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DILDOPARTY - neue Abmahnwelle

DrDanielKoetz

Neues Mitglied
Guten Tag und allen ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr!

U.a. am 30. Dezember 2009 haben Mandanten von mir eine Abmahnung der Kanzlei Hübsch & Weil, Köln, erhalten. Ein Herr Thomas Warnke mahnt ab mit einer Gemeinschaftsmarke

Dildoparty

die am 15. DEZEMBER 2009 eingetragen wurde. Es dürfte sich um eine Massenabmahnung handeln; zahlreiche Abmahnopfer sind bekannt. Hinweise weiterer Betroffener zum Erfahrungsaustausch nehme ich gern entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Daniel Kötz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
__________
Kanzlei Kötz
Blumenstraße 7
40212 Düsseldorf
Fon: (+49) 211 6101570
Fax: (+49) 211 6101582
Kanzlei Kötz. Medien-, Presse-, Urheber-, Internet-, Markenrecht. Gewerblicher Rechtsschutz,...
 

DrDanielKoetz

Neues Mitglied
Dildoparty und (k)ein Ende

Guten Morgen,

gegen die Marke ist nunmehr ein Löschungsverfahren anhängig.

Bald wird man sich der modernen deutschen Sprache wieder bedienen dürfen!

Gruß,
Daniel Kötz
 

Adultus-IT

- Premium Member -
Wann beginnt eigentlich die Widerspruchsfrist von 3 Monaten beim "HABM"...
ab veröffentlichter Anmeldung oder ab Eintragung der GM ?

Nicht das ich diese Abmahnwelle gut finde...im Gegenteil.....aber ich finde es schon kurios....dass sich Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Patentrecht und Markenrecht... mit der Eintragung einer Marke beschäftigen...also die Chance sehen diese Marke auch zur Eintragung zu bringen... und andere meinen das es keinen Grund gibt diese Marke zu erhalten....obwohl die Marke eingetragen ist.

Gruss Adultus - IT Micha
 

mika

- Premium Member -
Kurios ist das nicht - dem Markenrechts-Anwalt ist das doch (zu Recht)egal, solange sein Mandant bezahlt...

Letztlich weiß er auch, dass von vornherein erst mal fast jegliche Marke eingetragen wird, ausser sie ist bereits geschützt.

Das Problem sind somit eher die Armleuchter, die meinen, für jeden Schmarrn, der ihrem Hirn entspringt eine Marke eintragen zu müssen auch wenn gar kein entsprechender schutzwürdiger Inhalt dahinter steht.

Marken haben -richtig eingesetzt und mit Wert unterlegt - ja schon einen Sinn, werden aber leider sehr oft rechtsmißbräuchlich eingetragen.
 

Adultus-IT

- Premium Member -
Kurios ist das nicht - dem Markenrechts-Anwalt ist das doch (zu Recht)egal, solange sein Mandant bezahlt...

Das sehe ich etwas anders...denn wenn ich zum Anwalt gehe und ihn dann auch noch beauftrage.... will ich auch beraten werden und eine Beratung sagt mir auch etwas über die Chancen und natürlich auch über das Risiko meines Vorhabens. Wenn unser Anwalt nur die
$$ Zeichen in den Augen hätte ...dann könnten wir auf den Mann auch verzichten.

Warum man nun die Marke ....um die es in diesem Fall geht... haben wollte... ist eine andere Frage da die Nizza-Klassifikation schon sehr ausgedehnt ist.... aber wer zum Beispiel solche Partys veranstallten möchte und das in einem grossen Rahmen...der sollte sich das auch schützen lassen können wenn es vorher noch kein anderer getan hat. Worte wie "Armleuchter" oder "Schmarrn" sind da wohl fehl am Platze.

Sicher gibt es in meinen Augen auch unsinnige Marken und Geschmacksmuster aber es steht mir ja nicht zu die Geschäfte anderer und deren Hintergrund zu beurteilen....und wie oft haben einige von uns schon gesagt....
"Was ?...damit verdienen die Geld...das hätte ich auch machen können"

...aber wir haben es nicht getan weil wir zu diesem Zeitpunkt nicht die Idee hatten.

Gruss Adultus - IT Micha
 

gaschmidt

- Premium Member -
Sicher gibt es in meinen Augen auch unsinnige Marken und Geschmacksmuster aber es steht mir ja nicht zu die Geschäfte anderer und deren Hintergrund zu beurteilen....

na ja bei "Dildoparty" koennte aber ein interessantes Geschmacksmuster je nach Groesse der Party und anzahl der Nutzer und mischung der Altersklassen entstehen:D:D:D
 

Steve

- Premium Member -
Micha hat nicht ganz so unrecht.

Mit den Dildoparties wird viel geld verdient. Ob sie vom selben Veranstalter sind oder nicht, spielt in erster Instanz keine Rolle.

Aber sie sind ein Begriff, der für ein gewisses Entertainment steht und beinahe erklärungsfrei funktioniert.

Tritt jetzt jemand an den Markt, der eben verstärkt solcherlei Parties durchführt, dann ist der schon gut beraten, wenn er sich diese Marke schützen lässt.

Ähnlich gelagert dürfte SpeedDating sein. Auch hier wird mit dem Begriff eine eng eingegrenzte Unterhaltungsform beschrieben, die nahezu erklärungsfrei funktioniert und schon aus diesem Grund extrem interessant ist - es bedarf nahezu keinerlei werbende Ausgaben, um den Begriff zu etablieren.
 

mika

- Premium Member -
Leider hast du den Kern meines Postings missverstanden

Das sehe ich etwas anders...denn wenn ich zum Anwalt gehe und ihn dann auch noch beauftrage.... will ich auch beraten werden und eine Beratung sagt mir auch etwas über die Chancen und natürlich auch über das Risiko meines Vorhabens. Wenn unser Anwalt nur die
$$ Zeichen in den Augen hätte ...dann könnten wir auf den Mann auch verzichten.

Das ist möglicherweise das was einen Anwalt von einem guten Anwalt unterscheidet - Ein guter Anwalt berät dich - wie du richtigerweise anführst auch und führt dich nicht mit verbundenen Augen ins offene Messer und lässt dich nachher auch noch dafür bezahlen.

Warum man nun die Marke ....um die es in diesem Fall geht... haben wollte... ist eine andere Frage da die Nizza-Klassifikation schon sehr ausgedehnt ist.... aber wer zum Beispiel solche Partys veranstallten möchte und das in einem grossen Rahmen...der sollte sich das auch schützen lassen können wenn es vorher noch kein anderer getan hat. Worte wie "Armleuchter" oder "Schmarrn" sind da wohl fehl am Platze.

Es ging um die Leute, die unsinnige Marken rechtsmißbräuchlich eintragen lassen (möglicherweise auch noch in der Absicht, später mit entsprechenden Abmahnungen noch die eine oder andere zusätzliche Mark machen zu können)- was leider viel zu oft geschieht. Insofern sind "Armleuchter" und "Schmarrn" in diesem Zusammenhang sehr wohl angebracht.

Und nur weil ich möglicherweise vorhabe, zukünftig in großem Stil Faschings-Parties zu veranstalten kann ich mir doch nicht anmaßen, den Begriff "Faschings-Party" schützen zu lassen.

Und nur aus der Zusammensetzung zweier generischer Begriffe - wenn es denn auch nur in einem bestimmten Zusammenhang gesetzt wird - sich das Recht abzuleiten, diesen Gesamtbegriff sodenn als Marke für sich in Anspruch zu nehmen würde schon von einer ganz anständigen Hybris zeugen.

Sicher gibt es in meinen Augen auch unsinnige Marken und Geschmacksmuster aber es steht mir ja nicht zu die Geschäfte anderer und deren Hintergrund zu beurteilen....und wie oft haben einige von uns schon gesagt....
"Was ?...damit verdienen die Geld...das hätte ich auch machen können"

...aber wir haben es nicht getan weil wir zu diesem Zeitpunkt nicht die Idee hatten.

Es hat niemand gesagt dass es grundsätzlich falsch ist, sich Marken eintragen zu lassen - selbst wenn es sich möglicherweise um einen generischen Begriff handeln mag - Zm Beispiel - der Begriff "Absolut" als Marke für Wodka eingetragen hat so mit Sicherheit seine Berechtigung.

Keine Berechtigung haben jedoch meiner Meinung nach die Abmahnungen die die Markeninhaber an die Leute verschicken, die z.B. in einem vollkommen anderen Zusammenhang das Wort absolut in ihrer Werbung verwenden "absolut fair", "absolut sauber", "absolut neu"...

Da aber derart unsinnige Abmahnungen leider zu oft vorkommen, kann man in so einem Zusammenhang auch sehrwohl von Armleuchtern reden - und das sind dann eben auch oft die Fälle, wo die Anwälte des angeblichen Markenrechts-Inhabers dann nur die $$-Zeichen in den Augen haben.

Ich durfte mich selbst damals noch mit deutschem Geschäftssitz mehrfach gegen solchermaßen unsinnige Abmahnungen zur Wehr setzen. Jeder einzelne Prozess wurde letztlich gewonnen, die angebliche "Marke" musste aufgegeben werden und dennoch lief es meist darauf hinaus, dass man auf seinen Anwaltskosten (jeweils mittlerei vierstellige Beträge) sitzenblieb, weil die Gerichte in solchen Fällen meist - richtigerweise - eine Lösung herbeizuführen suchen, dass kein Urteil gesprochen werden muss. Und in dem Fall trägt man seine Kosten selbst.

Jedes Mal ging es um falsch eingetragene Marken für generische Begriffe, die den Abmahner dazu bewogen hatten - angesichts des offensichtlichen Erfolgs unserer Projekte - den "Abmahnhammer hervorzuholen". Teilweise wurden die jeweiligen Marken eingetragen, nachdem wir mit unserern Projekten bereits erfolgreich waren.

Im Nachgang dann diese Sorte von "Möchtegern-Abmahner" dann auf Ersatz der Kosten zu verklagen, macht wenig Sinn, weil man sein Geld letztlich sowieso von den Kameraden bekommen würde - das hieße nur dem schlechten geld auch noch gutes hinterherzuwerfen...
Abgesehen davon - man hat schließlich anderes auch zu tun, als sich mt solchen auseinanderzusetzen.
 

Adultus-IT

- Premium Member -
Ich habe den Kern Deines Postings schon verstanden. Mich ärgern nur die Pauschalisierungen und wenn Du in nächster Zeit im grossen Stil "Faschings - Partys" veranstallten willst...dann versuche Dir den Namen schützen zu lassen ....wenn es dann geht....was spricht dagegen? Ein guter Marken und Patentanwalt wird Dir schon sagen ob das Vorhaben Sinn macht oder nicht.

Das Marken nur mit der Abmahnabsicht eingetragen werden ist eine ganz andere Sache und das finde ich dann auch nicht in Ordnung...denn wenn man sich die Nizzaer-Klassifikation bei einigen Marken anschaut ...dann besteht oftmals kein Zusammenhang mit dem Produkt selbst...aber diese Klassifikation gibt ja nun einmal die Grundlage.

Man kann und sollte aber nun nicht jedem der eine ...in Deinen/unsern Augen...unsinnige Marke einträgt gleich mit dem Stempel des "Bösewichts" belegen und auch nicht den Anwalt der sich um den Schutz der Marke kümmert.

Im übrigen gibt es auch in unserem Kreise Anwälte...in meinem Fall war es nur einer.... die Abmahnungen schreiben...die sich aber als solche nicht zu erkennen geben...die aber warscheinlich jeder Webmaster im Erotikgeschäft kennt und diese sind auch nicht zimperlich in der Höhe der geforderten Summe wenn es um die von ihnen zu vertretenden Marken geht. Der mir persönlich ...auf meine Frage.... noch ins Gesicht sagt..."Nein wir schreiben nicht gleich eine Abmahnung....wir versuchen das Problem...wenn möglich anders aus der Welt zu schaffen". Nun muss ich aber auch sagen...dass er nicht wusste das er den Menschen einmal abmahnte...der nun vor ihm stand.
Es handelt sich NICHT um den Schreiber des ersten Beitrags !

Fazit: Wenn man sich die GM anschaut um die es hier eigentlich geht und nun lesen muss das kurz nach Eintragung der GM schon Abmahnungen versendet...liegt ja ein Vedacht sehr nahe......aber ein Schelm wer böses denkt.....;)

Wer sich selber mal in Punkto Marken umschauen möchte... kann ja mal HIER schauen.


Gruss Adultus - IT Micha
 
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