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Mutige Werbung

Steve

- Premium Member -
Die Nennung von "illegalen" Seiten auf Internetseiten ist auch kein Problem, so lange nichts verlinkt wird.

Ist das ganz sicher?

Wenn ja, kommt mir eine "grandiose" Idee: ab soort biete ich die Links nicht mehr als echte Links an, sondern als Plaintext und empfehle jedem Besucher meiner Seite, sich vorher "linkification" oder dergleichen Plugins zu installieren.

Von linkification umgewandelte Plaintext-Links funktionieren wie ganz normale HTML-Links - mit Referer und dem ganzen Pipapo.
 

black.angel

- Premium Member -
Ist das ganz sicher?

Wenn ja, kommt mir eine "grandiose" Idee: ab soort biete ich die Links nicht mehr als echte Links an, sondern als Plaintext und empfehle jedem Besucher meiner Seite, sich vorher "linkification" oder dergleichen Plugins zu installieren.

Von linkification umgewandelte Plaintext-Links funktionieren wie ganz normale HTML-Links - mit Referer und dem ganzen Pipapo.

du meinst es gibt wirklich user die beim anblick einer nicht verlinkten url sofort ein programm installieren?
 

black.angel

- Premium Member -
die plakate hingen an jedem zweiten Stromkasten, wie man sieht mit
kompletter URL ( unter "Club" ) und es gab keine Probleme


youporn_party.jpg
 

Perseus

- Premium Member -
Ich bin jetzt kein Rechtsanwalt, mein Rechtsempfinden sagt mir aber für Deutschland, dass öffentlich zugängliche Werbung für Hardcore gleich zu setzen ist als wie für direkten Links zu einem Programm. Jugendschutz ist ja nicht nur eine Sache vom Internet.

Zudem wird sich aber viel mehr der Plakatkleber strafbar machen oder der Inhaber der Haltestellentafel (wenn es denn verboten wäre) als der Kunde, der die Werbung gebucht hat.

Interessant in jedem Falle !


Andreas
 

Steve

- Premium Member -
Ich bin jetzt kein Rechtsanwalt, mein Rechtsempfinden sagt mir aber für Deutschland, dass öffentlich zugängliche Werbung für Hardcore gleich zu setzen ist als wie für direkten Links zu einem Programm.

Das glaube ich eher nicht. Der Gedanke der Verbreitung von Pornographie beruht ja auf der allgemeinen Linkhaftung (jedenfalls stand es so in der Anklagebegründung seitens des Staatsanwaltes einer Akte, die ich lesen durfte) - und die ist gemeinhin technisch begrenzt einsatzfähig. Ein Link ist ja als solcher definiert.

Die bloße Nennung des Linknamens ... kann ich mir nicht als strafbar vorstellen.
 

black.angel

- Premium Member -
Also ich denke auch das es da einen Unterschied gibt. Es gab und gibt ja auch immer wieder Artikel über youporn und ähnliche Seiten auf spiegel.de usw. Die hat man ja auch nicht verklagt. Die Rechtslage ist da wohl sehr schwammig
 

Perseus

- Premium Member -
Deswegen fand ich das ja interessant. Der einzige Unterschied ist im Grunde ja nur, dass die Url manuell eingetippt werden muss. Wenn das wirklich eine legale Grauzone ist renne ich später noch zur Druckerei :holy:
 

black.angel

- Premium Member -
ich könnte mir auch vorstellen das es eine Grauzone ist, weil es noch nie verhandelt wurde. Es zeigt auf jedenfall wieder wie schwachsinnig die ganzen Regelungen alle sind
 

erotexter.com

- Premium Member -
Ich bilde mir wie gesagt ein, daß eine URL in einem "Plakat" im Internet schon von zumindest einem Gericht als Link gewertet wurde. Insofern halte ich es beim falschen Richter durchaus für möglich, daß der auch eine URL auf einem Offline-Plakat als Link wertet. Ich möchte jedenfalls nicht den ersten Prozeß dieser Art führen.
 
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