Ich habe mir grade den JMStV noch mal durchgelesen. Darin steht, daß die Landesmedienanstalten auch für einfache Pornographie zuständig sind. Also gibt es inzwischen gleich "zwei Behörden", die dafür zuständig sein können. :stupid:
Rein theoretisch wäre es also möglich, zuerst von der LMA ein Ordnungsgeld aufgebrummt zu bekommen und dann noch mal vom Staatsanwalt vor Gericht gezerrt zu werden. :stupid: :stupid:
Die Scheinadresse selbst stellt ja noch keine Ordnungswidrigkeit dar, sondern das Anbieten unzulässiger Inhalte ohne AVS/technischer Hilfsmittel.
Ich frage mich ehrlich gesagt aber schon, wie erfolgreich die LMAs mit ihrem tollen Gutachten jetzt gegen vermeintlich im Ausland sitzende Anbieter vorgehen können. Immerhin müssen die Beweise gerichtsfest sein. Wann sind sie gerichtsfest? Wenn (nahezu) kein Zweifel mehr besteht. Sie müßten also nicht nur von einem Maildrop-Anbieter die Adresse des Auftraggebers rauskriegen, sondern auch noch von mehreren oder gar allen beworbenen Partnerprogrammen den Webmaster hinter den IDs erfahren. Ob das schon gerichtsfest ist, weiß ich nicht. Jedenfalls stelle ich es mir sehr schwer und langwierig vor, denn sowohl Maildrop-Anbieter als auch die PP-Betreiber haben ein Interesse daran, als verschwiegen zu gelten. Folglich ist jeder Kunde/Webmaster, den sie freiwillig verpfeifen, ein Meteoriteneinschlag in ihre Glaubwürdigkeit und Reputation. Wenn beide sich aber nach Kräften gegen die Offenlegung der Daten wehren, ist das jedesmal ein Riesenaufwand für die jeweilige LMA, vor einem ausländischen Gericht die Herausgabe der Daten einzuklagen - zumal es sich dabei auch noch um mehrere Länder handeln kann, alle mit unterschiedlichem Recht.
Ich kann mir kaum vorstellen, daß sich dieser Aufwand für eine einzelne Website lohnt.