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Prüfen ob jemand einen Titel wirklich tragen darf

Deey

- Premium Member -
Hallo

weiß nun nicht ob hier jemand über die Kenntnis verfügt aber mein Mann der Abteilungsleiter bei einer Handelskette ist, hat vergangene Woche 2 Bewerbungskandidaten zugeteilt bekommen die ihre Unterlagen eingereicht haben. Einer der beiden hat einen Universitätsabschluss beigelegt der von einer englischen Universität stammt. Da dieser Abschluss überhaupt nicht mit den Angaben im Lebenslauf übereinstimmte hat mein Mann diesen Fall einer Firma übergeben die sich damit auskennt und auch Nachforschungen anstellt.

Das Dokument wurde dann tatsächlich als verdächtig identifiziert und es obliegt meinen Mann jetzt den Kandidaten zu stellen oder sofort eine Anzeige wegen Urkundenfälschung und Betrug zu erlassen. Mein Guter hat bei dieser Prüfungsfirma gefragt ob es konkrete Hinweise ohne das Dokument gibt. Darauf sagte man ihm "Nein, gibt es nicht!". Jetzt fragt mein Mann ob man das nicht direkt bei dieser Fernuni abfragen kann und man sagte ihm dass die dort keine Auskunft geben. Hhöm?

Nun möchte mein Mann nicht direkt eine Anzeige erlassen sondern den Täter zur Rede stellen. Bevor er das tut, ruft er direkt bei der Fernuni an und fragt nach dem Kandidaten und seinem Unidokument. Die wussten von ihm nichts aber dürfen dazu auch keine weitere Auskunft geben. Mein Mann verlangte das Originaldokument zu sehen. Der Kandidat brachte tatsächlich ein Originaldokument aber ob dieses echt ist, kann niemand beurteilen.

Jetzt frage ich euch. Ist das normal? Ich kann quasi nicht überprüfen ob jemand einen Unititel zurecht trägt? Laut Überprüfungsfirma dürfen Universitäten, sogar Arbeitgeber und Schulen keine Informationen ohne dem Vorliegen einer schriftlichen Einwilligung, Details oder Informationen preisgeben. Stimmt das?
 

sophie

- Premium Member -
Ist das nicht reine Zeitverschwendung? Ich würde dem Berwerber wahrscheinlich mitteilen das man mit dem Doktortitel gewissermaßen ein Problem hat. Da sich der Doktortitel leider nicht glaubhaft überprüfen lässt, bleibt ein ungutes Gefühl. Sofern er nicht in der Lage ist nachvollziehbar und eben glaubhaft die Geschichte um seinen Doktortitel zu entmystifizieren, würde ich ihn schlicht nicht einstellen. Wenn man den wirklich will kann man ja eine Stranfanzeige stellen.
 

mesh

- Premium Member -
Jetzt frage ich euch. Ist das normal? Ich kann quasi nicht überprüfen ob jemand einen Unititel zurecht trägt? Laut Überprüfungsfirma dürfen Universitäten, sogar Arbeitgeber und Schulen keine Informationen ohne dem Vorliegen einer schriftlichen Einwilligung, Details oder Informationen preisgeben. Stimmt das?
Datenschutz ist heilig. Roffel Roffel Roffel.
Alternativ: kennt Dein Gesponst niemanden bei der NSA?
Die haben für sowas einen zentralen Datenspeicher. Und wenn nicht, dann können sie alles besorgen.
Ernst beiseite:
so was ginge, wg. Datenschutz, wohl nur über die Verifizierung der Echtheit des Stempels/Siegels.
Der das prüfen muß, benötigt aber das Originaldokument.
Das Finanzamt macht solche Prüfungen auch nicht nach der Echtheit des Dokumentes sondern nimmt ein Original z.B. einer Einfuhrerklärung mit und prüft hauptsächlich die Stempel auf Echtheit.
Nur so geht's.
 

Ron

- Premium Member -
Ein ausländisches Diplom oder Doktortitel muss man sich im Deutschland von den Behörden anerkennen lassen. Eine Anlaufstelle ist hierzu glaube ich das Landratsamt. Man zahlt dann eine Gebühr, muss sich den Kram von einem anerkannten Übersetzer übersetzen und beglaubigen lassen und erhält dann irgendwann eine Urkunde als Bestätigung. Wenn diese nicht vorliegt, ist man in Deutschland, als Deutscher, nicht berechtigt den Titel zu führen.
 

Raptor

- Royal Clan Member -
Also soweit ich weiss lässt sich ein Uniabschluss schon nachvollziehen. Es gibt bei diversen Unis direkte Stellen die keine detailierte Auskunft geben aber sehr wohl eine Auskunft erteilen ob das vorgelegte Dokument der Wahrheit entspricht oder nicht, ohne weitere Angaben dazu zu machen. Das machen aber nicht alle Unis.

Bei mir war es sogar so, dass ich mein Zeugnis neu ausstellen lassen musste, extra nach D dafür fahren musste um es persönlich dort abzuholen, weil die das Ding nicht verschicken und ebenso nicht an Dritte rausrücken...per Tel. Nachfrage dann wahrscheinlich schon 10 mal nicht. Bei Unis wird das nicht anders laufen + sind wir mal ehrlich...wie soll das auch gehen? Mal angenommen ich habe pro Jahr an der Uni 4-5000 Absolventen...das verteilt auf 30 Jahre....da bräuchte man eine extra Stelle die sich nur mit solchen Anfragen auseinandersetzen würde.

Was bei Deinem Mann da abgeht weiss ich nicht aber wenn die in ihrer Firma ein anständiges HR Management haben, dann wird spätestens beim 2. Gespräch sehr schnell klar ob der Bewerber studiert hat und auch genau das was er vorgibt studiert hat, da die nicht auf den Kopf gefallen sind. Falls es da dann Unstimmigkeiten gibt, viel Spass denn Urkundenfälschung kann Knast bedeuten. Noch lustiger wird's wenn er sich das Ding vorher noch bei einem Notar blauäugig beglaubigen liess...denn dann greifen gleich 2 Straftaten.
 

hotx

- Premium Member -
... Noch lustiger wird's wenn er sich das Ding vorher noch bei einem Notar blauäugig beglaubigen liess...denn dann greifen gleich 2 Straftaten.

oweioweioweioeieieiie...das tut weh ;-(

eine notarielle beglaubigung ist eine ECHTHEITS-BESCHEINIGUNG, welche auch durch einen evtl gerichtsbeschluss nicht "echter" sein kann.

warum sollte bei
... bei einem Notar blauäugig beglaubigen liess ...
von einer straftat (oder 2) ausgegangen werden ???

ich habe ein dokument, welches ich notariuell beglaubigen lassen moechte.
ergo ab zum notar.
der notar hat zu pruefen (und ich bis zum abschluss der ueberpruefung zu warten), zu bescheinigen, zu beglaugigen, oder abzulehnen.

wenn der notar (in DEUTSCHLAND) geprueft hat, wenn er die angelegenheit als rechtmaessig beurteilt, wenn er rechte bestaetigt, dann ist dies von JEDER institution in DEUTSCHLAND anzuerkennen.

"STRAFTAT" ????? womoeglich sogar 2 (zwei) ????????
LAECHERLICH !!!
 

MisterAustria

- Premium Member -
titel sind so ne sache und is auch in jedem land anders zu sehen.
z.b in/aus österreich ein kommerzialrat.. das sind ehrentitel.

MA
 

Raptor

- Royal Clan Member -
Da bist du aber nicht ganz richtig informiert denn ein Notar beglaubigt Dir anhand der Einsicht die er vor Ort hat lediglich dass dein Unidokument wohl echt sein muss anhand des Siegels und dem was er vor Ort nachprüfen kann. Er geht dem aber nicht nach und verifiziert dieses Dokument anhand einer Überprüfung durch eine Uni....das kann er nämlich auch nicht. Folglich wird auch dieser hier strafrechtlich relevant getäuscht und man hat sich diese notarielle Beglaubigung (die überall als 100% echt anerkannt wird) unter komplett falschen Tatsachen und einer Täuschung erschlichen.

Den Fall den ich hier nenne ist nicht aus der Luft gegriffen sondern kommt aus meinem nahen Freundeskreis und hat damit geendet dass wegen dieses Doppelbetruges (ja er hatte gleich 2 Klagen am Hals), Urkundenfälschung und weiss der Geier noch was 1,5 Jahre Haft gehagelt hat. Dieses Urteil war nach der Meinung des Verteidigers dann sogar Gott sei Dank milde weil der Gute Mann vorher nie aufgefallen ist und so halbwegs darlegen konnte dass es eine Verzweiflungstat war.

der notar hat zu pruefen (und ich bis zum abschluss der ueberpruefung zu warten), zu bescheinigen, zu beglaugigen, oder abzulehnen.
Die notarielle Beglaubigung meines Schulzeugnisses, hat ca. 5 Minuten gedauert...das nur zum Thema. Mehr als das Ding ansehen konnte er ja auch nicht weil meine Schule keinerlei Daten rausrückt.
 

hotx

- Premium Member -
....
Die notarielle Beglaubigung meines Schulzeugnisses, hat ca. 5 Minuten gedauert...das nur zum Thema. Mehr als das Ding ansehen konnte er ja auch nicht weil meine Schule keinerlei Daten rausrückt.

die beglaubigung der original-unterlagen meiner auslaendischen (nicht in deutschland ansaessigen) firma hat mein deutscher notar geprueft.
d.h. er hat sich vom zustaendigen amt des auslaendischen firmen-sitz die eintragung im dortigen handelsregister bestaetigen lassen.
es hat ueber 8 wochen gedauert bis ich die notarielle beglaubigung erhielt - natuerlich auch mit beglaubigung der auslaendischen beglaubigung des register-auszugs.

raptor...
...ich glaube dir, dass der von dir angemerkte "fall" so war wie du es beschrieben hast !
doch stellt sich dann die frage ob man die "institution notar" nicht besser abschaffen sollte.

ok, mir ist aus eigener erfahrung bekannt, dass auch notare evtl einmal "schlampen", doch das kann und darf man nicht dem klienten negativ anlasten.

ich nenne dir mal als beispiel eine eigene erfahrung bzgl "schlamperei":
mein vater verstarb 2011.
sein notariell beglaubigtes testament zum nachlass datierte das jahr 2010.
mein vater war jedoch aufgrund alzheimer seit mindestens 2008 leider nicht mehr "voll zurechnungsfaehig".
trotzdem wurde notariell bestaetigt/beglaubigt, dass der gesundheitliche zustand des erblassers keinen zweifel an der geistigen verfassung laesst.

obwohl das testament fuer die erben NICHT NEGATIV gestaltet war, "aergert" es mich dass dieser wald-und-wiesen-notar UNGEPRUEFT beglaubigt hat, denn es nach meiner auffassung PFLICHT eines NOTARS eine zur beglaubigung anstehende angelegenheit auf deren RECHTMAESSIGKEIT zu PRUEFEN.

von daher wuerde ICH bzgl des von dir angemerkten falls KLAGEN, KLAGEN und weiter KLAGEN, denn eine notarielle beglaubigung MUSS fuer FAKTEN stehen.

dass leute betruegen wollen, ist alltaeglichkeit - doch ein notar darf nicht in alltaeglichkeit verfallen, sondern hat VOR beglaubigung zu PRUEFEN.
 
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