kein sooo großes Geheimnis.
 

Schmutziger alter Mann

- Premium Member -
Naja, vier Jahre für einen Boss, dann darf der Webmaster der damit in 4 Jahren leider nie die Auszahlungsgrenze erreicht hat ja mit mehr rechnen :mad:
Wir sehen uns dann im Zuchthaus *Freude*
 

derregenmacher

- Premium Member -
Das zweite Jahr ohne Anklageschrift neigt sich dem Ende entgegen. Entweder wird hier sehr gründlich ermittelt, so dass dabei erfolgversprechende Anklageschriften rauskommen, oder aber man hat noch nicht genug in der Hand, um jetzt Anklage erheben zu wollen.

Bin auch mal gespannt wie das organisatorisch bewerkstelligt werden soll. Bei so vielen Verdächtigen und zukünftig Angeklagten, da kann nicht jedem einzeln der Prozess gemacht werden, bei den unmengen an Akten, Beweismitteln, dem ganzen Umfang der Sache, das wird ein Landgericht sein. Wo gibts einen so großen Gerichtssaal? Wieviele Verhandlungstage wirds geben?
 

derregenmacher

- Premium Member -
in nürnberg :)

viel spass im netz

thommy

Haha, der war gut. Aber im ernst, wenn ich die Liste mal kurz überschlage komm ich da auf +/- 20 Personen, bei denen Maßnahmen zum Dinglichen Arrest (wohl in Kombination mit der Hausdurchsuchung) durchgeführt worden sind. Dann kommen noch die dazu, die nicht besucht worden sind, aber gegen die strafprozessuale Maßnahmen eingeleitet worden sind. Gehen wir mal davon aus, dass "nur" 25 Personen angeklagt werden... die, + 25 Strafverteidiger, dann noch die Staatsanwälte, Zeugen, Sachverständigen, Richter... da braucht man schon nen großen Saal (in Potsdam).
 

thommy

- Premium Member -
Haha, der war gut. Aber im ernst, wenn ich die Liste mal kurz überschlage komm ich da auf +/- 20 Personen, bei denen Maßnahmen zum Dinglichen Arrest (wohl in Kombination mit der Hausdurchsuchung) durchgeführt worden sind. Dann kommen noch die dazu, die nicht besucht worden sind, aber gegen die strafprozessuale Maßnahmen eingeleitet worden sind. Gehen wir mal davon aus, dass "nur" 25 Personen angeklagt werden... die, + 25 Strafverteidiger, dann noch die Staatsanwälte, Zeugen, Sachverständigen, Richter... da braucht man schon nen großen Saal (in Potsdam).

es sind VIEL mehr alleine in DE....

und international wissen es die götter.

viel spass im netz

thommy
 

derregenmacher

- Premium Member -
*Rülps*
In diesem Fall heißt das Zauberwort Strafbefehl. Da brauchen sie keinen Gerichtssaal für.

Naja nicht für alle, denn...

Strafbefehl ist möglich bis maximal 1 Jahr Freiheitsstrafe und grundsätzlich nicht bei Verbrechen.

Für die meisten hier steht aber der banden- und gewerbsmäßige Betrug (§ 263 Betrug (5)) im Raum, und da fängt die Mindestfreiheitsstrafe bei einem Jahr an. Dazu kommt der Verstoß gegen das AMG sowie in vielen Fällen Steuerhinterziehung, was wohl gleich mit abgehandelt werden wird.

Aber Strafbefehle kann es natürlich für die "kleinen" Beschuldigten geben, der Rest trifft sich vor Gericht.
 

Captain

- Premium Member -
Naja nicht für alle, denn...

Strafbefehl ist möglich bis maximal 1 Jahr Freiheitsstrafe und grundsätzlich nicht bei Verbrechen.

Für die meisten hier steht aber der banden- und gewerbsmäßige Betrug (§ 263 Betrug (5)) im Raum, und da fängt die Mindestfreiheitsstrafe bei einem Jahr an. Dazu kommt der Verstoß gegen das AMG sowie in vielen Fällen Steuerhinterziehung, was wohl gleich mit abgehandelt werden wird.

Aber Strafbefehle kann es natürlich für die "kleinen" Beschuldigten geben, der Rest trifft sich vor Gericht.

Ach ich hab keine Lust mehr auf so nen fachlichen Unsinn zu antworten.. Regt mich nur auf.

Einfach abwarten und Tee trinken

C.
 

derregenmacher

- Premium Member -
Ach ich hab keine Lust mehr auf so nen fachlichen Unsinn zu antworten.. Regt mich nur auf.

Einfach abwarten und Tee trinken

C.

NICHTS an meiner Aussage zum Strafbefehl ist falsch.

- Strafbefehl bis max. 1 Jahr zur Bewährung.
- Nur bei Vergehen möglich!
- Banden- und Gewerbsmäßiger Betrug wird mit einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe bestraft, was den Tatbestand zum Verbrechen anhebt.
- Banden- und Gewerbsmäßiger Betrug ist genau das, weswegen in erster Linie gegen die meisten hier im Verfahren Beteiligten ermittelt wird.

Bist du Beschuldigter? Hast du Akteneinsicht? Hast du die Sache mit einem Strafverteidiger besprochen? Ich, ja, ja, ja.
 

MisterAustria

- Premium Member -
was mich wundert ist das ein T6 pp über das man die pillen auch bewerben konnte noch existiert.. ich hab damals alle nummern von denen ausgebaut weil ich dachte da wird man wohl nichtmehr lange kohle bekommen.. aber scheinbar haben die bis jetzt alles überstanden...

MA
 

Captain

- Premium Member -
NICHTS an meiner Aussage zum Strafbefehl ist falsch.

- Strafbefehl bis max. 1 Jahr zur Bewährung.
- Nur bei Vergehen möglich!
- Banden- und Gewerbsmäßiger Betrug wird mit einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe bestraft, was den Tatbestand zum Verbrechen anhebt.
- Banden- und Gewerbsmäßiger Betrug ist genau das, weswegen in erster Linie gegen die meisten hier im Verfahren Beteiligten ermittelt wird.

Bist du Beschuldigter? Hast du Akteneinsicht? Hast du die Sache mit einem Strafverteidiger besprochen? Ich, ja, ja, ja.

In einem Forum schreibe ich garnix zu solchen Sachen.

C.

ps. kannst mir ja mal ne pm senden
 

redbusiness

- Premium Member -
was mich wundert ist das ein T6 pp über das man die pillen auch bewerben konnte noch existiert.. ich hab damals alle nummern von denen ausgebaut weil ich dachte da wird man wohl nichtmehr lange kohle bekommen.. aber scheinbar haben die bis jetzt alles überstanden...

MA

hi

also wenn du pc meinst, die haben zum glück die kurve rechtzeitig gekriegt und den dreck wieder aus dem programm genommen...

mfg
 
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