Hallo an die Runde,
Heute fand in Mainz in der Staatskanzlei eine nicht-öffentliche Anhörung zum neuen JMStV statt, bei der ich als einziger Branchenvertreter anwesend war.
Es fanden umfangreiche Diskussionen statt, der die Vertreter der Internetprovider (Bitkom) massive Bedenken anmeldeten. Herausragend gut und umfangreich in seiner Argumentation für die Pressefreiheit war der Vertreter des VDZ.
Nach der Mittagspause fand dann der neue Komplexe "Jugendschutzsysteme" im §11 JMStV statt und die Behördenvertreter bekräftigten, dass sie jetzt Jugendschutzprogramme verbreitet haben möchten mit Hilfe der Provider. Bemerkenswert ist das, da die KJM gut 7 Jahre quasi untätig in dem Sektor war, obwohl eine der Hauptaufgaben.
Im §11 ist unter Absatz 6 jetzt auch das Thema AVS für Inhalte nach §4 Absatz 2 (einfache Pornographie) enthalten:
Ich äußerte, dass quasi die gesamte Online-Erotikbranche diesen Absatz ablehnt, da er uns wieder in eine Situation von neuer Rechtsunsicherheit führen wird. Mit Inkraftretetn dieses Absatzes wäre ggf. die gesamte BGH-Rechtssprechung hinfällig und der Ärger fängt wieder von vorne an. Bemerkenswert ist, dass man nun versucht den Bereich der Authentifizierung auszubauen, obwohl der BGH mit Rückgriff auf das OLG Düsseldorf-Urteil diese Forderungen umfangreich eingeschränkt hat.
Ein Anbieten von Username/Passwort ohne finanzielles Risiko (Userseite) wäre höchstwahrscheinlich unmöglich und somit sind kostenlose AV-Systeme unmöglich.
Ich wies darauf hin, dass nach Meinung aller ernstzunehmenden Wissenschaftlern (Sexualwissenschaft / Soziologie) einfache Pornographie keine schädliche Wirkung auf Minderjährige hat und somit auch die Einstufung in §4 Abs. 2 abzulehnen sei. Das Bundesverfassungsgericht hat vor ca. 20 Jahren den Gesetzgeber aufgefordert die Schädlichkeit von Pornographie nachzuweisen. Bevor man also den JMStV erneuert, der nachweislich keinen Erfolg im Bereich Jugendschutz gebracht hat, sind andere Fragen zu beantworten. Ich wollte daher die Frage beantwortet haben, ob man jetzt der Wissenschaft vertrauen solle oder doch lieber der Meinung von wenigen Staatsbeamten. Diese Frage wurde leider nicht beantwortet, da wohl nicht gewollt.
Jetzt stehen diese Punkte zumindest im Protokoll!
Auch die Vertreter der Online-Spieleindustrie waren verärgert über die neue Rechtsunsicherheit, die geschaffen werden soll. Man sieht sogar seinen gesamten Wirtschaftszweig gefährdet, was ich durchaus bestätigen kann.
Ich konnte mir auch eine kleine Belehrung in Richtung staatliche Administration nicht vekneifen. Nachdem von deren Seite angeführt wurde, dass User im Ausland Jugendschutzprogrammen der Provider sehr vertrauen würden, solle man mehr auf die europäischen Nachbarn (Spanien & Frankreich) blicken. Ich bestätigte daraufhin, dass selbstverständlich die deutsche Online-Vollerotikbranche sogar mit Neid ins benachbarte Ausland blickt, da in keinem anderen Rechtsstaat (sogar dieser Welt) eine solch sinnlose AVS-Gesetzgebung bestünde und man sich daher die Erkenntnisse unserer Nachbarn zu eigen machen sollte.
Am Ende kam ein Providervertreter auf die Idee, dass doch die KJM und die FSM eine Zuständigkeit für AVS erhalten sollen, da man Vertrauen in diese Institutionen habe. Ich lehnte ausdrücklich diesen Vorschlag ab, da in der KJM keine Fachkenntnis über AV-Systeme vorhanden seien und die KJM aufgrund des Verhaltens in der Vergangenheit auch kein Vertrauen genießen würde. Bezüglich FSM bestätigte ich jedoch, dass ein gewisses Vertrauen vorhanden sei.
Dies nur als eine kurze Zusammenfassung.
Gruß
Tobias Huch
Heute fand in Mainz in der Staatskanzlei eine nicht-öffentliche Anhörung zum neuen JMStV statt, bei der ich als einziger Branchenvertreter anwesend war.
Es fanden umfangreiche Diskussionen statt, der die Vertreter der Internetprovider (Bitkom) massive Bedenken anmeldeten. Herausragend gut und umfangreich in seiner Argumentation für die Pressefreiheit war der Vertreter des VDZ.
Nach der Mittagspause fand dann der neue Komplexe "Jugendschutzsysteme" im §11 JMStV statt und die Behördenvertreter bekräftigten, dass sie jetzt Jugendschutzprogramme verbreitet haben möchten mit Hilfe der Provider. Bemerkenswert ist das, da die KJM gut 7 Jahre quasi untätig in dem Sektor war, obwohl eine der Hauptaufgaben.
Im §11 ist unter Absatz 6 jetzt auch das Thema AVS für Inhalte nach §4 Absatz 2 (einfache Pornographie) enthalten:
Zugangssysteme nach Absatz 1 Nr. 2, die den Zugang zu Inhalten nach § 4
Abs. 2 eröffnen, müssen gewährleisten, dass eine Volljährigkeitsprüfung über
einer persönliche Identifizierung erfolgt und beim einzelnen Nutzungsvorgang
nur identifizierte und altersgeprüfte Personen Zugang erhalten.
Ich äußerte, dass quasi die gesamte Online-Erotikbranche diesen Absatz ablehnt, da er uns wieder in eine Situation von neuer Rechtsunsicherheit führen wird. Mit Inkraftretetn dieses Absatzes wäre ggf. die gesamte BGH-Rechtssprechung hinfällig und der Ärger fängt wieder von vorne an. Bemerkenswert ist, dass man nun versucht den Bereich der Authentifizierung auszubauen, obwohl der BGH mit Rückgriff auf das OLG Düsseldorf-Urteil diese Forderungen umfangreich eingeschränkt hat.
Ein Anbieten von Username/Passwort ohne finanzielles Risiko (Userseite) wäre höchstwahrscheinlich unmöglich und somit sind kostenlose AV-Systeme unmöglich.
Ich wies darauf hin, dass nach Meinung aller ernstzunehmenden Wissenschaftlern (Sexualwissenschaft / Soziologie) einfache Pornographie keine schädliche Wirkung auf Minderjährige hat und somit auch die Einstufung in §4 Abs. 2 abzulehnen sei. Das Bundesverfassungsgericht hat vor ca. 20 Jahren den Gesetzgeber aufgefordert die Schädlichkeit von Pornographie nachzuweisen. Bevor man also den JMStV erneuert, der nachweislich keinen Erfolg im Bereich Jugendschutz gebracht hat, sind andere Fragen zu beantworten. Ich wollte daher die Frage beantwortet haben, ob man jetzt der Wissenschaft vertrauen solle oder doch lieber der Meinung von wenigen Staatsbeamten. Diese Frage wurde leider nicht beantwortet, da wohl nicht gewollt.
Jetzt stehen diese Punkte zumindest im Protokoll!
Auch die Vertreter der Online-Spieleindustrie waren verärgert über die neue Rechtsunsicherheit, die geschaffen werden soll. Man sieht sogar seinen gesamten Wirtschaftszweig gefährdet, was ich durchaus bestätigen kann.
Ich konnte mir auch eine kleine Belehrung in Richtung staatliche Administration nicht vekneifen. Nachdem von deren Seite angeführt wurde, dass User im Ausland Jugendschutzprogrammen der Provider sehr vertrauen würden, solle man mehr auf die europäischen Nachbarn (Spanien & Frankreich) blicken. Ich bestätigte daraufhin, dass selbstverständlich die deutsche Online-Vollerotikbranche sogar mit Neid ins benachbarte Ausland blickt, da in keinem anderen Rechtsstaat (sogar dieser Welt) eine solch sinnlose AVS-Gesetzgebung bestünde und man sich daher die Erkenntnisse unserer Nachbarn zu eigen machen sollte.
Am Ende kam ein Providervertreter auf die Idee, dass doch die KJM und die FSM eine Zuständigkeit für AVS erhalten sollen, da man Vertrauen in diese Institutionen habe. Ich lehnte ausdrücklich diesen Vorschlag ab, da in der KJM keine Fachkenntnis über AV-Systeme vorhanden seien und die KJM aufgrund des Verhaltens in der Vergangenheit auch kein Vertrauen genießen würde. Bezüglich FSM bestätigte ich jedoch, dass ein gewisses Vertrauen vorhanden sei.
Dies nur als eine kurze Zusammenfassung.
Gruß
Tobias Huch