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Was macht man mit...

PxB

- Premium Member -
Tja, na dann ... lass es einfach raus :D ... danach geht es Dir auch gleich viel besser und die Arbeit geht noch viel leichter von der Hand.
 

PxB

- Premium Member -
Arbeit ist durchaus ein sehr hässliches Wort ... und kann auch Angst machen. Vielleicht habe ich einfach nur über reagiert ... nicht erigiert ... (weise nur noch mal deutlich daraufhin, damit ich nicht eine besondere Rolle in Euren schmutzigen Gedanken spiele) ... und möchte mich für meine bedrohliche Wortwahl hier in aller Form entschuldigen.
 

DatingRalf

- Premium Member -
Klar, dann sperrt man den Anrufer. Bist wohl ein Vertreter von jedermann Inkasso? Klar wenn man jemanden ne Million schuldet mag das anders sein aber bei kleinen Beträgen nutzen solche Dienste wohl wenig.


Ich bin kein Vertreter , sondern muß auch auf jeder Messe der Firma ausweichen :) Aber die arbeiten ja auf Erfolgsbasis wenn ich da nichts verwechsle. War auch mehr ironisch gemeint und dachte es gibt noch mehr die die kennen :)
 

volkschoen

Neues Mitglied
Ja, das kenne ich auch, dass einige meine Rechnungen nicht bezahlen. So habe ich bisher Mahnungen versendet und dann darauf hingewiesen, dass ich dann alles einem Inkassobüro übergebe.

Das hat dann oft Wirkung gezeigt.
 

stoffelche

- Premium Member -
Moin,
in der regel helfen bei sog. awm einfache ansagen.
hab ich glaube mehrfach bewiesen schmunzel.
sollte nen texter ein problem mit dem zahlungseingang haben ... gerne pn an mich, ich schaus mir dann an "kostenlos" und gebe nen vorschlag des höflichen aber bestimmten umgangs mit so einem subjekt als pn zurück.
dabei beachte ich die legalität als solches und den angemessenen aufwand im bereich des norwehrechtes insbesondere.
"Eine Notwehrhandlung, die diesen gesetzlichen Kriterien entspricht, ist ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers und damit kein strafbares Unrecht. Sämtliche Individualrechtsgüter (etwa die unter § 34 StGB aufgeführten Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum) werden vom Notwehrparagraphen abgedeckt. Nicht notwehrfähig sind Angriffe auf Rechtsgüter der Allgemeinheit. Da dem Notwehrrecht das so genannte Rechtsbewährungsprinzip zu Grunde liegt, erfolgt hier grundsätzlich keine Rechtsgüterabwägung. Lediglich bei einem krassen Missverhältnis der Rechtsgüter darf das Notwehrrecht nicht angewandt werden."

eine nichtbezahlte berechtigte vorderung ist ein gegenwärtiger rechtswiedriger angriff auf eigentum :)
somit ist notwehr in angemessener form legitim.

beste grüße so nen elch
 
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