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Dating und Umsatzsteuer ...

Cowgirl

- Premium Member -
hmm, ja ich hab auch schon überlegt, in wie fern das auf "uns" alles zutrifft. Man müsste ja von seinem Zahlungsanbieter eine Auflistung bekommen, welche Zahlungen nicht aus Deutschland kamen und woher genau, dass ist ja alles nicht so eindeutig.

Es wird sich immer irgendetwas einfallen gelassen, um alles komplizierter zu machen.

"Mini-Ohne-Stop-Shops " <------------------------------ verrückt :eek:
 

thommy

- Premium Member -
das problem betrifft einen webmaster ja nicht direkt sofern er keine endkundengeschäfte betreibt.

im b2b bleibt ja alles beim alten.

WAS sich da geändert hat ist nur die tatsache, dass es bisher möglich war, dass nicht EU-firmen, die geschäfte mit ENDVERBRAUCHERN in einem EU-land tätigen, sich in EINEM EU-land dazu registrieren konnten und die DORT gültige mwst. berechnen konnten (und abführen).

jetzt ist es so (wie das viele shops schon lange machen), dass man die jeweils gültige mwst. des landes ansetzen muss, in dem der endkunde sitzt.

die crux dabei ist, dass man in der EU den preis an den endkunden INCLUSIVE mwst anzeigen MUSS.

hier würde also in der tat ein verstoss gegen datenschutzrichtlinien bestehen, wenn man diesem gesetz folge leisten will, denn man müsste den user VORHER darüber aufklären, dass man seine location anhand von geo-targeting festgestellt hat und SEINEN preis daraus errechnet hat.

die sind so irre, dass sie gesetze machen die sich selbst im weg stehen.

aber wie gesagt - das sind dinge, mit denen sich der ottonormal webmaster nicht zwingend rumärgern muss, wenn er keine direkten geschäfte mit endkunden macht.

viel spass im netz

thommy
 

nachtschattengewaechs

- Premium Member -
die crux dabei ist, dass man in der EU den preis an den endkunden INCLUSIVE mwst anzeigen MUSS.
Das geht aber auch. Man kann z.B. Preise für unterschiedliche Ländergruppen anzeigen oder man zeigt i.d.R. einfach einen Preis an und führt dann halt unterschiedliche MWST-Sätze ab.

Das ist beim Warenhandel ja auch nicht anders. Hier wird das schon lange so gehandhabt, allerdings gibt es eine "Freigrenze", die glaube ich bei irgendwas um die 30.000 Euro im Jahr liegt. Erst wenn man bei einem Land diese Grenze übersteigt, gilt die Regelung, die Umsatzsteuer im betreffenden Land zu den dort gültigen Satz abzuführen.
 

Cowgirl

- Premium Member -
ok, und die Webmaster, die Endkunden nun haben? z.B rechne ich u.a. mit Click&Bye ab und hab da bisher noch nie gefiltert, wo der Endkunde nun herkam. Und was ist mit den Kunden,die aus Deutschland zwar sind, aber mit einer ausländischen Kreditkarte zahlen? Sowas soll es ja auch geben. Meine GÜTE; ist das anstrengend. Ich sag einfach, ich hab nur deutsche Kunden und gut ist! Ich habe nun mal von den Kunden keine Namen und Adressen.
 

thommy

- Premium Member -
ok, und die Webmaster, die Endkunden nun haben? z.B rechne ich u.a. mit Click&Bye ab und hab da bisher noch nie gefiltert, wo der Endkunde nun herkam. Und was ist mit den Kunden,die aus Deutschland zwar sind, aber mit einer ausländischen Kreditkarte zahlen? Sowas soll es ja auch geben. Meine GÜTE; ist das anstrengend. Ich sag einfach, ich hab nur deutsche Kunden und gut ist! Ich habe nun mal von den Kunden keine Namen und Adressen.

also ist nun schon ne ecke her wo ich mit C&B gearbeitet habe, aber wir haben da auf nachfrage eine detaillierte abrechnung bekommen, wo wir das herkunftsland herausfinden konnten.

ich denke aber, dass die da vielleicht sogar ne lösung dafür haben, denn die haben ja viele kunden die das betrifft.

viel spass im netz

thommy
 

Pornofritz

- Premium Member -
Ist doch gut wenn die deutschen Endkunden nun nur noch 19% MwSt. bei z.B. holländischen oder spanischen PPs zahlen müssen, statt 21% wie bisher. Da der Endkundenpreis gleich bleiben wird können sich PP und Webmaster den Netto-Mehrertrag einstecken.

(grobes) Beispiel, Kunde kauft bei Datinganbieter aus Holland:

bisher:
Produkt/Dienstleistung Preis: 29,95€
MwSt (21%)
Netto: 24,76€
Webmaster (50%): 12,37€

Zukunft:
Produkt/Dienstleistung Preis: 29,95€
MwSt (19%)
Netto: 25,17€
Webmaster (50%): 12,58€


EU :)



:rolleyes:
 

HornyGuy

- Premium Member -
Das geht aber auch. Man kann z.B. Preise für unterschiedliche Ländergruppen anzeigen oder man zeigt i.d.R. einfach einen Preis an und führt dann halt unterschiedliche MWST-Sätze ab.
Man kann es auch gleich über GeoIP-Abfrage machen oder (was ich auch schon oft gesehen habe) es wird anfangs gleich gefragt, in welchem Land der Kunde/User lebt

Eine Abfrage bzgrl. des Herkunftslandes eines Users/Kunden tangiert nicht im geringsten die Datenschutzrichtlinie, das wird doch ohnehin schon überall gemacht
 

nachtschattengewaechs

- Premium Member -
Man kann es auch gleich über GeoIP-Abfrage machen oder (was ich auch schon oft gesehen habe) es wird anfangs gleich gefragt, in welchem Land der Kunde/User lebt
GeoIP funktioniert ja eigentlich nicht. Was ist denn, wenn ich aus dem Urlaub buche?

Aber ist ja im Prinzip auch egal, es gibt jedenfalls zahlreiche Möglichkeiten. Ist halt nur ein echter Mehraufwand für Anbieter. Wahrscheinlich haben die dieses neue Richtlinie erlassen, damit Amazon seine ebooks nicht mehr aus steuerlichen Gründen von Luxemburg aus verkauft.
 

HornyGuy

- Premium Member -
GeoIP funktioniert ja eigentlich nicht. Was ist denn, wenn ich aus dem Urlaub buche?
Für 95 % funktioniert es, der Rest bekommt halt den Betrag (sollte er abweichen) vor Bezahlung noch einmal aufgelistet - ich sehe da kein Problem
Aber ist ja im Prinzip auch egal, es gibt jedenfalls zahlreiche Möglichkeiten. Ist halt nur ein echter Mehraufwand für Anbieter.
Das ist überhaupt kein erhöhter Aufwand, es ist lediglich eine Frage der Organisation und Programmierung. Das es da bei einigen gerade in Deutschland happert (Thema: Neuland) dafür kann ja der Staat nix
Wahrscheinlich haben die dieses neue Richtlinie erlassen, damit Amazon seine ebooks nicht mehr aus steuerlichen Gründen von Luxemburg aus verkauft.
Gut möglich. Im Prinzip ist es auch wettbewerbsverzerrend, wenn der Buchhändler bzw. Onlineshop in Deutschland 19 % Mehrwertssteuer aufschlagen muss und Amazon in Luxemburg nur 15 %
 

john-smith

- Premium Member -
... lustig wird das ganze wenn ich als EU firma einen ami biller nehme dem das alles wurst ist und munter drauflosbillt.
am monatsende bekomme ich eine abrechung mit xxx buchungen zu xxx preis und meine datenbank sieht das FA nicht ... DATENSCHUTZ schreibe ich gross ... was nun ...

denke aber das ich diesem theater aus dem weg gehen werde indem eben ein neuer non-eu betreiber die geschäfte übernehmen muss ...
...irgendein land wird sich finden das sich über steuereinnahmen freut ...
 

blackmexx

- Premium Member -
... lustig wird das ganze wenn ich als EU firma einen ami biller nehme dem das alles wurst ist und munter drauflosbillt.
am monatsende bekomme ich eine abrechung mit xxx buchungen zu xxx preis und meine datenbank sieht das FA nicht ... DATENSCHUTZ schreibe ich gross ... was nun ...

Dann muss das US Unternehmen die entsprechende Ländersteuer berechnen und im jeweiligen Land abführen, Du glaubst doch nicht etwas das nicht EU Staat davon ausgeschlossen sind ;).

Beispiel
Eine in Barcelona lebende Person zahlt einem US-Unternehmen eine Gebühr für den Zugang zu amerikanischen Fernsehsendern. Das US-Unternehmen muss dem Dienstleistungsempfänger spanische Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.
Quelle: Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronisch erbrachte Dienstleistungen - European commission
Diese EU Regulierungswut kennt keine Grenzen

Das sinnvollst wäre eine einheitliche MwSt. in Europa entweder ganz oder gar nicht. Es wird auf jedenfalls lustig, wenn die ersten Strafen ausgesprochen werden wenn man z.b. als deutscher die Französische MwSt. Falsch abgeführt hat.

Für mich sind hier auch noch einige Fragen offen, kann ich die gezahlte Mehrwertsteuer mit dem Deutschen Finanzamt verrechnen.
 

HornyGuy

- Premium Member -
... lustig wird das ganze wenn ich als EU firma einen ami biller nehme dem das alles wurst ist und munter drauflosbillt.
am monatsende bekomme ich eine abrechung mit xxx buchungen zu xxx preis und meine datenbank sieht das FA nicht ... DATENSCHUTZ schreibe ich gross ... was nun ...

denke aber das ich diesem theater aus dem weg gehen werde indem eben ein neuer non-eu betreiber die geschäfte übernehmen muss ...
...irgendein land wird sich finden das sich über steuereinnahmen freut ...
Ich glaube du hast das noch nicht richtig begriffen. Diese Regelung die jetzt für Unternehmen innerhalb der EU gilt, gibt es schon seit Jahren für Unternehmen ausserhalb der EU (Drittländer)
Und du brauchst auch nicht jede einzelne Buchung und Kunden aufführen, sondern lediglich den Gesamtumsatz und Steuer pro Land
Und natürlich können sie prüfen und da zählt dann auch kein Datenschutz. Denn die Erhebung von Steuern ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates
 

john-smith

- Premium Member -
Dann muss das US Unternehmen die entsprechende Ländersteuer berechnen und im jeweiligen Land abführen, Du glaubst doch nicht etwas das nicht EU Staat davon ausgeschlossen sind

dann löst sich letztendlich das problem fast gänzlich auf da im regelfall jeder einen externen biller hat der dies erledigt
mit mwst hatte ich eh noch nie was am hut da meine kunden überall sitzen ausser im land der firma ..

Das sinnvollst wäre eine einheitliche MwSt. in Europa

wäre mir auch lieber da die 24% hier auf alles "ausser tiernahrung" schon happig ist ... vorallem bei grösseren privatkäufen ...

denke aber dass das noch ein langer weg bis dahin ist ...
 

Schmutziger alter Mann

- Premium Member -
100% auf alles, dann ist Ruhe und der Staat für ein paar Monate zufrieden, der Deutsche wird schon zahlen, was bleibt ihm auch anderes übrig.Lässt sich ja auch viel leichter rechnen. Ach was, machen wir doch gleich 200%, deswegen geht hier doch keiner auf die Barrikaden. Natürlich sollten Bundestagsabgeordnete von dieser Maßnahme weitgehend verschont bleiben, bevor die Schreierei losgeht.
 
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