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wie berlin, allerdings internationaler ausgerichtet ...
was soll ich mit einem aal - das gelangweilte gesicht der tussi anschauen ?
@pornoscheisse
eine runde partyschnaps gibt es erst nach erledigung diverser vorarbeiten ;-)
... als wohnst du in der naehe der ruethli schule
ich kenne berlin zwar nur von besuchen bei freunden ... aber die wohnen in anstaendigen gegenden ...
was soll ich mit einem aal - das gelangweilte gesicht der tussi anschauen ?
das tiersex verboten ist wissen woll alle - ist das fake anbieten von tiersex um die aufmerksamkeit zu steigern in DE rechtlich einwandfrei
... angedacht war eigentlich das dieser FRED sich in richtung tiersex und DE entwickelt...
das tiersex verboten ist wissen woll alle
Wir können ja eine Mail an die lokale Polizei schreiben.
Ich wohn in Mitte und in mein Hinterhof steht nen Porsche vom Nachbarn, in meiner Straße sind x Gallerien und Designer und sonst kaum geschäfte - die Stadt insgesamt ist einfach dreckig und asozial
Rechtliches [Bearbeiten]
Sexuelle Kontakte zwischen Tieren und Menschen waren in Deutschland bis 1969 durch § 175b StGB verboten. Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. (§ 175b in der Fassung vom 28. Juni 1935). Die Strafbarkeit wurde 1969 durch die Große Strafrechtsreform aufgehoben. Gewisse Grenzen setzen hier weiterhin die Tierschutzgesetze und, falls es sich um fremde Tiere handelt, die strafrechtliche Bestimmung zur Sachbeschädigung (§ 303).
Die Verbreitung pornografischer Schriften, die sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben, sowie alles, was die Verbreitung zum Ziel hat (z. B. das zigfache Vervielfältigen), ist weiterhin strafbar nach § 184a StGB. Der bloße Besitz hingegen ist erlaubt.
In Europa ist der sexuelle Kontakt zu Tieren in England, Wales und Nordirland strafbar. In der Schweiz verbietet seit September 2008 das Tierschutzrecht sexuell motivierte Handlungen mit Tieren ausdrücklich (Art. 16 Abs. 2 lit. j TSchV); damit wurde die Strafbarkeit in der Schweiz wiederhergestellt.[2]
Hinsichtlich entsprechender pornografischer Schriften sind die Regelungen unterschiedlich, in Österreich ist die Verbreitung pornografischer Schriften, die den sexuellen Verkehr mit Tieren zum Gegenstand haben, nach § 220a StGB verboten.[3]
solltest du dich evtl. hier niederlassen wollen kann ich dir aber eher brasov oder sibiu empfehlen da dort sehr viele deutsch reden und auch mehr schulen und kindergärten in DE bereitstehen.
Ich hatte mal ein Gespräch mit jemanden von der Landesbank Bayern, der ist da für Großkredite zuständig, also Kredite an Bundesländer, Städte usw, der meinte die bekommen von keiner Bank mehr Kredit, die leben praktisch von anderen Bundesländern/Regierung.
aber wie ist das in Bukarest?
RO ist zwar EU aber nur wenn es um gelder aus dem topf geht
viel spass beim wandern ...