Captain
- Premium Member -
Hi..
folgende Meldung hab ich grade mal bekommen.
1. Justizministerium "Abmahnmissbrauch im Urheber- und Wettbewerbsrecht" einen Riegel vorschieben
Die Justizministerin will dem "Abmahnmissbrauch im Urheber-und Wettbewerbsrecht" künftig einen Riegel vorschieben (Pressemeldung des BMJ v. 09.03.2012). Sie plane einen "niedrigen Einheitsstreitwert fest(zulegen), wenn der Abmahner vom Verletzer erstmals Unterlassung verlangt. Das bedeutet eine Kostenlast von unter hundert Euro. Wer unberechtigt abgemahnt wird, bekommt außerdem einen Gegenanspruch auf Ersatz seiner Verteidigungskosten."
Das wäre ja mal was..
C.
folgende Meldung hab ich grade mal bekommen.
1. Justizministerium "Abmahnmissbrauch im Urheber- und Wettbewerbsrecht" einen Riegel vorschieben
Die Justizministerin will dem "Abmahnmissbrauch im Urheber-und Wettbewerbsrecht" künftig einen Riegel vorschieben (Pressemeldung des BMJ v. 09.03.2012). Sie plane einen "niedrigen Einheitsstreitwert fest(zulegen), wenn der Abmahner vom Verletzer erstmals Unterlassung verlangt. Das bedeutet eine Kostenlast von unter hundert Euro. Wer unberechtigt abgemahnt wird, bekommt außerdem einen Gegenanspruch auf Ersatz seiner Verteidigungskosten."
Das wäre ja mal was..
C.