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In den letzten Wochen haben uns immer häufiger Anfragen von Werbepartnern bezüglich des Jugendschutzes erreicht. In diesem Bereich scheint es zahlreiche Missverständnisse zu geben.
Kurz und knapp vorab: Es gibt keinen neuen Jugendmedien-Staatsvertrag (JMStV). Alles bleibt wie gehabt!
Das viel diskutierte und umstrittene "Gesetz" sollte ab Januar 2011 in Kraft treten. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat den Staatsvertrag im Dezember letzten Jahres aber einstimmig abgelehnt. Somit konnte der neue JMStV deutschlandweit nicht eingeführt werden. In diesem "Gesetz" wurde umstrittenes, wie eine Sendezeitbegrenzung für
Internetseiten bestimmt und es konnte glücklicherweise nicht in Kraft treten.
Leider berichtete das Webmaster-Magazin AWB in seiner Ausgabe 01/2011 fälschlicherweise über die angebliche "aktuelle Abänderung des Jugendmedien-Staatsvertrags". Wir können uns dies nur so erklären, dass der Artikel bereits in Druck war, als das Gesetz abgelehnt wurde. Dieser Umstand führte bei zahlreichen Webmastern zu Verwirrung.
Wer sich informieren möchte, findet unter anderem bei folgenden Nachrichtenmagazinen die korrekten Berichte zum Geschehen:
Internet: Staatsvertrag zum Jugendschutz endgültig gescheitert - Computer - FOCUS Online
heise online - Jugendmedienschutz-Novellierung endgültig gescheitert
Staatsvertrag zum Jugendschutz endgültig gescheitert - dpa-Ticker - Technologie - Handelsblatt.com
Gerne erreichen Sie uns zu diesem Thema auch telefonisch unter 06021-5816381 oder unter f.kuenzel@betacash.com. Sollten Sie unsicher sein, stellen wir Ihnen auch gerne einen
unserer erfahrenen Anwälte zur Seite, der Sie nochmals kompetent und umfassend beraten kann.
Viele Grüße
Ihr BetaCash-Support
Kurz und knapp vorab: Es gibt keinen neuen Jugendmedien-Staatsvertrag (JMStV). Alles bleibt wie gehabt!
Das viel diskutierte und umstrittene "Gesetz" sollte ab Januar 2011 in Kraft treten. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat den Staatsvertrag im Dezember letzten Jahres aber einstimmig abgelehnt. Somit konnte der neue JMStV deutschlandweit nicht eingeführt werden. In diesem "Gesetz" wurde umstrittenes, wie eine Sendezeitbegrenzung für
Internetseiten bestimmt und es konnte glücklicherweise nicht in Kraft treten.
Leider berichtete das Webmaster-Magazin AWB in seiner Ausgabe 01/2011 fälschlicherweise über die angebliche "aktuelle Abänderung des Jugendmedien-Staatsvertrags". Wir können uns dies nur so erklären, dass der Artikel bereits in Druck war, als das Gesetz abgelehnt wurde. Dieser Umstand führte bei zahlreichen Webmastern zu Verwirrung.
Wer sich informieren möchte, findet unter anderem bei folgenden Nachrichtenmagazinen die korrekten Berichte zum Geschehen:
Internet: Staatsvertrag zum Jugendschutz endgültig gescheitert - Computer - FOCUS Online
heise online - Jugendmedienschutz-Novellierung endgültig gescheitert
Staatsvertrag zum Jugendschutz endgültig gescheitert - dpa-Ticker - Technologie - Handelsblatt.com
Gerne erreichen Sie uns zu diesem Thema auch telefonisch unter 06021-5816381 oder unter f.kuenzel@betacash.com. Sollten Sie unsicher sein, stellen wir Ihnen auch gerne einen
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