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Camcontent - Livestrip

Nicole

- Premium Member -
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage. Camcontent besteht auf einen Gewerbenachweis, um überhaupt auszuzahlen. Nun mag das ja für Deutschland stimmen, doch eine Bekannte lebt auf einer Kanarischen Insel und soll trotzdem einen Gewerbenachweis erbringen, andernfalls behalten die einfach die Kohle komplett ein. Sie hat da paar Tage gesendet.
Da ich dies weder selbst bewerbe, noch dort sende hoffe ich, dass hier der ein oder andere ausgewanderte ist, der dazu was sagen kann.

Normal müsste es so sein, dass die Ust nicht mit ausgezahlt wird, egal ob man in .de oder sonst wo lebt. Aber die gesamte Provision einbehalten??
Naja, vielleicht kann ja jemand dazu was sagen

Lieben Gruß Nicole
 

Tiburon

- Premium Member -
Nicole, es reicht wenn deine Bekannte die Residencia schickt. Cam-Content möchte sicher gehen, dass diese Person auch dort lebt und es nicht nur wegen den Steuern angegeben hat.

Gruss Tiburon
 

spoddig

Neues Mitglied
Residencia

Hallo,
eine Residencia gibt es in Spanien schon seit Jahren nicht mehr, jedenfalls nicht für EU MItglieder.
Was es aber in Spanien gibt und was der Deutschen Gewerbeanmeldung entspricht ist eine Steurnummer In Spanien heißt das NIE Nummer und die anschliessende Anmeldung als Autonomo.
 

Tiburon

- Premium Member -
@ spoddig das ist nicht ganz so richtig. Es gibt den Ausweis nicht mehr aber die Residencia gibt es trozdem noch. Viele fragen auch danach.

Die Nie Nummer kann sich jeder besorgen, die nützt dir bei vielen Sachen nichts, weil Sie die Residencia möchten.

Wer die beantragen möchte geht zur Polizei und nimmt seine Anmeldebestätigung vom Rathaus mit, seine Nie Nummer, Pass und 10 Euro.

Wer kein Wort Spanisch kann, braucht ohne Dolmetscher gar nicht hin zugehen.
 

spoddig

Neues Mitglied
Recidencia

@Tiburon

Deine Infos sind schlichtweg falsch.
Residencia gibts nicht mehr basta ich kopiere Dir unten einen Zeitungsartikel aus dem jahr 2003, selbst das mit den Rentenr ist inzwischen geändert


1. Schritt

Rathaus und anmelden, Dazu benötigst Du Mietvertrag und Nachweiss das Du die letzte Miete bezahlt hast, regional unterschiedlich Teilweise reicht auch eine Strom oder Telefonrechnung auf Deinem Namen mit der gleichen Adresse, oder bei Eigentum ein Auszug aus dem Grundbuchamt.
Kosten für das Certificado de Empradimiento 1 Euro

2. Schritt
Mit Kopie vom Ausweiss und dem im Schritt 1 benanten Certificado geht zum Ausländeramt, dort beantragt man dann das Certificado de Registro Central de Extranjeros, dort bekommt man einen Einzahlungsbeleg mit dem geht man auf seine Bank bezahlt den Betrag zwischen 13 und 19,- Euro, dann gehts zurück zum Ausländeramt, dort bekommt man dann nachdem man das von der Bank abgestempelte Formular abgibt innerhalb von Minuten sein Certificado und auch die NIE Nummer.

Wenn man das alles hat kann man damit zu einem Gestor gehen und sich als Autonomo anmelden. Den Gang zum Gestor (Steuerberater) kann man sich vorher sparen da der Weg zum Ausländeramt immer persönliche erfolgen muss.

Alle anderen Aussagen sind schlichtweg falsch oder unvollständig.
Ich mache das schliesslich ca 1 bis 2 mal im Monat mit meinen neuen Mitarbeiter hier


Hier ein zeitungsartikel aus 2003 seit dem die Residencia abgeschafft worden ist, seitdem hat sich aber noch mehr geändert, inzwischen bekommt man die Residecia gar nicht mehr als EU Bürger da Sie von Brüssel als Illegal angesehen worden ist und Sapnien auch dafür eine Starfe zahlen musste

Ab Samstag, 1. März, wird alles anders – zumindest theoretisch. Dann nämlich tritt das am 14. Februar erlassene Real Decreto 178/2003 zur Regelung des Aufenthalts für EU-Ausländer sowie Bürger Norwegens, Islands, Liechtensteins und der Schweiz in Kraft. Vereinfacht gesagt steht in diesem Gesetz, dass „die Aktiven privilegiert werden und sich für die Passiven nichts ändert”, sagt Ingo Radcke, Konsul der Deutschen Botschaft in Madrid.
Von Interesse sind insbesondere die Artikel sechs bis acht des neuen Gesetzes. Für welchen Personenkreis die Residencia-Pflicht entfällt, regelt Artikel sechs (es besteht dann nur noch die Pflicht, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zu besitzen):

Bürger oben genannter Staaten, die auf eigene oder fremde Rechnung in Spanien arbeiten;

Familienangehörige dieser Personen, vorausgesetzt sie besitzen die Staatsbürgerschaft eines der oben genannten Staaten;

In Spanien Berufstätige der EU beziehungsweise der oben genannten Staaten, die in einem dieser Länder ihren ständigen Wohnsitz haben und mindestens einen Tag pro Woche sich dort aufhalten;

Studenten;

All jene, denen das neue Dekret ein ständiges Aufenthaltsrecht einräumt.

Zu dieser Gruppe gehören Personen, die das spanische Rentenalter erreicht haben, bis dahin mindestens zwölf Monate in Spanien auf eigene oder fremde Rechnung gearbeitet haben und ihren Wohnsitz seit mindestens drei Jahren in Spanien haben. Die Residencia-Pflicht entfällt ebenso für Personen, die ihre beruflichen Aktivität in Spanien wegen einer ständigen Arbeitsunfähigkeit einstellen mussten. Allerdings müssen sie einen mindestens zweijährigen ununterbrochenen Aufenthalt in Spanien nachweisen können.

Für Personen, die nicht in die oben genannten Kategorien fallen, darunter viele Rentner, ändert sich auch in Zukunft nichts. Sie müssen weiterhin die Residencia beantragen.

Das Dekret weist auch explizit darauf hin, dass die spanischen Behörden verpflichtet sind, Antragsteller einer Residencia auf die Gesetzesänderung hinzuweisen. Die Verfasser des Dekrets haben auch an jene gedacht, die auch in Zukunft nicht auf ihre Tarjeta verzichten möchten. Ihnen wird entweder weiterhin dieses Dokument ausgestellt, oder sie müssen sich mit einem entsprechendem Zertifikat begnügen. Wie das in der Realität umgesetzt wird, muss abgewartet werden. Konsul Radcke hat da so seine Zweifel, ob auch alle spanischen Behörden auf dem Laufenden sind. „Würde mich nicht wundern, wenn die eine oder andere weiterhin nach der Residencia fragt.”
 

Tiburon

- Premium Member -
@ spoddig du hast schon recht, möchte auch in vielen Sachen nicht wiedersprechen.

ob auch alle spanischen Behörden auf dem Laufenden sind. „Würde mich nicht wundern, wenn die eine oder andere weiterhin nach der Residencia fragt

Auf Gran Canaria fragen die meisten nach. Wollen sie auch sehen, wenn man z.b einen Flug bucht oder sich Arbeitslos meldet.

Meine ist ein halbes Jahr alt.


selbst das mit den Rentenr ist inzwischen geändert

Was meinst du damit? Die Renter die kein Wort spanisch können?
 

spoddig

Neues Mitglied
Residencia

@Tiburon
Wie gesagt Der Artikel ist bereits 7 Jahre alt inzwischen wissen die das auch auf Banken und Ämtern, aber es kann halt auch sein das aufgrund der vielen Ausländer die icht aus dem EU Raum sind die Frage obligatorisch gestellt wird. Gefragt wird halt überall und immer nach der NIE da ich keien Trajeta habe lege ich immer meine Versicherungskarte hin da haben Sie auch alle angaben wie NIE und Namen drauf, meistens reicht das manchaml dann halt noch zusätzlich den Ausweiss dazu.



Wenn Deine Trajeta de Recidencia ein halbes Jahr alt ist dann ist da aber was schiefgelaufen, denn normal dürfen Sie Dir keine mehr austellen, selbst bestehende werden nicht mehr verlängert.

Ich würde gerne eine haben denn das ist praktischer als mit meinem Ungetüm von Reisepass durch die Gegend zu laufen plus dem grünen Wisch . Nur ich bekomme eben keine, ist schlichtweg nicht mehr erlaubt.
Früher haben Sie einen schikaniert bis zum geht nicht mehr damit man dahingeht Fingerabdrücke abgibt etc. obwohl es Illegal war da wollte ich einfach aus Trotz keine.
Die Spanier hatten sich ja ewig dagegen gewehrt die für Eu Bürger abzuschaffen, bis Sie dann zu einem kräftigen Bußgeld verurteilt worden siind.
 

spoddig

Neues Mitglied
Gewerbenachweis

Das ist scheinbar auch bei anderen Portalen inzwischen so, ich habe auch eine Aufforderung eines andern grossen Deutschen Portal bekommen für meien Acounts bis 31.12. den Gewerbenachweis sprich Steuernummer etc per Fax einzureichen. Ist ja auch kein Problem ist ja schnell erledigt. Das ist das erstemal in 10 Jahren das die das von mir wollen.
 

Enter-Sol.com

- Premium Member -
Also was die Jungs sagen wollen ist, das deine Freundin einfach einen Nachweis an CC sendet, das sie dort wohnt.

Denke mal es wird dann wie es in England ist, eine Kopie der Stromrechnung auf der ihr Name steht mit der Adresse, genügen.

Gruß
Olaf
 

Nicole

- Premium Member -
Danke allen...

Was die Residenzia betrifft, so denke ich verwechseln da einige die Gemeindeanmeldung mit. Denn den Ausweis habe ich auch nicht mehr bekommen, nur eine Bestätigung, dass ich nun Bürger in meinem Dorf auf GC bin. Viele sagen, dass dieser Grüne Zettel, den man bekommt, die "neue" Residenzia ist und diese immer mitzuführen ist. Ein Nachweis wird das schon sein, denn dieses Teil braucht man hier wirklich für alles wichtige.
Also zuerst die NIE, danach musste ich die Sozialversicherungsnummer holen, um überhaupt eine Gemeindeanmeldung machen zu können.

Und nun noch was zum Ausweis. Jeder Deutsche ist berechtigt, einen Personalausweis zu bekommen, auch wenn er in Deutschland selbst abgemeldet ist. Man kann den Ausweis jedoch leider nur in dem Ort in Deutschland selbst verlängern ( erneuern ), wo man sich abgemeldet hat. Über das Konsulat geht das leider nicht.
Und ob es wirklich so ist, weiß ich im Mai diesen Jahres.

Gruß Nicole
 

spoddig

Neues Mitglied
Verwchseln

Liebe Nicole,
ist schon merkwürdig, und sehr zum Schmunzeln,wenn man sich innerhalb weniger Tage nicht mehr errinnern kann, was man geschrieben hat

doch eine Bekannte lebt auf einer Kanarischen Insel und soll trotzdem einen Gewerbenachweis erbringen, andernfalls behalten die einfach die Kohle komplett ein. Sie hat da paar Tage gesendet.
Da ich dies weder selbst bewerbe, noch dort sende hoffe ich, dass hier der ein oder andere ausgewanderte ist, der dazu was sagen kann.

Also ich musste jedenfalls heftig schmunzeln, aber vielleicht tue ich Dir unrecht und Du leidest unter einer gespaltenen Persönlichkeit.
Zudem hast Du damit immer noch keinen Gewerbenachweis, noch eine internationale Steuernummer, Deien Nie nummer hilft Dir da kein bisschen weiter, beides bekommst Du erst dann wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast und monatlich Deine 250 Euro an die Sozialversicherung abführst.
 

Enter-Sol.com

- Premium Member -
Und nun noch was zum Ausweis. Jeder Deutsche ist berechtigt, einen Personalausweis zu bekommen, auch wenn er in Deutschland selbst abgemeldet ist. Man kann den Ausweis jedoch leider nur in dem Ort in Deutschland selbst verlängern ( erneuern ), wo man sich abgemeldet hat. Über das Konsulat geht das leider nicht.
Und ob es wirklich so ist, weiß ich im Mai diesen Jahres.

Gruß Nicole

Perso wirst du im Ausland keinen bekommen, war bei mir so als ich in London mal meinen Ausweis verschlampt hatte. Bin in die Botschaft und die meinten das es nur Reisepass gibt, da ich keinen Wohnsitz in Deutschland habe.
 

spoddig

Neues Mitglied
Perso

Das stimmt so nicht ganz, rein rechlich gesehen ist die Gemeinde in der Du zuletzt gemeldet warst verpflichtet Dir einen Perso auszustellen, auch wenn Du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast. Allerdings habe ich bereits öfters gehört das die das dort nicht wissen oder nicht wissen wollen, und sich mit nder Behörde um einen Perso zu streiten ist wohl nicht der mühe wert.

Mein Tip einfach auf der zuständigen Geneinde per Email oder Fax anfragen, denn Telefonisch oder einfach hinfahren, wird man öfters ein nein zu hören bekommen. Bei einem Fax hätte man einen schriftlichen Beweis, das würden Sie sich dann 2 mal überlegen.
 

Nicole

- Premium Member -
Liebe Nicole,
ist schon merkwürdig, und sehr zum Schmunzeln,wenn man sich innerhalb weniger Tage nicht mehr errinnern kann, was man geschrieben hat



Also ich musste jedenfalls heftig schmunzeln, aber vielleicht tue ich Dir unrecht und Du leidest unter einer gespaltenen Persönlichkeit.
Nöö, du tust mir unrecht, da ich selbst bei dem Portal nicht angemeldet bin, konnte ich dazu auch nichts sagen und habe hier gefragt. Aber auch das hast du ja mit kopiert, dass ich selbst auch auf den Kanaren lebe hat dabei ja wohl gar nichts zu bedeuten. Wer richtig lesen kann, ist halt klar im Vorteil. Und was ich gar nicht leiden kann, sind Unterstellungen und Mutmaßungen.
Und im Übrigen unterscheiden sich die Canaren steuerrechtlich noch deutlich vom Festland einschließlich Malle. Wir sind sowohl EU als auch Drittland. Da ticken die Uhren anders.

Ausserdem habe ich nicht gesagt, dass man damit einen Gewerbenachweis hat, sondern lediglich die Gemeindeanmeldung. Und nur mit dieser kann man dann auch ein Gewerbe anmelden. Nur geht dem Voraus, eben eine Sozialversicherungsnummer zu besitzen.

Nicole
 
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