john-smith
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Pornofilm unterliegt nicht dem Urheberrechtsschutz
Ein Urteil des Landgerichts München von vergangener Woche lässt darauf schließen, dass Pornofilme nicht unbedingt urheberrechtlich geschützt sind. Im konkreten Fall ging es um zwei US-amerikanische Filme, die in Deutschland weder als DVD noch als Online-Version zum Download verfügbar waren. Das Gericht war davon überzeugt, dass sie nicht dem Urheberrecht unterliegen, weil es sich bei den Inhalten um die "primitive Darstellung sexueller Vorgänge" handle.
Ein Urteil des Landgerichts München von vergangener Woche lässt darauf schließen, dass Pornofilme nicht unbedingt urheberrechtlich geschützt sind. Im konkreten Fall ging es um zwei US-amerikanische Filme, die in Deutschland weder als DVD noch als Online-Version zum Download verfügbar waren. Das Gericht war davon überzeugt, dass sie nicht dem Urheberrecht unterliegen, weil es sich bei den Inhalten um die "primitive Darstellung sexueller Vorgänge" handle.