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MwSt-Sätze bei ausländischen Shopkunden

Steve

- Premium Member -
Gehen wir mal von folgendem Konstrukt aus:

in D ist ein Webshop angesiedelt, der komplett nach deutschen Recht arbeitet (also Inhaber in D, Waren werden in D produziert, etc.).

Die Waren (keine Dienstleistungen!) sollen nun weltweit (zumindest aber europaweit) verkauft werden.

Welche Steuersätze (die Waren werden in D zum ermäßigten Steuersatz von 7% verkauft) gelten für den internationalen Verkehr?

Insbesondere bei Kunden aus Österreich und der Schweiz.

Meine Steuerberaterin ist sich da auch nicht zu 100% schlüssig, da ihr solch ein Fall noch nicht unter gekommen ist.
 

tootie fucking fruity

- Royal Clan Member -
Kommt ein österreichischer Kunde in ein Geschäft auf der Frankfurter Zeil zahlt er dort den deutschen Mehrwertsteuersatz.
So verhält sich das auch in Online-Shops, nach gängiger Auffassung der Finanzidirektionen ist der Erfüllungsort der Geschäftssitz des Betreibers.

Frühere Ansichten, das der Erfüllungsort der Standort des Servers oder gar der Wohnort des Einkäufers ist, werden im allgemeinen nicht mehr vertreten.

So hat man mir das mitgeteilt seitens eines Steuerberaters schon vor etwas längerer Zeit.

Meiner Meinung nach, macht eine solche Auslegung auch Sinn, wenn man sich das Beispiel des ausländischen Käufers im deutschen Geschäft mal heranzieht.
 

Steve

- Premium Member -
Ich habe grad mit meinem zuständigen FA telefoniert (ja,ja - auf die einfachste Lösung kommt man immer erst zum Schluss :stupid:).

Da gibt es 4 grundsätzliche Regelungen, die es zu beachten gilt:

1. Versand in Drittländer (nicht EU) immer MwSt.-frei
2. Versand in EU-Länder an Privtaperson mit deutscher MwSt. (tooties Beispiel)
3. Versand in EU-Länder an Firma MIT gültiger UstID immer MwSt.-frei
4. Versand in EU-Länder an Firma OHNE gültige UStID mit deutscher MwSt.

Aber! Der versand muss dem deutschen Fiskus bestätigt werden. Also muss der Einlieferungsbeleg beim Empfänger mit eingereicht werden bei der Steuererklärung.
 

SexDrugsRockAndRoll

- Premium Member -
Meine Steuerberaterin ist sich da auch nicht zu 100% schlüssig, da ihr solch ein Fall noch nicht unter gekommen ist.

Oh man, da würd ich aber schleunigst die Steuerberaterin wechseln. Das gehört heute bitteschön zum Grundwissen. :eek:
Es sei denn sie ist schon Ü70 und die letzte Fortbildung liegt schon 30 Jahre zurück.....da wird sich das "Problem" auf biologische Art lösen.
 

blackbush

- Premium Member -
Ähnlicher Fall aber andere (=Steuerberater) Auskunft:

Shop sitzt in Österreich, und verkauft an privaten Endkunden in Deutschland!

Solange der Gesamtumsatz des österreichischen Shop mit privaten Endkunden im Jahr nicht mehr als € 100.000,-- (beim Betrag bin ich mir nicht mehr ganz sicher, ist aber irgendso ein Grenzwert) beträgt, muss das österreichische Shop dem deutschen Endkunden die österreichische Mwst in Rechnung stellen und schön brav an den österreichischen Fiskus abliefern.

Überschreitet das österreichische Shop diesen Grenzwert mit deutschen Privatkunden so hat das mehrere Auswirkungen:

1. Das österreichise Shop muss dem deutschen Privatkunden den deutschen Mwst.-Satz in Rechnung stellen.
2. Das österreichische Shop muss in Deutschland eine Fiskalvertretung gründen.
3. Das österreichische Shop (=österrichisches Unternehmen) muss die an deutsche Privatkunden verrechnete Mwst dem deutschen Fiskus abliefern.

BTW - für jedes EU-Land gibt es natürlich so einen Grenzwert und die damit soeben geschilderten Konsequenzen beim Überschreiten.

Da wiehert wieder das Bürokratenherz.

Das sollte eigentlich eine EU-weite Regelung sein, es verwundert mich daher immer wieder, dass man für ein und denselben Sachverhalt nie eine gleichlautende Antwort bekommt.
 

Steve

- Premium Member -
es verwundert mich daher immer wieder, dass man für ein und denselben Sachverhalt nie eine gleichlautende Antwort bekommt.

Das mag auch daran liegen, dass ich das aus deutscher Sicht "erforscht" habe.

Wie die Ösis das regeln, ist ja deren Problem :)

Ich finde die deutsche Lösung gar nicht mal so schlecht. Nur der Punkt mit dem Einlieferungsbeleg ist ein wenig tricky, da diesen Service nicht alle Versender anbieten (Hermes) oder sich gut bezahlen lassen (DHL 10 Euro netto).
 

blackbush

- Premium Member -
Das mag auch daran liegen, dass ich das aus deutscher Sicht "erforscht" habe.

Wie die Ösis das regeln, ist ja deren Problem :)

Ich finde die deutsche Lösung gar nicht mal so schlecht. Nur der Punkt mit dem Einlieferungsbeleg ist ein wenig tricky, da diesen Service nicht alle Versender anbieten (Hermes) oder sich gut bezahlen lassen (DHL 10 Euro netto).

Diese Regelung (wenn ich meinen Steuerberater richtig verstanden habe) sollte für alle EU-Länder gleich sein!

Ich kann mir auch nicht vorstellen, das der Fiskus (auch wenn es sich um den ÖSI-Fiskus handelt) freiwillig auf Mwst. Einnahmen verzichtet.

Aber seis drum, ich habe mich ohnehin schon daran gewöhnt, dass man nicht mal vom Fiskus selbst zuverlässige Aussagen bekommt.
 
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