Cartman
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Die Verbraucher in Deutschland sind künftig besser vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt. Am Dienstag tritt ein Gesetz in Kraft, demzufolge Telefonwerbung ab sofort nur noch bei ausdrücklicher vorheriger Einwilligung durch die Verbraucher zulässig ist, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte. Die Bundesnetzagentur rief die Verbraucher zur Mithilfe und zum sparsamen Umgang mit Daten auf.
Verstoßen Unternehmen gegen die Regel, Verbraucher nur noch bei deren ausdrücklicher Einwilligung anzurufen, dann müssen sie laut Justizministerium mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Auch dürfen Werbeanrufer künftig nicht mehr ihre Telefonnummer unterdrücken. Dadurch sollen unerwünschte Gespräche leichter nachverfolgbar werden. Unternehmen, die dagegen verstoßen, drohen Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro.
Verstöße gegen das Verbot verfolgt die Bundesnetzagentur in Bonn, die die Verbraucher am Montag zur Mithilfe aufrief. Auf einem im Internet abrufbaren Formblatt müssten sie Datum und Uhrzeit eines unerlaubten Anrufs, Name und möglichst auch Rufnummer, Name des Unternehmens und den Grund des Anrufs notieren. Nur mit detaillierten Beschwerden könne die Agentur Fälle unerlaubter Telefonwerbung aufdecken und letztlich Bußgelder verhängen.
Mit dem neuen Gesetz haben Verbraucher auch mehr Möglichkeiten, telefonisch abgeschlossene Verträge zu widerrufen. Anders als bisher gibt es ein Widerrufsrecht ab sofort auch für Zeitungs- und Zeitschriftenabos sowie Lotto-Verträge. In diesen Bereichen kommt es laut Justizministerium besonders häufig zu unerlaubter Telefonwerbung. Für einen Widerruf ist es dabei gleichgültig, ob ein Vertrag bei einem erlaubten oder unerlaubten Werbeanruf abgeschlossen wurden. Die Widerrufsrist beträgt zwischen zwei und vier Wochen und beginnt erst, wenn der Verbraucher schriftlich über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.
Bei Vertragsabschlüssen etwa über einen Anbieterwechsel müssen Verbraucher künftig schriftlich informiert werden. Dadurch soll verhindert werden, dass es zu ungewünschten Wechseln kommt. Dies sei in der Vergangenheit häufig bei Telekommunikationsfirmen passiert ist, erklärte das Justizministerium.
Verstoßen Unternehmen gegen die Regel, Verbraucher nur noch bei deren ausdrücklicher Einwilligung anzurufen, dann müssen sie laut Justizministerium mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Auch dürfen Werbeanrufer künftig nicht mehr ihre Telefonnummer unterdrücken. Dadurch sollen unerwünschte Gespräche leichter nachverfolgbar werden. Unternehmen, die dagegen verstoßen, drohen Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro.
Verstöße gegen das Verbot verfolgt die Bundesnetzagentur in Bonn, die die Verbraucher am Montag zur Mithilfe aufrief. Auf einem im Internet abrufbaren Formblatt müssten sie Datum und Uhrzeit eines unerlaubten Anrufs, Name und möglichst auch Rufnummer, Name des Unternehmens und den Grund des Anrufs notieren. Nur mit detaillierten Beschwerden könne die Agentur Fälle unerlaubter Telefonwerbung aufdecken und letztlich Bußgelder verhängen.
Mit dem neuen Gesetz haben Verbraucher auch mehr Möglichkeiten, telefonisch abgeschlossene Verträge zu widerrufen. Anders als bisher gibt es ein Widerrufsrecht ab sofort auch für Zeitungs- und Zeitschriftenabos sowie Lotto-Verträge. In diesen Bereichen kommt es laut Justizministerium besonders häufig zu unerlaubter Telefonwerbung. Für einen Widerruf ist es dabei gleichgültig, ob ein Vertrag bei einem erlaubten oder unerlaubten Werbeanruf abgeschlossen wurden. Die Widerrufsrist beträgt zwischen zwei und vier Wochen und beginnt erst, wenn der Verbraucher schriftlich über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.
Bei Vertragsabschlüssen etwa über einen Anbieterwechsel müssen Verbraucher künftig schriftlich informiert werden. Dadurch soll verhindert werden, dass es zu ungewünschten Wechseln kommt. Dies sei in der Vergangenheit häufig bei Telekommunikationsfirmen passiert ist, erklärte das Justizministerium.