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Ketchup und Erotik, das geht schon

royalTS

- Premium Member -
offensichtlich sind dem Affiliate, der da wohl hinter der wohl freigegebenen und von ihm konnektierten Domain stand, die Füße zu heiß geworden :) ...

Ich kenne das Gefühl :) ... einerseits hat man so ein Goldtopf-finde-Gefühl,
andererseits das Gefühl, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Anwälte unter diesem Topf so richtig Feuer machen.

Nervenpoker pur.
Darum hat er wohl jetzt auch die Domain bei Denic zur Löschung eingetragen.

Der nächste Mutige darf also loslegen sobald die Karenzzeit rum ist :D
 

six

- Premium Member -
Stimmt schon, dass die Anwälte von der Leine gelassen werden.

Was wollen die machen - die Domain war frei?
Gut, Ketchup sollte man auf der Domain dann auch nicht zum Thema machen.

Ich denke, denn Stress muss man dann auch nicht haben.

Gruß,
Six
 

MrAffiliate

- Premium Member -
Oh man, habs gerade auch gelesen und in den Zwischenspeicher geworfen um es hier zu zeigen. Coole Aktion wie ich finde. Frage mich allerdings was die Anwälte machen sollten...
 

royalTS

- Premium Member -
die Frage ist, ob die Ketchup Leute standardgemäß eine Marke auf eine Aktionsdomain geholt haben...

und ob der Werber wissen konnte, dass er sozusagen von einer art Typin profitieren würde... Vorsatz dann u. U.
 

six

- Premium Member -
Nun, Marke kann sein, aber es kommt da ja auf die Klassen an. Die werden ja nicht alle Klassen gekauft haben - mit Pornoabdeckung. So bekannt sind die auch nicht, dass da automatisch eine "Schutzrecht" entsteht.

Vielleicht kann ja mal einer nachschauen, ob es da eine Marke gibt.

Gruß,
Six

PS: Nein, ich will die Domain nicht.
 

royalTS

- Premium Member -
ach.... Markenkorrespondenz füllt bei mir noch immer mehrere Archivordner :).

Eine Marke kann sogar begründet werden, ohne dass sie eingetragen ist. Muss nur (in der Zielgruppe) bekannt genug werden....

Dann, geht es um eine eingetragene Marke, nicht nur dpma checken sondern auch, ob es eine Euromarke ist.

Komplexes Thema, was Richter, bewerten sie eine Klage eines Markeninhabers, mal so oder so auslegen. Hängt ganz von der Bissigkeit der Anwälte, dem Begriff des Richters oder der Doofheit :) des eigenen Anwalts ab und klar... auch die gewählten Klassen spielen eine Rolle, aber auch so weiche Themen wie Imageschädigung usw.

Genug Referat :). Aber mir kamen gerade ein paar (teilweise teure) Erinnerungen hoch :)

Huibert
 

nicnac

- Premium Member -
Ich finde diese Panne zwar insgesamt lustig aber für mich kann ich mal behaupten das ich nicht deswegen Webmaster geworden bin um mich bewußt mit Abmahn-, Wettbewerbsschützern- oder Markenrechtsanwälten anzulegen solange es noch andere Quellen der Trafficgenerierung gibt.

In dem anderen Thread wo es um die RTL2 Soap geht regt sich jeder darüber auf das es mal wieder einer auf ganz doof probieren will und 3 Tage später kommen andere (oder die Gleichen) auf die geniale Idee vielleicht mal eine Marken-Aktion nahe Domain zu reggen und mal zu schauen was passiert.

Manchmal denke ich das der ein oder andere bestimmt auch mit der offenen Handfläche prüft ob die Herdplatte an ist weil er nicht glauben will das ein rotes Lämpchen signalisiert das es heiss sein könnte.
 
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