Cartman
- Royal Clan Member -
Der Europäische Gerichtshof hat eine sehr bedenkliche Entscheidung zum Thema Urheberrecht gefällt. Der Dänische Clipping Service Infopaq wurde vom Verlag Danske Dagblades Forening (DDF) verklagt, weil dieser die Zeitungsseiten einscannte, per OCR in TXT verwandelte und die Stichworte mit jeweils fünf Wörtern vorher und nachher als Zitat an seine Kunden weiterleitete. Die wollen nämlich wissen, was über sie geschrieben wird, ohne dazu sämtliche Zeitungen lesen zu müssen; das macht dann üblicherweise der Clipping Service. Infopaq berief sich auf die urheberrechtliche Ausnahme der “vorübergehenden” Kopie, aber der Gerichtshof bestand darauf, dass ab einem Ausdruck auf Papier die Kopie nicht mehr vorübergehend sei. Die Klage wurde zurück an ein nationales Gericht verwiesen.
Das Problem dabei: Wie lange darf ein Zitat denn noch sein, bis Gebühren an den Verlag fällig werden? Von welchen der eigentliche Urheber natürlich nichts zu sehen bekommt, weil man ihn mit einer Pauschalzahlung abspeist? Das Einbremsen dieses zunehmenden Urheberrechtsmissbrauchs wird immer wichtiger, sonst läuft unsere Gesellschaft in einen Kollaps.
Das Problem dabei: Wie lange darf ein Zitat denn noch sein, bis Gebühren an den Verlag fällig werden? Von welchen der eigentliche Urheber natürlich nichts zu sehen bekommt, weil man ihn mit einer Pauschalzahlung abspeist? Das Einbremsen dieses zunehmenden Urheberrechtsmissbrauchs wird immer wichtiger, sonst läuft unsere Gesellschaft in einen Kollaps.
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http://www.out-law.com//default.aspx?page=10205