Ich sehe das etwas anders und wie schon geschrieben...mir liegen andere Urteile vor ...in denen das auch die Richter so gesehen haben und Texte...mögen sie auch belanglos klingen...als schützenswert anerkannt haben. Es heisst dort... "in kleiner Münze" schützenswert..........
Demnach ist es doch wohl zu hoch gegriffen von individueller Kreativität oder Schöpfungshöhe bei den allermeisten erotischen Texten auf Webseiten zu sprechen.
Gilt das eigentlich auch für die ganzen Rammel-Filme, weil da scheint mir die Schöpfungshöhe doch auch nicht sonderlich hoch? Ist doch fast alles schnelle Massenware.Ich zitiere: Texte sind nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie eine individuelle Kreativität, eine sogenannte "Schöpfungshöhe", aufweisen.
Demnach ist es doch wohl zu hoch gegriffen von individueller Kreativität oder Schöpfungshöhe bei den allermeisten erotischen Texten auf Webseiten zu sprechen.
Das mit der Schöpfungshöhe ist relativ. Kurze Slogans haben KEINE Schöpfungshöhe, deshalb werden Slogans meist als Marke angemeldet.Gilt das eigentlich auch für die ganzen Rammel-Filme, weil da scheint mir die Schöpfungshöhe doch auch nicht sonderlich hoch? Ist doch fast alles schnelle Massenware.